Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg benötigt 12,7 Millionen Franken für die Sicherstellung des Betriebs in den Jahren 2019 bis 2021. Aus Sicht der Regierung ist der Handlungsbedarf gegeben und die Überbrückungsfinanzierung notwendig, um die Versorgung sicherzustellen.
Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SRFT) hat zwischen 2014 und 2018 die finanziellen Ziele nicht erreicht. Im Jahr 2018 verzeichnete sie einen unerwartet hohen Verlust von rund 6 Millionen Franken. Die Aussichten für die kommenden Jahre sind schlecht. Für das laufende Jahr rechnet die Spitalregion mit einem Defizit von rund 6,7 Millionen Franken. Der Verwaltungsrat hat aufgrund dieser Situation Sofortmassnahmen eingeleitet. Dazu zählt, dass auf Operationen am Standort Wattwil verzichtet werden. Diese Massnahmen allein sind indessen nicht ausreichend, um das finanzielle Gleichgewicht herzustellen.
Verwaltungsrat gelangt an Regierung
Gemäss Liquiditätsplanung benötigt die SRFT bis Ende des laufenden Jahres rund 6,6 Millionen Franken, bis Ende 2020 weitere 3,1 Millionen Franken und bis Ende des Jahres 2021 zusätzliche 3 Millionen Franken, um den laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde beantragte deshalb bei der Regierung im Juli 2019 einen à-fonds-perdu-Beitrag von 12,7 Millionen Franken für die Jahre 2019 bis 2021 beziehungsweise von 9,7 Millionen Franken für die Jahre 2019 und 2020. Mit diesem Beitrag wäre ausgehend von den heutigen Annahmen die Liquidität der SRFT bis zum Entscheid über das Projekt «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde: Leistungs- und Strukturentwicklung» sichergestellt.
Übergangsfinanzierung notwendig
Aus Sicht der Regierung ist die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Übergangsfinanzierung der SRFT gegeben. Es besteht ein grosser Handlungsbedarf. Ohne finanzielle Unterstützung wäre die SRFT zahlungsunfähig. Der Betrieb und die medizinische Versorgung wären akut gefährdet. Mit der Übergangsfinanzierung will die Regierung die Zahlungsfähigkeit der SRFT kurzfristig sichern und Handlungsspielraum schaffen, damit die notwendigen strukturellen Bereinigungen des Regierungsprojekts vorbereitet und umgesetzt werden können. Weitergehende mittel- und längerfristige Massnahmen wie eine Verbesserung der Kapitalisierung oder eine Bereinigung von Altlasten sollen aber im Rahmen des Regierungsprojekts erfolgen, nicht im Rahmen dieser Darlehens-Vorlage.
Darlehen statt à-fonds-perdu-Beitrag
Der Verwaltungsrat hat bei der Regierung einen à-fonds-perdu-Beitrag beantragt. Das hätte bedeutet, dass die Regierung im vorherein auf die Rückzahlung dieses Betrags verzichtet hätte. Die Regierung sieht indessen vor, die erforderliche Liquidität in Form eines Darlehens bereitzustellen. Sie will zum jetzigen Zeitpunkt kein neues Finanzierungselement anwenden, sondern die Grundsätze der bisherigen Finanzierung weiterführen. Die Regierung will somit mit Blick auf die anstehenden strukturellen Massnahmen aus dem Projekt «Leistungs- und Strukturentwicklung» kein Präjudiz schaffen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Rückzahlung des Darlehens soll das Darlehen zu Lasten der Erfolgsrechnung 2019 hingegen wertberichtigt werden. Die Gewährung des Darlehens von 12,7 Millionen Franken für die Sicherstellung des Betriebs der SRFT untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
Beratung im Kantonsrat
Beim Darlehen handelt es sich nicht um eine Anlage des Finanzvermögens, da die Rückzahlbarkeit nicht gesichert ist. Das Darlehen ist somit finanzrechtlich als neue und nicht als gebundene Ausgabe einzustufen. Der Kantonsrat muss der Ausgabe zustimmen. Der Beschluss untersteht zudem dem fakultativen Finanzreferendum. Die vorberatende Kommission wird die Vorlage am 29. August 2019 beraten. Die Behandlung des Geschäfts soll in der Septembersession 2019 des Kantonsrats stattfinden.
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