Die Thurgauer Staatskanzlei hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen der Auszählung bei den Grossratswahlen eingereicht. Teile der Auszählung seien nicht plausibel, heisst es in einer Mitteilung. Deshalb wünsche sie eine Untersuchung.
Am 15. März 2020 haben die Thurgauer Stimmberechtigten den Grossen Rat neu gewählt. Am Tag nach den Wahlen ist die Grünliberale Partei (GLP) auf die Staatskanzlei zugekommen mit der Vermutung, dass die Zahl der unveränderten Wahlzettel in der Stadt Frauenfeld nicht stimme. Die Staatskanzlei habe danach bei der Stadt nachgefragt. Diese stellte fest, dass 100 Wahlzettel der falschen Partei zugeordnet waren. Auf die Sitzverteilung hatte der Fehler keinen Einfluss. Die GLP vermutet weiterhin, dass bei ihr Wahlzettel fehlen, und hat deshalb beim Grossen Rat einen Rekurs eingelegt.
Parallel dazu führte die Staatskanzlei als kantonales Wahlbüro eine Kontrolle und Nachzählung in der Stadt Frauenfeld durch. Dabei wurde festgestellt, dass die vorhandenen Wahlzettel mit Ausnahme dreier kleiner Korrekturen korrekt gezählt und zugeordnet waren. Die Abklärungen der Staatskanzlei haben aber eine Diskrepanz zu Tage gefördert: Bei der GLP und der SVP stimmt die Zahl der vorhandenen Wahlzettel nicht überein mit derjenigen, die sich aus der Auswertung der am Wahlsonntag von den Auszählteams erstellten Laufzetteln ergibt.
«Für diese Diskrepanz gibt es derzeit keine Erklärung», so die Staatskanzlei. Es bestehe der Verdacht, dass das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte. Deshalb hat sich die Staatskanzlei entschieden, Strafanzeige einzureichen.
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