Mit der Änderung der Verordnung über das Zivilstandswesen wird die Zahl der Zivilstandsämter im Kanton Thurgau von fünf auf zwei reduziert.
Im Rahmen des Projekts Haushaltsgleichgewicht 2020 (HG2020) beabsichtigte der Regierungsrat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist die Reduktion der Zahl der Zivilstandsämter von fünf auf zwei. Weil der Regierungsrat gemäss Gesetz den Amtskreis und den Amtssitz der Zivilstandsämter festzulegen hat, musste er die Verordnung über das Zivilstandswesen anpassen.
Bislang war der Amtskreis der Zivilstandsämter deckungsgleich mit den Bezirken. Bei der Bestimmung der neuen Amtsgebiete hat sich der Regierungsrat auch an den Bezirksgrenzen orientiert. Künftig bilden die Bezirke Arbon, Kreuzlingen sowie Weinfelden das Zivilstandsamt Thurgau Ost und die Bezirke Frauenfeld und Münchwilen das Zivilstandsamt Thurgau West. Die Stadt Amriswil wird als Amtssitz des Zivilstandsamtes Thurgau Ost und die Stadt Frauenfeld als Amtssitz des Zivilstandsamtes Thurgau West bestimmt.
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