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Die Pandemie und das Internet

Wie der Bundesrat mit Google zusammenarbeitet

Wer die Lufthoheit über der öffentlichen Meinung erobern oder behalten will, muss die Trefferliste bei Google unter Kontrolle haben. So wie das BAG. Nur: Ist das erlaubt?

«Die Ostschweiz» Archiv am 18. Februar 2021

In Deutschland werden Politiker und Regierende meistens entschieden weniger pfleglich als in der Schweiz behandelt.

So ist der Gesundheitsminister Jens Spahn innert Kürze vom möglichen Kanzlerkandidaten zum Taschenformat zusammengefaltet worden. Impf-Desaster, Kakophonie, hüst und hott, öffnen, schliessen, abwarten, auch ein Rücktritt ist nicht mehr undenkbar.

Zwei weitere Skandale sorgen für noch mehr Feuer unter dem Ministerstuhl. Zum einen wurde dem deutschen Gesundheitsminister gerichtlich untersagt, mit der Suchmaschine Google eine Vereinbarung zu haben, die eine Bevorteilung seines Gesundheitsministeriums bei den Trefferlisten usw. beinhaltet. Das sei eine Marktverzerrung, bestätigte das Gericht die Auffassung des Burda-Verlags, der selber diverse medizinische Webseiten unterhält.

Zum anderen muss man hier von einem doppelten Skandal sprechen. Wie die «Welt am Sonntag» aufgrund einer umfangreichen Recherche und herausprozessierten internen Regierungsmails belegte, gab es zu Beginn der Pandemie einen minutiösen Plan, dass die deutschen Wissenschaftler die Pandemie als «so dramatisch wie möglich darstellen» sollten. Damit die Regierung dann drakonische Massnahmen, Restriktionen, Lockdown usw. besser durchsetzen kann.

Das ist ein doppelter Skandal, weil weder in Deutschland noch in der Schweiz ein erkennbares Medienecho entstand. Ausser «Die Ostschweiz» nahm eigentlich niemand diese ungeheuerliche Manipulation auf.

Da sich die Schweizer Regierung sowieso im Zweifelsfall am liebsten an Deutschland orientiert, wenn mal wieder der Verhau von Krisenstäben, einer Task Force und vielen publizitätshungrigen Wissenschaftlern nur eine wilde Kakophonie produziert, liegt die Frage nahe: und hierzulande? Wird Google auch entsprechend beeinflusst? Könnte das eine Erklärung dafür sein, dass sich auch in der Schweiz Wissenschaftler am Anfang der Pandemie mit Horrorzahlen von bis zu 100'000 Toten (in Deutschland, logisch, war’s eine Million) überboten?

Google lässt sich einfach überprüfen. Mit dem Suchbegriff «Corona Schweiz» bietet Google eine spezielle Ansicht. Statt den üblichen Inseraten stehen zuoberst «Schlagzeilen», gerne von staatshörigen Medien, dann eine ganze Latte von offiziellen Statistiken und Hinweisen. Dann kommen wie gewohnt die «besten Ergebnisse». Eher ungewohnt dabei, dass die ersten sieben bis acht Treffer alles Behörden oder staatliche Organisationen sind.

Erst dann kommen Treffer von Berichten. SRF, Bluewin, swissinfo sind hier gut vertreten, dazu NZZ, Cash und diverse «Corona-Ticker». Wie jeder wissen sollte, ist der Kampf um eine möglichst gute Platzierung bei Google eine eigene Disziplin, ein Grundangebot jeder Web-Agentur. SEO, Keywords, Texthierarchien, Relevanz, Glaubwürdigkeit, es werden alle Tricks und Kniffe verwendet, um den Kunden unter die ersten zehn Plätze zu kriegen. Bei Suchen, die etwas mit seinen Angeboten zu tun haben. Das ist, wie alles im Internet, nicht umsonst. Also ist die naheliegende Frage ans EDI und an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), ob es im Licht des deutschen Gerichtsurteils auch in der Schweiz solche Vereinbarungen mit der Suchmaschine gibt.

Sibyllinische Antwort des BAG:

«Google ist vor einem Jahr weltweit auf die WHO und auch auf nationale Regierungen und Gesundheitsämter zugegangen. Sie wollten einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und sicherstellen, dass vertrauenswürdige und zuverlässige Informationen erscheinen. Diese offiziellen Informationen werden in gesonderten Infoboxen auf den Seiten hervorgehoben. Das BAG unterstützt dieses Vorgehen von Google, ohne Kostenfolge.»

Oh, eine Unterstützung ohne Kostenfolge? Wunderbar. Aber Nachfrage: Wieso sind staatliche Behörden auch in der Trefferliste auf den ersten sieben bis acht Plätzen? Um die findet normalerweise ein kostenintensiver Kampf statt. Noch wolkigere Antwort: «Die Ranking-Systeme von Google (oder anderen Suchmaschinen) können wir nicht beeinflussen und deshalb können wir Ihr Frage nicht beantworten oder kommentieren. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Google.»

Wenn’s keine amtliche Auskunft wäre, müsste man sagen: liegt nur noch dann im Streubereich der Wahrheit, wenn man dafür ein Fussballfeld nimmt. Natürlich könnte oder kann das BAG – wie alle anderen auch – das Ranking beeinflussen. Denn es kann ja nicht sein, dass keine einzige Firma daran interessiert wäre, bei diesem Thema mit Angeboten oder was auch immer unter den ersten zehn Treffern zu landen.

Umso wichtiger der Suchbegriff, und Corona dürfte zwischenzeitlich Sex abgelöst haben, desto teurer normalerweise, wer da vorne mitspielen will. Natürlich gewichtet der geheimgehaltene Algorithmus von Google die Trefferliste nach vielen verschiedenen Kriterien, da Google dem Suchenden eine möglichst befriedigende Auskunft geben will. Aber kann es wirklich sein, dass die nun eher staubtrockene Seite des BAG – «Massnahmen und Verordnungen» – auf Platz zwei der Treffer landet?

Wenden Sie sich an Google ist ein guter Ratschlag; ungefähr so gut wie «viel Spass in Mountain View, Kalifornien». Wird bezahlt, gemauschelt, manipuliert? Man weiss es nicht. Kamen Schweizer Wissenschaftler, im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen, von alleine auf die Idee, Apokalypse und Untergang an die Wand zu malen, überlastete Spitäler, Leichenberge in den Strassen, Zusammenbruch?

Auch das weiss man nicht; aber beides sollte sich doch rausfinden lassen.

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