Der mehrfache pädophile Täter William W.
Das Bundesgericht lässt einen extrem rückfallgefährdeten Kinderschänder frei. Mit tragischen Folgen.
1999 wird der gebürtige Kolumbianer William W. zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er seit den 90er-Jahren fünf Kinder sexuell missbrauchte. Bei der angeordneten Therapie macht W. nicht mit.
Deshalb kommt er frei und wird 2006 rückfällig: er hatte die damals achtjährige Selina in Starrkirch SO brutal missbraucht. 2010 dann wird er zu fünf Jahren stationärer Therapie in einer geschlossenen Anstalt verurteilt.
Mit Urteil vom 14. Januar 2016 verlängert das Amtsgericht Olten-Gösgen die für William W. angeordnete stationäre Massnahme um fünf Jahre. Gleichzeitig wird er in Sicherheitshaft behalten.
Der Beschuldigte stellt dagegen einen Antrag um Aufhebung. Wegen der täterfreundlichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung hebt das Obergericht Solothurn die Verwahrung auf und entscheidet sich stattdessen für eine ambulante Massnahme. Das heisst: der sechsfache Kinderschänder kommt frei.
«Offenbar muss zuerst erneut etwas passieren, bevor die Justiz handelt», sagte sein heute 19-jähriges Opfer Selina damals gegenüber der Baz. «Dabei wissen die Behörden genau, wie gefährlich William W. ist. Was braucht es denn noch, bis man einen Täter verwahrt?»
Bundesgericht lässt Täter frei
Staatsanwaltschaft und Justizvollzug versuchen zu retten, was noch zu retten ist und beantragen die nachträgliche Verwahrung. Doch zur Verhandlung kommt es nicht. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts erlaubt es nicht, dass ein rückfälliger Pädophiler verwahrt wird, bevor die noch laufende therapeutische Behandlung abgeschlossen ist.
Ein Entscheid des Bundesgerichts unter Vorsitz von Bundesrichter Denys (Grüne) führt dazu, dass der als «Kinderschänder von Starrkirch» bekannte Mann trotz Untherapierbarkeit und hoher Rückfallgefahr zum zweiten Mal freigelassen wird und wieder in die Nähe von Kindern gelangen kann. Dazu erhält er eine Entschädigung von 52'100 Franken.
Sein letztes Opfer, das 2006 achtjährig in einer Baubaracke brutal vergewaltigt wurde, wird mit einer Genugtuung von rund 17'000 Franken vom Staat abgespeist, dreimal weniger als der Täter. Selina leidet noch heute und besucht regelmässige Therapiesitzungen, die sie selbst bezahlen muss. Eine Sitzung kostet 200.-.
«Diesmal bei einem achtjährigen Buben»
Nach der vom Bundesgericht verfügten Entlassung aus dem Gefängnis Ende 2016 lebt William B. in einem offenen Wohnheim, nur vier Kilometer von seinem gepeinigten Opfer entfernt. Er kann sich frei bewegen.
Der Kolumbianer mietet das Restaurant Kleinholz in Olten, das praktischerweise neben einem Spielplatz liegt. Und so kommt es, wie es kommen muss: Ende November 2018 wird William W. wegen sexueller Handlungen mit einem Kind erneut verhaftet: Er soll einem achtjährigen Knaben in die Hose gegriffen und ihn am Glied berührt haben.
Sein letztes Opfer Selina sagt weinend zum Blick: «Er hat wieder zugeschlagen. Diesmal bei einem achtjährigen Buben.» Dabei habe sie den Behörden immer gesagt, dass man William W. nicht mehr freilassen dürfe. Die junge Frau sagt entsetzt: «Sie taten es trotzdem!»
In der Tat: Was braucht es denn noch, bis unsere Justiz unsere Kinder endlich schützt?
Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.
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