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Walter Locher

Tempo 30

Im Oktober haben der Stadtrat St. Gallen und das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen ihre Vorstellungen für ein flächendeckendes Tempo-30-Regime vorgestellt. Diesmal soll es der Lärmschutz richten.

Walter Locher am 09. Dezember 2022

Obwohl es nicht gesagt wurde: Das Regime soll wohl möglichst bald auf weitere Teile des Kantons St. Gallen ausgedehnt werden und die Mobilität auf der Strasse weiter einschränken. Die bürgerlichen Kräfte im Kantonsrat haben dieses unverständliche Ansinnen in der Novembersession mit mehreren Vorstössen durchkreuzt und massiven Widerstand angekündigt.

Derzeit tun die kantonalen und die städtischen Behörden alles, um die Attraktivität des Kantons St. Gallen und der Stadt St. Gallen weiter zu reduzieren.

Ein flächendeckendes Tempo-30-Regime gehört dazu. Obwohl der Fachkräftemangel in fast jeder Verlautbarung des Kantons bedauert und die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Stärkung von Kanton und Stadt betont wird, soll mit einem flächendeckenden Tempo-30-Regime eines der wichtigsten Jobkriterien für Fachkräfte, nämlich die Erreichbarkeit des Wohn- und Arbeitsortes fahrlässig weiter reduziert und damit gefährdet werden.

Die drei bürgerlichen Kantonsräte Daguati (FDP), Kuratli (SVP) und Bärlocher (Mitte) haben auf diesen Zusammenhang in einer Interpellation an die Regierung in der Novembersession hingewiesen. Eine Einführung von Tempo 30 km/h im gesamten Stadtgebiet führe mit Sicherheit zu einer weiteren Reduktion des Fachkräftepotenziales. Das Verlangsamen sämtlicher Verkehrsträger sei keine geeignete Massnah-me, um die seit Jahren stagnierende Kantonshauptstadt in ihrer Entwicklung endlich zu beflügeln.

Während Bundesrätin Simonetta Sommaruga erst kürzlich erklärt hatte, dass auf verkehrsorientierten Strassen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin Tempo 30 km/h gelten solle und die heutigen Voraussetzungen der Geschwindigkeitsreduktionen beachtet werden müssten, scheren sich Regierung und Stadtrat St. Gallen nicht um diese Vorgabe.

Die geschlossenen bürgerlichen Fraktionen von SVP, FDP und Mitte haben deshalb auch zu dieser Frage eine Interpellation eingereicht. Gemäss kantonalem Strassengesetz sind die Kantonsstrassen als Hauptverkehrsachsen dazu bestimmt, den Individualverkehr und den nicht-schienengebundenen öffentlichen Verkehr aufzunehmen und zu bewältigen. Die Fraktionen stellen die Frage, weshalb und wie mit Tempo 30 die Mobilität der Verkehrsteilnehmer weiter eingeschränkt werden solle.

Schliesslich wird der Regierung von den drei bürgerlichen Fraktionen auch die Frage gestellt, ob sie bereit ist, sich beim Bund zur Sicherstellung der Mobilität für eine Erleichterung der Lärmschutzverordnung einzusetzen. Das flächendeckende Tempo-30-Regime wird ja vor allem auch mit den angeblich nicht veränderbaren Vorschriften über den Lärmschutz in den einschlägigen Bundesvorschriften begründet.

Während in Stadt und Kanton sonst jeweils sehr viel Wert auf Mitsprache gelegt wird, haben sowohl der Stadtrat wie auch das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen einem Rekurrenten an der Zürcherstrasse im Sommer 2022 das Recht aberkannt, gegen eine Tempo- 30 Reduktion Rekurs zu erheben. Das Verwaltungsgericht hat das nun vor wenigen Tagen korrigiert und dieses in der übrigen Schweiz selbständige Beschwerderecht auch für den Kanton St. Gallen als bindend erklärt. Das ist eine gute Nachricht für Grundeigentümer, Anwohner und Mieter, denen die Erreichbarkeit ihres Wohn- und Arbeitsortes und ihrer Liegenschaft wichtig ist.

Es ist zu hoffen, dass Regierung und Stadtrat vom Irrpfad der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 km/h auf verkehrsorientierten Strassen rasch wegkommen und die gestellten Fragen ideologiefrei beantworten. Das ist im Interesse vom Kanton und Stadt.

Ohne Erreichbarkeit keine wirtschaftliche Prosperität.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Walter Locher

Walter Locher (*1955) ist Rechtsanwalt, St.Galler FDP-Kantonsrat, Präsident HEV Kanton St.Gallen und Präsident IG Engpassbeseitigung.

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