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Kanton St.Gallen

Spitaldebatte soll im September stattfinden

Das Präsidium des St.Galler Kantonsrates hat den weiteren Fahrplan einiger wichtiger Geschäfte festgelegt.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen am 03. April 2020

Unter anderem bestellte es zwei vorberatende Kommissionen. Eine der beiden vorberatenden Kommissionen berät zwei Vorlagen der Regierung mit Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vor. Die Vorberatung der sogenannten Spitalvorlage soll nach der Junisession beginnen. Ziel ist es, dass der Kantonsrat die lange erwartete Spitaldebatte in der Septembersession führen kann.

An seiner ausserordentlichen Sitzung von gestern Donnerstag legte das Präsidium des Kantonsrates den weiteren Fahrplan einiger wichtiger Geschäfte fest. Unter anderem bestellte es zwei vorberatende Kommissionen. Ziel ist es, dass die Vorlage zur Gewährung von ergänzenden Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise und die Ausweitung des Verwendungszwecks des besonderen Eigenkapitals in der sogenannten Aufräumsession des Kantonsrates im Mai behandelt werden können. Die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid» und die Umsetzung der Initiative in Form des III. Nachtrags zum Jagdgesetz sollen in der Junisession behandelt werden.

Für die Vorlage «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» gibt das Präsidium vor, dass die zuständige vorberatende Kommission nach der Junisession 2020 mit der Vorberatung beginnt. Ziel ist es, dass die Vorlage in erster Lesung in der Septembersession des Kantonsrates behandelt werden kann. Die zweite Lesung und die Schlussabstimmung sind demzufolge für die Novembersession 2020 geplant. Da einzelne Geschäfte der Vorlage dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstehen, ist mit dem Vollzug der Vorlage erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Das Präsidium beschloss überdies, nicht nur für die Aufräumsession im Mai mit der Durchführung in einer Olma-Halle zu planen, sondern auch für die Junisession. Mit allen diesen Massnahmen stellt das Präsidium sicher, dass das Parlament handlungsfähig bleibt und dringliche Geschäfte demokratisch legitimiert werden können. Gleichzeitig ist das Präsidium gewillt, die Geschäfte konsequent zu priorisieren, so dass sich die Zusammenkünfte des Kantonsrates und seiner Gremien angesichts der aktuellen Situation auf das notwendige Minimum beschränken.

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Autor/in
Staatskanzlei Kanton St.Gallen

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