Kehrmaschinen dürfen aus zwingenden Gründen von den geltenden Verkehrsregeln abweichen. Dass einem Velofahrer auf seiner Spur plötzlich eine Putzmaschine entgegenkommt, ist manchmal unvermeidbar. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis sind angesagt.
Ein besorgter Verkehrsteilnehmer wandte sich vor ein paar Tagen via St. Galler Stadtmelder an die Behörden. Er schreibt, dass zur Reinigung des Ost-West-Radstreifens auf der Rorschacherstrasse – zwischen Brühltor und Theater – die Strassenreinigungsmaschine in Gegenfahrrichtung unterwegs sei, dort, wo eigentlich die Velos fahren. Als Radfahrer scheine es kein richtiges Verhalten zu geben: Man fahre korrekt, aber auf einmal hat es auf der eigenen Fahrbahn Gegenverkehr. Die Putzmaschine weicht nicht aus. Dem Radfahrer bleibt ein Ausweichen nach rechts, was gegen die Intuition gehe, da häufig Autos am Signal stehen und wenn er nach links ausweiche, befindet er sich auf der Gegenfahrbahn.
Der besorgte Bürger habe schon dreimal erlebt, dass Velofahrer und Putzmaschine sich zum Schluss gegenübergestanden seien. Beide Verkehrsteilnehmer seien dann entnervt, da sich beide im Recht wähnen. Das führe zuweilen zu unschönen verbalen Auseinandersetzungen, bei denen man sich gegenseitig lauthals anschreie und vom jeweiligen Gegenüber verlange, gefälligst auszuweichen.
Wer hat Vortritt, wer muss ausweichen? Gelten die Strassenverkehrsgesetze nicht für Putzmaschinen? Wir haben bei der Stadtpolizei St.Gallen nachgefragt von vom stellvertretenden Kommunikationsleiter, Dionys Widmer, folgende Antwort erhalten:
«Die Verkehrsregelverordnung besagt, dass unter anderem die Führer für Fahrzeuge zum Bau, zum Unterhalt und zur Reinigung der Strasse aus zwingenden Gründen und bei genügenden Sicherheitsmassnahmen von den Verkehrsregeln sowie signalisierten oder markierten Anordnungen abweichen dürfen.»
Und weiter: «Als Sicherheitsmassnahme sind die Fahrzeuge für den Unterhalt der Strassen mit gelben Gefahrenlichtern ausgerüstet. In der Regel ist die Sicherheit durch den Betrieb dieser sowie der sehr langsamen Fahrweise genügend erfüllt.»
Widmer rät im konkreten Fall, dass «gegenseitige Rücksichtnahmen und Verständnis» angezeigt seien: «Damit der Lenker des Reinigungsfahrzeugs seinem Auftrag nachkommen kann, würde idealerweise der Fahrradfahrer auf den übrigen Fahrstreifen nach rechts ausweichen, vorbeifahren und wieder einbiegen. Dies unter der Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs», schliesst er.
Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).
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