Bruno Lüscher
Personen, die gesetzlich an das Amts- und Berufsgeheimnis gebunden sind, sollen künftig bei Gefährdungsverdacht straffrei Meldung an die Polizei machen dürfen. Die FDP-Fraktion befürwortet grossmehrheitlich ein Melderecht und unterstützt das Kernanliegen der Motion von Pascal Schmid.
Die Motion «Straffreie Meldungen an die Polizei bei Gefährdungsverdacht» möchte das Melderecht bei vorhandenen Gefahrenpotenzialen auch für Personen, welche dem Amts- und Berufsgeheimnis unterstehen, gesetzlich verankern.
Die Unzufriedenheit mit Behörden, gesellschaftliche Überforderungen und Frustrationen im Privat- und im Berufsalltag sowie eine zunehmend pluralistischere und gewaltbereitere Gesellschaft steigere das Risiko für Gewalt und Terror.
Die FDP-Fraktion unterstütze deshalb das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. «Wenn eine Bedrohung vorliegt, erwartet die Öffentlichkeit, dass Informationen über ein potenzielles Gefährdungsrisiko den Polizeibehörden proaktiv gemeldet werden», hält Fraktionssprecher Bruno Lüscher fest. Die aktuelle Rechtslage lasse das aber nur im Rahmen eines Amts- und Rechtshilfeverfahrens zu.
Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass das Amtsgeheimnis nicht per se offensichtlich vorhandenes Gefährdungspotenzial schützen darf. Die FDP- Kantonsrätinnen und -Kantonsräte unterstützen deshalb grossmehrheitlich das Kernanliegen der Motion.
Die Motionäre fordern in ihrem Vorstoss jedoch zusätzlich eine Meldepflicht für Amtsgeheimnisträger, wenn ein konkreter Gefährdungsverdacht im Zusammenhang mit Radikalisierung oder Extremismus besteht. So weit will die FDP-Fraktion nicht gehen. Einerseits sei eine Meldepflicht kaum kontrollierbar. Anderseits könne Gefährdungswahrnehmungen auch rein subjektiv sein. Die FDP-Fraktion lehnt die Meldepflicht deshalb ab.
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