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Gastkommentar

Auf dem Weg zum staatlichen Gütesiegel für Medien?

Ob eine Zuständigkeit des Bundes für direkte Medienförderung und die Regelung des Online-Bereichs besteht, ist höchst fragwürdig. Ein Gastkommentar von SVP-Nationalrat Gregor Rutz.

Gastbeitrag «Die Ostschweiz» am 02. September 2021

In der Schweiz ist der Bund nur für jene Bereiche zuständig, für die er explizit von Volk und Ständen als kompetent erklärt worden ist. Die Bundeskompetenzen werden nicht generell umschrieben, sondern durch Einzelermächtigungen klar definiert. Auffangtatbestände sind unserer Verfassung fremd.

Was darf der Staat machen?

Ob eine Zuständigkeit des Bundes für direkte Medienförderung und die Regelung des Online-Bereichs besteht, ist höchst fragwürdig. Bei der Auslegung von Art. 93 BV gehen die Meinungen auseinander. In diesem Zusammenhang ist ein Entscheid der ständerätlichen KVF interessant, die einer parlamentarischen Initiative zur Änderung von Art. 93 BV Folge gab.

Die KVF-S möchte, „dass der Handlungsspielraum des Bundes im Bereich der Medienförderung erweitert werden soll“. Diese Aussage erstaunt, denn die KVF-S hat vor der Beratung des Pakets zur Medienförderung nie in Frage gestellt, ob der Handlungsspielraum des Bundes im Bereich der Medienförderung gegeben sei. Dass hier plötzlich Fragen aufgeworfen werden, muss hellhörig machen.

Was soll der Staat machen?

Das oberste ordnungspolitische Gebot in einer Marktwirtschaft heisst: Der Staat soll nicht ohne Not in funktionierende Marktbereiche eingreifen. Entsprechend soll sich auch die Medienpolitik nach dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a BV) ausrichten: Was Private erbringen können und wollen, soll ihnen auch überlassen werden. Das Subsidiaritätsprinzip jedoch gerät in der medienpolitischen Debatte völlig in Vergessenheit: Der Service public wird auf immer mehr Bereiche ausgedehnt: Wir sprechen nicht mehr von einer staatlichen Grundversorgung, sondern von einer staatlichen Rundumversorgung.

Dies widerspricht unserer Wirtschaftsverfassung: Aus dieser ergeben sich klare „Grenzen eines öffentlich finanzierten Angebots“, indem „grundsätzlich der Markt zu spielen hat und Eingriffe durch den Staat nur insofern gerechtfertigt sind, als sie zur Erreichung effektiv notwendig sind.“ Der Service public ist „nicht ein eigenes Angebot, welche sich im Markt gegen die Privaten behaupten muss, sondern eine Ergänzung des bestehenden Marktangebots. Insofern ist die Regulierung aus- zugestalten“.

Einseitige Bevorzugung gewisser Unternehmensmodelle

Mit flächendeckenden Subventionen wird es bald keine Medienanbieter mehr geben, die keine Staatsgelder erhalten. Alles wird staatlich finanziert: Neben indirekter Presseförderung, Gebührensplitting für private Radio- und TV-Stationen sowie Subventionen für Nachrichtenagenturen, gehen wir nun zur direkten Medienförderung über und zur Regelung und Finanzierung des Online-Bereichs. Mit diesen Subventionen züchten wir Unternehmen heran, die nicht überlebensfähig sind und nie auf eigenen Füssen stehen können. Eine funktionierende Medienvielfalt jedoch setzt inhaltliche, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat voraus.

Unseres Erachtens kultiviert das Massnahmenpaket zugunsten der Medien zudem eine falsche und verzerrte Optik der Medienlandschaft: Staatlich finanzierte oder geförderte Angebote werden als qualitativ höherwertig angesehen, während private Initiativen als kommerziell motiviert – und damit qualitativ ungenügend – abgetan werden. Mit dieser Begründung werden immer neue Subventionen gesprochen und immer mehr Bereiche reguliert. Eine gefährliche Falscheinschätzung.

Auf dem Weg zum staatlichen Gütesiegel für qualitativ gute Medien?

Direkte Förderung läuft darauf hinaus, dass der Staat entscheiden muss, was förderungswürdig ist und was nicht. Professor Otfried Jarren, Präsident der Eidg. Medienkommission (EMEK), schlug vor einigen Jahren ein eigenes Label vor, um journalistische Inhalte besser erkennbar zu machen: „Ein Label signalisiert: Das Angebot wurde in Anerkennung professioneller Standards und Regeln erstellt. Die Nutzerin wie der Nutzer kann sich darauf verlassen, dass die Regeln guter journalistischer Arbeit eingehalten wurden. Ein Gütesiegel kann das bestätigen und dem Nutzer signalisieren. (...) In vielen anderen Branchen sind Zertifizierungen üblich, so in der Landwirtschaft oder auch in der Wissenschaft. Die Medienbranche steht abseits, aber sie verlangt öffentliche Anerkennung, sogar öffentliche Mittel. Was rechtfertigt diese Forderungen? (...) Die Medienunternehmen sind weit entfernt von verantwortungsbewussten Organisationen.“

Ein weiterer Satz ist zentral: „Wer anderen auf die Finger schauen soll und will, muss sich selbst auf den Prüfstand stellen.“ Kurz zusammengefasst heisst dies: Der Staat soll die Medien kontrollieren. Dies sagt nicht irgendjemand, sondern der Präsident der EMEK.

Fazit: Wer den freien Austausch von Meinungen bevorzugt und nicht möchte, dass der Staat entscheidet, welches Medium korrekt berichtet und welches Medium das staatliche Gütesiegel nicht verdient hat – der tut gut daran, das vorliegende Referendum zu unterzeichnen.

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Autor/in
Gastbeitrag «Die Ostschweiz»

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