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Fiktive Rechnungen

Anklage wegen Steuerbetrugs

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der mehrfachen Urkundenfälschung, des mehrfachen Steuerbetrugs sowie der Förderung von Schwarzarbeit zum Abschluss gebracht. Sie erhebt beim Kreisgericht Toggenburg Anklage gegen zwei Geschäftsführer eines KMUs.

Eingesandte Mitteilung am 08. Dezember 2022

Das Kantonale Untersuchungsamt St.Gallen eröffnete das Strafverfahren im Frühjahr 2021 aufgrund eines Zufallsfunds im Verfahren gegen einen Schwarzarbeiter. Der ältere der beiden Beschuldigten befand sich im Sommer 2021 für zwei Wochen in Untersuchungshaft, dies schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung.

Mittlerweile haben umfangreiche Untersuchungen den Verdacht erhärtet, heisst es weiter, dass die beiden Geschäftsführer montenegrinischer Herkunft eines KMUs mit Sitz im Kanton St.Gallen zwischen 2016 und 2021 bei einer Drittperson gegen Provision 67 fiktive Rechnungen über einen Gesamtbetrag von rund 1,2 Millionen Franken kauften, wobei der jüngere Bruder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Machenschaften involviert gewesen sein dürfte. Die fiktiven Rechnungen bescheinigten dem Unternehmen, Leistungen von temporären Mitarbeitenden bezogen und bar bezahlt zu haben. Tatsächlich wurden diese Leistungen nie erbracht.

Die beiden Beschuldigten liessen die Rechnungen verbuchen und reichten dem Kantonalen Steueramt St.Gallen darauf basierende gefälschte Jahresabschlüsse ein. Die vorgetäuschten Aufwendungen dienten dazu, die Jahresgewinne der Gesellschaft unrechtmässig zu schmälern beziehungsweise das Kantonale Steueramt St.Gallen über die tatsächlich erzielten steuerbaren Gewinne zu täuschen, um so die Steuerlast zu senken.

Die Staatsanwaltschaft geht von hinterzogenen Steuern von total rund 180'000 Franken aus, die im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens durch das Kantonale Steueramt St.Gallen zu veranlagen und erheben sind. Zusätzlich ist ein Steuerhinterziehungsverfahren durchzuführen, in dem bei einem Schuldspruch in der Regel eine Busse in der Höhe der Nachsteuer ausgesprochen wird. Auch können sich Steuerfolgen im Bereich der indirekten Steuern ergeben (Verrechnungssteuer und Mehrwertsteuer).

Die Verbuchung der fiktiven Rechnungen habe es den beiden Geschäftsführern erlaubt,  unter anderem rund 700'000 Franken als verdeckte Gewinnentnahme aus der Gesellschaft zu ziehen und dieses Geld in ein Ferienappartementprojekt auf dem Balkan zu investieren. Weiter wird den Geschäftsführern vorgeworfen, mit dem verdeckten Gewinn Schwarzarbeiter bezahlt zu haben. Rund fünf ausländische Arbeitskräfte sollen ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und für fünf andere Angestellte sollen vorsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein.

Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen beide Beschuldigten beim Kreisgericht Toggenburg Anklage wegen mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie weiterer Delikte. Sie beantragt gegen den 50-jährigen Beschuldigten bei jeweils bedingtem Vollzug eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Für den 45-jährigen Beschuldigten wird – bei ebenfalls bedingtem Vollzug – eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen beantragt. Beide Beschuldigte sollen ferner nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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