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Regierung legt Varianten vor

Bald nur noch vier Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden?

Der Ausserrhoder Regierungsrat holt zum grossen Schlag aus. Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» unterstützt er eine Variante, die eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier vorsieht. Das dürfte zu reden geben.

Die Ostschweiz am 20. August 2020

Der Regierungsrat hat drei Varianten für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» verabschiedet und unterbreitet diese zur Vernehmlassung. Er favorisiert eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier.

Was die Ausserrhoder Regierung vorlegt, hat Sprengkraft. Statt 20 soll es also künftig nur noch vier Gemeinden im Kanton geben. Und die nötigen Fusionen würden nicht von den Gemeinden ausgehen, sondern diesen gewissermassen aufgezwungen werden. Es ist ein eigentlicher Paradigmenwechsel, den der Regierungsrat vorlegt. Und zwar einer, von dem hisher nicht die Rede war.

Die Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» verlangt in erster Linie, dass die Verfassung die Gemeinden nicht mehr auflistet, sondern nur noch besagt, dass sich der Kanton «in Gemeinden gliedert». Deren Zusammenschlüsse sollen vom Kanton unterstützt und gefördert werden. Es ist eine Art Vorlage für Gemeindefusionen, aber ohne konkretere Ausführung.

Die Regierung geht nun einiges weiter. Die Anzahl der Gemeinden soll in der Verfassung auf vier festgelegt werden. Das jedenfalls besagt die Variante, die sie favorisiert. Eine andere Option ist die Formulierung «vier bis 16 Gemeinden», geht also weniger weit. Variante 3, die von der Verfassungskommission unterstützt wird, ist weitgehend deckungsgleich mit der Volksinitiative. Dort ist keine Reduktion vorgesehen, nur die offenere Formulierung in der Verfassung.

Der Regierungsrat schreibt nun, Variante 1 stelle «eine zwar weitreichende, aber zielführende Möglichkeit dar, um die künftigen Gemeindestrukturen grundlegend neu zu ordnen.» Eine Neustrukturierung würde zentral durch den Kanton erfolgen. «Die Gemeinden wären von aufwändigen und anspruchsvollen Fusionsverfahren entlastet», heisst es weiter.

Was als Entlastung bezeichnet wird, könnte man auch als Entmachtung sehen. Denn bisher war in Ausserrhoden die Haltung klar, dass es die Gemeinden sind, die Fusionen anstossen müssen. Dieses Freiwilligkeitsprinzip verlässt die Variante 1 des Gegenvorschags. Fusionen würden auch gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt. Der Regierungsrat begründet das damit, dass in der Sache schlicht sonst nichts gehe: Das Thema der Gemeindestrukturen werde schon seit Jahren von verschiedener Seite diskutiert wird, ohne dass seither Veränderungen stattgefunden haben.

Der Vorschlag ist völliges Neuland. Weder Gemeinden, Parteien noch andere Betroffene haben sie bisher je diskutiert. Weil aber ohnehin eine Totalrevision der Kantonsverfassung läuft, sieht der Ausserrhoder Regierungsrat eine Gelegenheit für einen solchen grossen Schritt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. November 2020. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Die Ostschweiz

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