Befürworter der Spitalschliessung in Wattwil argumentieren mit Rechtssicherheit. Die Sache ist aber gar nicht so klar.
Am 13. Juni stimmen wir im Kanton St. Gallen über vier kantonale Vorlagen ab. Bei der letzten Vorlage, die den sperrigen Titel «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil» trägt, geht es um die Aufhebung des Volksentscheid aus dem Jahr 2014 für das Spital Wattwil.
Befürworter der Vorlage – und damit Befürworter der Spitalschliessung in Wattwil – argumentieren unter anderem, dass dieser Entscheid nun endlich Rechtssicherheit schaffe. Denn bei Annahme der Vorlage werde die Spitalimmobilie verkauft und das Hickhack wäre endlich erledigt. Doch die Sache ist nicht so klar.
Bei der Übertragung der Spitalliegenschaften von der Gemeinde Wattwil an den Kanton vor knapp 20 Jahren wurde eine Rückübertragungsverpflichtung festgehalten. Demnach muss der Kanton der Gemeinde die Liegenschaften zurückübertragen, sollte bis zum 31. Dezember 2022 kein «somatisches Akutspital» in Wattwil mehr betrieben werden. Die Passagen sind interpretationsbedürftig.
Die Kantonsregierung legt die vertraglichen Verpflichtungen zu ihren Gunsten aus und meint, dass Bedingungen für die Rückübertragungsverpflichtung nicht erfüllt seien. Anders sehen es etwa Mitglieder des damaligen Gemeinderats. Sie schreiben in einer Stellungnahme: «Wenn heute nun der Gemeinderat Wattwil die Erfüllung des gültigen, gemeinsamen Vertragswillens in Erinnerung ruft, dann ist das sein gutes Recht – nein, seine Pflicht! Rechtssicherheit ist ein wichtiger Pfeiler unseres Staats und der Kanton ist gut beraten, gültige Verträge einzuhalten.»
Rechtssicherheit hätte nur geschaffen werden können, wenn die Frage der Rückübertragungsverpflichtung bereits vor der Behandlung im Kantonsrat geklärt worden wäre. So bleibt ein weiterer Makel an der neuen Spitalstrategie.
Ivan Louis (*1990) ist Kantonsrat des Kantons St.Gallen. Der SVP-Politiker ist Inhaber einer Webagentur.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.