Die St.Galler Regierung lehnt die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» ab. Gemeinden sollen aber neu zur Transparenz bei den Gehältern verpflichtet werden. Das ist ein früher Teilsieg für die Initianten.
Die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» kommt aus den Reihen der Jungen SVP und wird von Politikern aus der SVP sowie Vereinzelten aus der GLP und dem Freisinn mitgetragen. Sie verlangt, dass die Bürgerschaft in den Gemeinden bei der Besoldung von Behördemitgliedern mitbestimmen kann.
Nun hat die St.Galler Regierung Stellung zum Begrenzt bezogen. Aus ihrer Sicht hat die heutige Regelung verschiedene Vorteile, und sie sorge bereits für eine Mitsprache-Möglichkeit und eine angemessene Begrenzung der Besoldung. Die Regierung empfiehlt daher, die Initiative abzulehnen.
«Der verbreitete Wunsch nach Transparenz soll aber berücksichtigt werden», schreibt die Regierung in der Stellungnahme. Darum schlägt sie einen Gesetzgebungsauftrag vor, um die Gemeinden zur Publikation der Besoldungsverhältnisse zu verpflichten.
Die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» geht weiter als das. Sie fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Bürgerschaft bei der Besoldung der von ihr gewählten Behördemitgliedern mittels Referendum mitbestimmen kann. Dabei sollen die Gemeinden entscheiden, ob Beschlüsse über die Besoldungsverhältnisse dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstehen.
Derzeit legt jeweils der Gemeinde- beziehungsweise der Stadtrat die Besoldung der Behördemitglieder fest (in Städten mit Parlament zum Teil das Stadtparlament) - eine direkte Mitbestimmung durch die Bürgerschaft ist nicht möglich. Die Regierung dazu: «Eine Mitsprache der Bürgerschaft beziehungsweise des Parlaments ist aber bereits jetzt vorgesehen, wenn eine Erhöhung der Besoldung zu beschliessen ist.»
Für die Regierung ist diese übergeordnete Möglichkeit der Mitbestimmung ausreichend. Es sprechen laut ihr zudem verschiedene Gründe für die Beibehaltung der geltenden Regelung.
Bei der Verteilung der Aufgaben unter den Behördemitgliedern seien verschiedene Aspekte wie Ausbildung, beruflicher Werdegang, Erfahrung im Amt und Ähnliches zu berücksichtigen. Auch könne je nach Funktion und Person der Anteil an Führungsaufgaben und administrativen Tätigkeiten variieren. Der Gemeinde- oder der Stadtrat respektive das Parlament legen bei den einzelnen Ratsmitgliedern den Umfang der Aufgaben fest, die sich wesentlich unterscheiden können. Folglich sei es angemessen, dass der Gemeinde- oder Stadtrat auch die Besoldung der Behördemitglieder festlegt.
«Entpolitisierte Löhne steigern ausserdem die Attraktivität, ein politisches Amt zu übernehmen und tragen so bei Wahlen zur Kandidatenvielfalt bei», ist die Regierung überzeugt. Im Übrigen seien im Kanton St.Gallen keine überhöhten Löhne von Behördemitgliedern bekannt. Die Regierung beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» abzulehnen.
Forderung nach Transparenz berücksichtigen
Das Öffentlichkeitsprinzip stelle die Transparenz in Bezug auf die Besoldung von Behördemitglieder zwar grundsätzlich sicher. Für den Zugang zu diesen Informationen sei aber bisweilen ein Gesuch notwendig. Da für die Regierung Transparenz ein wichtiges Anliegen sei, beantragt sie dem Kantonsrat, sie mittels Gesetzgebungsauftrag zur Ausarbeitung einer zusätzlichen Vorlage zu beauftragen. Mit einer entsprechenden neuen Bestimmung im Gemeindegesetz sollen die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldungsverhältnisse der Behördemitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Juni-Session die vorberatende Kommission zu dieser Vorlage bestellen.
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