Autor/in
Thomas Schwager
Thomas Schwager ist Präsident der Grünen des Kantons St.Gallen. Er ist zudem im Kantonsrat und Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz.
Thomas Schwager ist Präsident der Grünen des Kantons St.Gallen. Er ist zudem im Kantonsrat und Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz.
Die Hausbesitzer-Lobby will ein zu grosses Stück vom Kuchen. Für den Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz ist das völlig inakzeptabel.
Die Lobby der Hausbesitzer setzte sich in der vorberatenden Kommission des Kantonsrats mit ihrer Forderung nach grosszügigen Steuergeschenken bei der Veräusserung von Liegenschaften knapp durch. Die Folge: Jährliche Steuerausfälle von 33 Mio. Franken zulasten von Kanton und Gemeinden. Schlussendlich zur Kasse kämen in erster Linie die Mietenden. Für den Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz ist das völlig inakzeptabel.
Die Regierung war klar gegen eine Änderung des aktuell komplexen, aber gut austarierten Systems bei der Grundstückgewinnsteuer. Sie befürchtet aus gutem Grund hohe Steuerausfälle. Am 1. März 2016 beauftragte der Kantonsrat die Regierung trotzdem mit der verfahrensökonomischen Vereinfachungen.
Im März 2019 legte die Regierung Botschaft und Entwurf zum XVI. Nachtrag zum Steuergesetz vor. Wie vom Rat gefordert, sind darin Anpassungen der Fristen bei der Veräusserung von Liegenschaften vorgesehen, die zu den befürchten Steuerausfällen in der Höhe von etwa fünf Millionen Franken führen.
Einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission war dieses schöne Stück Kuchen noch zu klein. Sie fordert zusätzliche Vorteile für die Hausbesitzenden, die gemäss Regierung zu Steuerausfällen von bis zu 33 Mio. Franken jährlich führen würden. Selbst der CVP geht dies zu weit: Aus ihren Reihen stammt die ursprüngliche Forderung nach einer Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer. Ein klares Zeichen, dass die Kommissionsmehrheit jedes Augenmass verloren hat.
Der amtliche Schätzwert einer Liegenschaft soll neu schon ab einer Haltedauer von nur 20 statt wie bisher 50 Jahren geltend gemacht werden können. Um entsprechend erhebliche Steuerausfälle zu vermeiden, wollte die Regierung den Steuerrabatt ab einer Besitzdauer von 15 Jahren von 1,5% auf 1% pro Jahr kürzen. Davon will eine knappe Mehrheit der Kommission nichts wissen: Die Hausbesitzenden sollen sich zulasten der Allgemeinheit an einem noch grösseren Stück Kuchen freuen dürfen.
Eine deutliche Mehrheit von über 60% unserer Bevölkerung sind Mietende. Ihre Wohnkosten sind trotz rekordtiefer Hypothekarzinsen in den letzten Jahren kaum gesunken, zum Vorteil von Hausbesitzerinnen und -besitzern. Ruedi Blumer hält als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz fest: «Das Vorgehen der knappen Kommissionsmehrheit ist verantwortungslos. Vom Entscheid profitiert eine ohnehin privilegierte Bevölkerungs-gruppe, die auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren erhebliche Gewinne einstrich. Den Steuerausfall tragen müsste die Allgemeinheit, in erster Linie die Mieterinnen und Mieter. Das ist inakzeptabel.»
Der Mieterinnen- und Mieterverband ist klar der Meinung, dass die Revision der Grundstückgewinnsteuer keinerlei Steuerausfälle verursachen darf. Dementsprechend ist der Steuerrabatt bei der Besitzdauer von Liegenschaften zu reduzieren. Sollte sich der Kantonsrat im Sinne der Kommission entscheiden, wird der Mieterinnen- und Mieterverband ein allfälliges Referendum unterstützen. Der Kuchen für die Hausbesitzenden ist gross genug.
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