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Kinderbetreuung wird sichergestellt

Kanton St.Gallen schränkt Besuche in Spitälern und Heimen ein

Die St.Galler Regierung hat entschieden, dass die Schulen ein Betreuungsangebot ab Montag bis zum 4. April 2020 sicherstellen müssen. Die Regierung hat zudem beschlossen, das Besuchsrecht in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen stark einzuschränken. Innerrhoden geht noch weiter.

Die Ostschweiz am 14. März 2020

Schliesslich prüft die Regierung Massnahmen, um Liquiditätsengpässe von KMUs zu überbrücken.

Ab kommenden Montag, 16. März 2020, findet in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr statt. Damit berufstätige Eltern insbesondere im Gesundheitswesen weiterhin arbeiten gehen können, verpflichtet die Regierung die Schulen, ab Montag bis und mit zum 4. April 2020 ein Betreuungsangebot sicherzustellen. Kein Kind soll unbetreut sein. Der Regierung sei es aber ein Anliegen, dass sich Elternteile ohne Berufstätigkeit gerade in den ersten Tagen gegenseitig helfen.

Für die Regierung ist klar, dass die Kindertagesstätten weiterhin in Betrieb bleiben müssen. Betreuerinnen und Betreuen, die einer Risikogruppe gemäss Bundesamt für Gesundheit angehören, sollen jedoch die Betreuung nicht mehr selber übernehmen, sondern allenfalls alternative Arbeiten übernehmen.

Die Regierung hat zudem entschieden, dass Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II ihre Aufnahme- und Abschlussprüfungen durchführen müssen. Das Bildungs- und das Gesundheitsdepartement werden sicherstellen, dass die Hygienevorgaben eingehalten werden.

Risikogruppen schützen

Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Bei ihnen kann das Coronavirus einen schweren Verlauf nehmen. In Spitälern wiederum ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten, einerseits um geschwächte Patientinnen und Patienten und andererseits um das Gesundheitspersonal zu schützen.

Die Regierung hat deshalb in Absprache mit den Gesundheitsinstitutionen entschieden, Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen ab kommenden Montag bis zum 30. April 2020 stark einzuschränken. Erlaubt sind nur noch Besuche von Personen von Heimbewohnerinnen oder Heimbewohner, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.

Diese Massnahme ist einschneidend, aus Sicht der Regierung aber wirkungsvoll und angesichts des Risikos auch verhältnismässig. Der soziale Kontakt stellt zwar ein wichtiges Element für das Wohlbefinden der betroffenen Personen dar. Aus Sicht der Regierung und den weiteren Institutionen hat die Sicherung der Gesundheit aber eine höhere Priorität. Sie bitten Familien und Freunde um Verständnis und für den Moment auf die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten auszuweichen, seien das Telefonanrufe, Videochats oder Sprachmitteilungen.

Kantonspolizei kontrolliert Umsetzung der Veranstaltungsregeln

Bereits heute werden aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben viele Veranstaltungen abgesagt. Weiterhin erlaubt bleiben Veranstaltungen mit unter 100 Teilnehmenden, sofern sie die Vorgaben des Kantons einhalten. Restaurants, Bars und Clubs wiederum dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig Einlass gewähren. Die Regierung appelliert an die Selbstverantwortung der Bevölkerung. Die Kantonspolizei wird bei Anzeigen einschreiten und auch Stichproben durchführen.

Der Kanton St.Gallen als Grenzkanton ist auch von Beschlüssen der Nachbarländer betroffen. So hat Österreich beschlossen, die Grenze zur Schweiz wieder zu kontrollieren. Dadurch können sich grosse Rückstaus auf der Autobahn N13 bilden. Die Kantonspolizei hat deshalb entschieden, für den Moment vor den Grenzübergängen auf der Autobahn Tempo 80 einzuführen.

Regierung will KMUs unterstützen

Die Regierung begrüsst im Grundsatz das wirtschaftliche Unterstützungspaket des Bundesrates. Die Wirtschaft und Unternehmen befanden sich vor der Krise in einer soliden Verfassung. Viele Unternehmen sind nun aber von den drastischen Einschränkungen im Alltag betroffen. Sie verzeichnen Umsatzeinbussen, die sich auf die Beschäftigung von Arbeitnehmenden auswirken.

Zu diesem Zweck existiert die Möglichkeit der Kurzarbeit. In den vergangenen Tagen haben rund 15 Betriebe täglich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Kurzarbeitsgesuche angemeldet. Für die Regierung ist die Kurzarbeit ein praxiserprobtes Instrument zur Bewältigung von temporären Krisen auf dem Arbeitsmarkt. Die Massnahme hilft den Unternehmen dabei, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Die Regierung wird die Kurzarbeit schnell bearbeiten und grosszügiger bewilligen als im Normalfall.

Etliche Unternehmen laufen zudem in Liquiditätsengpässe. Die Regierung ruft deshalb die Banken dazu auf, zu ihren Firmenkunden zu stehen und in dieser schwierigen Situation auch ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig prüft die Regierung eine Stärkung der Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd, damit diese schnell und unbürokratisch mehr Handlungsspielraum zur Stärkung der KMU erhält. Der Bund hat in seinem Paket zum gewerblichen Bürgschaftswesen zwar Massnahmen in Aussicht gestellt, die nach Beurteilung der Regierung aber wohl nicht ausreichen werden.

Urnenabstimmungen anstatt Bürgerversammlungen

Die Regierung sieht in der aktuellen Situation ausserordentliche Verhältnisse gemäss Gemeindegesetz, die die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Sie empfiehlt deshalb den Gemeinden, die anstehenden Bürgerversammlungen nicht durchzuführen, sondern diese per Urnenabstimmung durchzuführen. Diese könnten am 19. April 2029 oder am 17. Mai 2020 stattfinden. Gleichzeitig hat die Regierung entschieden, das Wahlzentrum im Pfalzkeller vom 19. April 2020 nicht durchzuführen.

Appenzell Innerrhoden hat sogar ein Besuchsverbot für Spital, Klinik, Alters- und Pflegeheime sowie die Einrichtung für Menschen mit Behinderung erlassen.  Das Gesundheits- und Sozialdepartement spricht für Spital, der Rehabilitationsklinik, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein generelles Besuchsverbot aus.  Der Besuch von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Institutionen ist untersagt. Die Leitungen dieser Institutionen können in sachlich begründeten Fällen - zum Beispiel Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patientinnen und Patienten - Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen. Weisen Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Institutionen Krankheitssymptome auf, sind sie zu isolieren.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Die Ostschweiz

«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.

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