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Schöbi hat recht

Aus Staub wird Geld

Ein Staubsaugerroboter führte zu einer Odyssee zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Am Ende ging die Geschichte für den Besitzer sehr gut aus - dank viel Hartnäckigkeit.

Gloria Schöbi am 04. Mai 2018

Kürzlich ist ein guter Freund von mir – nennen wir ihn Georg – in seine neue Eigentumswohnung umgezogen. Alles lief gut bei der Abnahme, er war sehr zufrieden. Leider hielt die Idylle nicht lange an. Sein Staubsaugerroboter machte ihm einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Kaum hatte Georg diesen in seiner neuen Wohnung in Betrieb genommen, musste er Kratzspuren im Parkett feststellen. Natürlich war der Ärger gross: Da versucht man beim Zusammenbauen und Arrangieren der Möbel, möglichst keinen Schaden am schönen Parkett anzurichten, und kaum ist das geschafft, ruiniert es der Staubsaugerroboter beim Verrichten seiner eigentlichen Kernaufgabe!

Georg hat den Staubsauger kurzerhand eingepackt und direkt an den Hersteller geschickt mit der Aufforderung, die Mängel am Produkt zu beheben. Das Gerät wurde vom Hersteller geprüft, aus Kulanz eine Reinigung durchgeführt und zurückgeschickt. Nach Ansicht des Herstellers war das Gerät in tadellosem Zustand und der von Georg geltend gemachte Mangel auf «eine nicht sachgemässe» Wartung zurückzuführen. Was denn sonst, es sind nie die Geräte schuld, sondern immer die Anwender. Georg glaubte dem Hersteller und nahm den Roboter gleich wieder in Betrieb. Natürlich mit demselben Ergebnis.

Nachdem Georg mir die Angelegenheit kurz erklärt hatte, war für mich der Fall eigentlich klar. Er war meiner Meinung nach zu voreilig direkt zum Hersteller gerannt, schliesslich hätte er in erster Linie seine Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen müssen. Was ich noch nicht wusste: Das Gerät wurde zwar bei einem namhaften Schweizer Onlineshop erworben, aber nicht von Georg selbst, sondern von seinem Kollegen Jonas. Jonas hatte schon kurze Zeit nach seinem Kauf die Freude am Staubsaugerroboter verloren und verkaufte ihn an Georg zu einem Drittel vom Kaufpreis. Weitere Abmachungen hatten die beiden nicht getroffen. Aus rechtlicher Sicht hätte Georg nun gegenüber Jonas die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen können, was für ihn natürlich keine Option war.

Es blieb nur noch die Möglichkeit, sich auf die Herstellergarantie zu berufen. Wenn man die Bedingungen der Herstellergarantie von Georgs Staubsaugerroboter durchliest, wird schnell klar, dass so ziemlich alles ausgeschlossen wird, was geht. Insbesondere wird keine Garantie für Mängel gewährt, «die durch eine grobe oder unsachgemässe Behandlung oder Verwendung des Produkts verursacht werde». Darauf hatte sich der Hersteller ja bereits berufen.

Es lag an Georg, zu beweisen, dass ein Mangel vorlag, der von der Herstellergarantie gedeckt ist. Zusätzlich wollte Georg einen Ersatz für den Schaden am Parkett. Ich erklärte ihm, dass die Herstellergarantie ausdrücklich keine Deckung für Folgeschäden vorsah, zudem sah ich auch Beweisschwierigkeiten bezüglich des Mangels. Die Lage war rechtlich gesehen verzwickt. Ich riet ihm, seine Reklamationen direkt beim Verwaltungsrat des Herstellers zu deponieren und hartnäckig zu bleiben.

Georg war hartnäckig. Er schickte den Staubsauger mehrere Male zum Hersteller und versandte eingeschriebene Briefe. Nach langem Hin und Her erhielt er das neuste Modell. Natürlich aus reiner Kulanz! Das neue Gerät hat er gar nicht ausprobiert, sondern gleich weiterverkauft. Strahlend hat er mir erzählt, dass er sich von einer anderen Marke ein Gerät angeschafft hat, das nicht nur saugen, sondern auch gleich noch wischen kann.

Manchmal lohnt es sich hartnäckig zu bleiben auch wenn man rechtlich gesehen wenig Chancen hat.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Gloria Schöbi

Gloria Schöbi (*1987) ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Bartl Egli & Partner in Heerbrugg und Au. Sie ist zudem Gemeinderätin (FDP) der Politischen Gemeinde Au und Vorstandsmitglied der FDP Frauen des Kantons St.Gallen.

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