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Kanton St.Gallen

Polizeiarbeit soll gestärkt werden: Automatisierter Datenaustausch soll eingeführt werden

Die St.Galler Regierung möchte mit vier Nachträgen zum Polizeigesetz die Grundlagen für die präventive Polizeiarbeit schaffen und die inner- und interkantonale Polizeiarbeit durch die Einführung eines automatisierten Datenaustauschs stärken.

Die Ostschweiz am 29. Januar 2024

Die vorberatende Kommission beantragt für zwei der vier Nachträge weitere inhaltliche Präzisierungen. Die beiden anderen Nachträge sollen vorerst an die Regierung zurückgewiesen werden.

Der Kantonsrat hat in der Sommersession 2023 den XIV. und den XV. Nachtrag zum Polizeigesetz mit Zusatzaufträgen an die Regierung zurückgewiesen. Diese hat im November 2023 die Ergänzungsbotschaft vorgelegt. Die vorberatende Kommission hat unter dem Vorsitz von Kantonsrat Ivan Louis, Nesslau, die Botschaft sowie die Entwürfe zum XIV., XV., XVI. und XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz nun beraten.

Einführung des automatisierten Datenaustauschs

Der XIV. Nachtrag regelt das Bedrohungs- und Risikomanagement sowie den automatisierten Austausch von Polizeidaten unter Polizeibehörden. Die Regierung hatte ihn im Rahmen der Rückweisung präzisiert und ergänzt. Der Nachtrag verzichtet nun auf das raumzeitbezogene «Predictive Policing». Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gefährdereinschätzung beim Bedrohungs- und Risikomanagement soll jedoch das personenbezogene «Predictive Policing» zur Verhinderung von Straftaten ermöglicht werden.

Die Regierung präzisierte zudem die bereits ursprünglich im Nachtrag vorgesehene Bestimmung zum automatisierten Datenaustausch. Diese ermächtigt die Polizei zu einem automatisierten Austausch von Polizeidaten mit anderen Kantonen, womit auch die Nutzung gemeinsamer Datenbanken möglich wird. Mit dem XV. Nachtrag sollen Erleichterungen der präventiven polizeilichen Tätigkeit eingeführt werden.

Die vorberatende Kommission begrüsst die überarbeiteten Vorlagen grundsätzlich. Sie erhofft sich durch die Nachträge, insbesondere durch die Einführung des automatisierten Datenaustauschs, eine verbesserte Prävention und Kriminalitätsbekämpfung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand eine Abwägung zwischen persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Überlegungen und der Anwendbarkeit der jeweiligen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang beantragt die vorberatende Kommission Präzisierungen zu verschiedenen Bestimmungen des XIV. und XV. Nachtrags zum Polizeigesetz.

Rückweisung zur erneuten Prüfung

Der XVI. Nachtrag regelt die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage vorerst an die Regierung zurückzuweisen. In der erneuten Überarbeitung soll die Regierung die Vernehmlassungsantworten vertieft berücksichtigen.

Ebenfalls zurückweisen möchte die vorberatende Kommission den XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz. Dieser soll gemäss der Motion 42.20.13 «Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen» die Kostenaufteilung für Polizeieinsätze bei Veranstaltungen regeln, die ohne Bewilligung durchgeführt werden. In der erneuten Überarbeitung soll die Regierung die Vernehmlassungsanworten und die aktuelle Rechtsprechung vertieft berücksichtigen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung. Die Ergänzungsbotschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.22.23 / 22.22.24 / 22.23.08 / 22.23.09 zu finden.

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