Ich unterstütze die kantonalen Polizeikorps, die täglich hochprofessionelle und gewissenhafte Arbeit ausüben.
Nur stellt sich die Frage, was nützen Sicherheitsaufgebote und Ueberwachungskameras, wenn sich Täter verhüllt mit Masken, Mützen und Kapuzen ungestraft aus der Verantwortung stehlen können? Wer sich bei Scharmützeln (z.B. bei 1. Maidemo in Zürich, im Umfeld der Berner Reithalle oder anlässlich von Sportveranstaltungen) vermummt, verfolgt bestimmt keine guten Absichten und sollte bereits für die Vermummung bestraft werden.
Einzig ein schweizweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum, also eine verbindliche Rechtssicherheit schafft die Voraussetzung, dass die Polizei per Verfassungsgrundlage in allen Kantonen verpflichtet und dazu legitimiert ist, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen. So ist es auch nicht mehr möglich, dass an Demonstrationen teilnehmende und straffällig werdende Vermummte aus politischen Gründen mit Samthandschuhen angefasst und verschont werden.
Stimmen auch sie am 7. März 2021 mit einem Ja zum Verhüllungsverbot.
Hans Peter Nigg, Sevelen
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