Soll das Volk in den St.Galler Gemeinden über die Löhne der gewählten Behördenmitglieder entscheiden? Nein, sagt die vorberatende Kommission des Kantonsrats. Sie verzichtet auch auf einen Gegenvorschlag zur Initiative. Allerdings will sie mehr Transparenz bei den Löhnen - wie zuvor die Regierung.
Wie viel Geld kassiert ein Gemeindepräsident? Das ist da und dort immer wieder ein Thema am Stammtisch. Allerdings eines, bei dem die Einwohnerinnen und Einwohner in der Realität nicht viel zu sagen haben. Definiert wird der Lohn vom Gemeinderat oder Stadtrat beziehungsweise je nachdem das Stadtparlament.
Das soll sich ändern. Die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» verlangt gesetzliche Grundlagen dafür, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einem Referendum bei der individuellen Besoldung der von ihnen gewählten Behördenmitglieder mitbestimmen können.
Die Initiative hätte weitreichende Konsequenzen. Weiterhin würde grundsätzlich die kommunale Exekutive die Löhne definieren. Aber eine Anpassung des Gesetzes würde bedeuten, dass die Gemeinden die Möglichkeit hätten, die Beschlüsse über die Besoldung ihrer Behördenmitglieder dem fakultativen oder obligatorischen Referendum zu unterstellen. Man könnte die Löhne damit also an die Urne beziehungsweise vor die Gemeindeversammlung bringen. Das ist heute nur der Fall, wenn eine Erhöhung einen Kreditantrag zur Folge hat.
Das soll nicht so passieren, sagt die vorberatende Kommission des Kantonsrat, welche die Initiative behandelt hat. Sie beantragt dem Kantonsparlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Befürwortet wird hingegen der Vorschlag der Regierung, die Transparenz bei den Behördenlöhnen zu erhöhen. Eine Vorlage soll die Gemeinden verpflichten, die Besoldung der von der Stimmbevölkerung gewählten Behördenmitglieder zu veröffentlichen. «Auf diese Weise soll die Transparenz erhöht werden», schreibt dei Kommission.
Das ist ein - kleiner - Kompromiss Richtung Intianten. Denn die fehlende Transparenz sorgt immer wieder für Gerüchte über die Besoldung von Behördenmitgliedern, die der Debatte auch nicht gerade förderlich sind. Hat man Klarheit über die Höhe, kann man diese aktiv diskutieren und auch begründen. Allerdings bleibt es dann dabei, dass sich von Volkes Seite nichts daran ändern lässt.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in einziger Lesung. Folgt der Kantonsrat der vorberatenden Kommission, wird die Stimmbevölkerung über die Initiative abstimmen können.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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