Das neue Spitalmodell «4plus5» im Kanton St.Gallen kommt ins Stocken. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde gegen die Regierungsbotschaft aufschiebende Wirkung zuerkannt. Was das genau bedeutet, bleibt abzuwarten. Die St.Galler Regierung hat aber bereits reagiert.
Aktualisiert um 10.32 Uhr
Das schweizerische Bundesgericht hatte eine Beschwerde von Werner Ritter-Sonderegger zu behandeln. Dieser betraf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2020 über Botschaft und Entwürfe der Regierung zur Strategie der St. Galler Spitalverbunde. Auf diese Beschwerde trat das Verwaltungsgericht nicht ein, Ritter gelangte ans Bundesgericht.
Dessen Entscheidung ist nun publik geworden: Das Bundesgericht erkennt der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu. «Damit entfaltet die Botschaft keine Rechtswirkungen und darf somit von der vorberatenden Kommission des Kantonsrats und vom Kantonsrat nicht beraten werden», hält Werner Ritter fest.
Die St.Galler Staatskanzlei hat sich inzwischen zum Entscheid geäussert und hält fest, die Beschwerde betreffe «Botschaft und Entwürfe der Regierung des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020 betreffend Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde». Die Regierung werde umgehend beim Bundesgericht Antrag auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes stellen. Inwiefern sich der Entscheid des Bundesgerichts auf die Beratung der Vorlage durch den Kantonsrat auswirken könnte, klärt die Staatskanzlei nun laut einer Mitteilung. «In Bezug auf die gleichzeitig eingereichte Beschwerde von Werner Ritter-Sonderegger und weiteren Privatpersonen betreffend die Denkpausen in Altstätten und Wattwil wurde der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt», heisst es weiter.
Der ehemalige CVP-Kantonsrat Werner Ritter, Vorkämpfer fürs Spital Altstätten, hatte in seiner Beschwerde eine Verletzung des Stimmrechts geltend gemacht. Er hoffe sehr, «dass die Verantwortlichen schlussendlich ihr Karten auf den Tisch legen müssen und künftig aufgrund von Fakten und nicht – wie bis anhin - von Fakes über die Spitalpolitik diskutiert wird», so Ritter in einer ersten Stellungnahme gegenüber «Die Ostschweiz».
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.