Im Kanton Thurgau haben sich zwei weitere Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Es handelt sich um einen 39-jährigen Mann und eine 37-jährige Frau. Beide stammen aus der Region Arbon.
Damit steigt die Zahl der positiv getesteten Fälle im Kanton Thurgau auf drei. Zudem hat das BAG die Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und mit Kontaktpersonen der aktuellen Lage angepasst.
Die beiden positiv getesteten Personen haben sich unabhängig voneinander vermutlich in Österreich angesteckt. Sie zeigen beide typische grippale Symptome. Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut und sie sind im häuslichen Umfeld isoliert.
Im Kanton Thurgau wurden bisher 141 Personen auf das Coronavirus getestet. Dabei wurden drei positiv getestet, bei zweien steht das Ergebnis noch aus, 136 Personen wurden negativ getestet. Auf die eingerichtete Thurgauer Hotline unter der Nummer 058 345 34 40 sind bislang 1400 Anrufe eingegangen.
Änderungen bei Isolation und Quarantäne
Das Bundesamt für Gesundheit hat am Freitag seine Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontaktpersonen angepasst. Ziel ist es weiterhin, die Ausbreitung zu verlangsamen und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko zu schützen sowie die Spitalkapazitäten für schwere Erkrankungsfälle sicherzustellen. Deshalb werden sowohl die Quarantäne-Regelungen als auch die Testkriterien angepasst. Der Kanton Thurgau übernimmt die neuen Vorgaben.
Neu gilt: Wer sich krank fühlt, Fieber oder andere grippeähnliche Symptome hat, bleibt zu Hause. Sollten Beschwerden auftreten, die behandelt werden müssen, melden sich die Betroffenen telefonisch bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt. Getestet werden prioritär Patientinnen und Patienten mit Atemwegssymptomen (z.B. Husten und Atembeschwerden) und/oder Fieber, bei denen überdies eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
• Schwere Symptome, das bedeutet, es liegen medizinische Kriterien für eine Hospitalisierung vor
• Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko.
• Gesundheitsfachpersonen mit direkten Patientenkontakt, die in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten
• Personal von Alters-und Pflegeheimen mit direkten Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder Patientinnen und Patienten.
Positiv getestete Patienten werden je nach gesundheitlichem Zustand hospitalisiert oder zu Hause isoliert. 48 Stunden nach Abklingen der Symptome kann die Isolation aufgehoben werden, sofern seit Symptombeginn mindestens zehn Tage verstrichen sind.
Personen, die mit einem bestätigten Fall im gleichen Haushalt leben, werden aufgefordert, sich während fünf Tagen nach Symptombeginn des Infizierten in Heimquarantäne zu begeben. Treten Symptome auf, muss sie sich in Selbstisolation begeben.
Personen mit milden Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, die die Testkriterien nicht erfüllen, bleiben bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbstisolation). Ihre engen Kontaktpersonen werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten und sich in Selbstisolation zu begeben, sobald Symptome auftreten.
Bei Fragen steht die Hotline des Kantons Thurgau unter Telefon 058 345 34 40 täglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Zudem werden für die Bevölkerung relevante Informationen und Merkblätter laufend auf www.tg.ch/coronavirus oder den Social-Media-Kanälen des Kantons aufgeschaltet. Neu finden sich beispielsweise dort Merkblätter zu Selbst-Quarantäne und Selbstisolation.
Der Dienststelle für Kommunikation des Kantons Thurgau ist die Kontaktstelle zwischen den Medien und der Verwaltung, und sie ist für die interne und externe Kommunikation zuständig.
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