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Huber & Senn

Bereiten Sie sich vor: Journalismus wird zu Aktivismus - viel Meinung, wenig Ahnung

Bei uns landen Fälle, bei denen etwas schiefläuft. Wenn bei den Medien unsauber oder rechtswidrig gearbeitet wird, wenn Journalisten Lügen verbreiten, falsche Eindrücke vermitteln oder die Medien die Privatsphäre verletzen.

Huber & Senn am 16. Juli 2020

«Viel Meinung. Wenig Ahnung». Das gilt leider auch immer stärker für die Kaste der Medienschaffenden. Sie werden zunehmend zu Aktivisten - neutraler Journalismus ist ausser Mode geraten. An die Stelle der alten Berufsideale wie Objektivität, Fairness und Ausgewogenheit tritt oft genug ein moralisch aufgeladenes Gesinnungsdiktat. Journalismus wird zu Aktivismus.

Über das Beispiel der Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich haben wir schon berichtet. Diese Woche hat sich nun der beurlaubte Chefarzt Maisano zu Wort gemeldet. Er hat unterdessen zusammen mit seinen Anwälten und Beratern auf über 120 Seiten dargelegt, was an den Vorwürfen gegen ihn falsch sei.

Wir empfehlen: Lesen sie zunächst die NZZ vom letzten Freitag dazu, anschliessend den Tagesanzeiger, und machen Sie sich ihr eigenes Bild. Die Berichterstattung belegt erneut eindrücklich, wie Medien dem Mythos von «Heros und Zeros», Helden und Halunken, verfallen. Und sind die Rollen erst mal verteilt, wird an der Geschichte festgehalten. Dafür unterschlägt man dann auch mal gerne Argumente der Gegenseite.

Die Medien-Inquisition

Die Problematik, mit der wir in der Krisenkommunikation oft zu kämpfen haben: Medienschaffende schwingen sich zu Richtern auf. Nur: dass sie vor ihrem Urteil auf eine saubere Abklärung des Sachverhalt verzichtet haben. Die strengen Verfahrensrechte, die der Rechtsstaat bereithält, gelten im Journalismus nur eingeschränkt.

Meist reicht es für eine Berichterstattung aus, dass ein Vorwurf im Raum steht. Da wird dann auch nicht zugewartet, bis sich die Lage klärt. Oder alle Involvierten Ihre Chance hatten, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen. Uns erreichen E-Mails aus Redaktionen, wo den Befragten gerade mal 30 Minuten eingeräumt wurden, um ihre Seite zu beleuchten. Und wenn Arbeitgeber oder vorgesetzte Stellen nicht mitmachen und ihrerseits die Verfahrensrechte einhalten wollen, wird ihnen von den Medienschaffenden vorgeworfen, «Entscheide hinauszuschieben» oder sich «zu verstecken».

Auch wenn Strafverfolgungsbehörden ermitteln, halten die Medien nicht lange zurück. Wir erinnern uns an die Berichterstattung im Blick und dem St. Galler Tagblatt über den angeblich pädophilen Pornoproduzenten, im Hauptamt damals Gemeindeschreiber von Steinach. Das Bild des Mannes so lausig verfremdet und seine berufliche Vorgeschichte so explizit dargestellt, dass er für jeden, der ihn identifizieren wollte, sofort identifiziert war. Wir wollen diesen Mann weder verteidigen noch verurteilen. Mindestens Letzteres brauchen wir auch nicht zu tun. Denn verurteilt ist er längst, zumindest medial, auch wenn er am Ende unschuldig sein sollte. Da hilft es dann auch nichts, wenn in der ausufernden Medienberichterstattung am Ende der Satz steht, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte. – Der Satz ist eine Farce. Die Crypto AG, Jörg Kachelmann oder Thomas Borer dürften unserer Meinung sein.

Mit keinem anderen Menschenrecht tun sich die Medien so schwer wie mit der Privatsphäre. Denn es läuft ihrem Geschäftsmodell zuwider. Privatsphäre, ein Schutzschild der Persönlichkeit, ist ein Storykiller. Der Job der Medien ist es, Öffentlichkeit herzustellen. Journalisten müssen darum versuchen, jede Privatsache in öffentliches Interesse zu verwandeln. Dazu braucht es manchmal eine etwas abenteuerliche Begründung, aber das bekommt ein guter Journalist problemlos hin.

Das prominenteste Ostschweizer Beispiel zurzeit dürfte der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz sein. Seit mehr als zwei Jahren lesen wir, wie viel die Zürcher Staatsanwaltschaft offenbar gegen ihn in der Hand hat. Nur Anklage erhoben wurde bisher nicht. Aber Vincenz braucht auch gar nicht mehr von einem Richter verurteilt zu werden. Der Rufmord ist längst Tatsache. Einer von vielen durch Medienschaffende.

Oskar Holenweger. Der ehemalige Banker wurde 2003 um fünf Uhr am Morgen von einem Überfallkommando der Polizei überwältigt und in Untersuchungshaft gesteckt. Der Vorwurf: Er habe für die kolumbianische Drogenmafia Geld gewaschen. Holenweger blieb sieben Wochen in Untersuchungshaft. Acht Jahren dauerte das Verfahren, bis ihn das Bundesstrafgericht am Ende in allen Anklagepunkten, die noch übriggeblieben, freisprach. Seine Schadenersatzklage gegen den Bund wurde vom Bundesgericht abgewiesen.

Indiskretionen

In all diesen Fällen ist auch die Rolle der Untersuchungsbehörden eine hochgradig problematische. Da werden Beschuldigte medienwirksam am Arbeitsplatz verhaftet und ausgesuchte Medien berichten dann exklusiv darüber, was den Beschuldigten alles vorgeworfen wird. Dass Medien, wie im Fall Vincenz, regelmässig mit Indiskretionen bedient werden, wird kaum je Gegenstand einer Untersuchung, auch wenn eine mutmassliche Amtsgeheimnisverletzung dahintersteckt.

Besonders krasse Beispiele waren die Verhaftung der FIFA-Funktionäre in Zürich vor der Kameralinse amerikanischer Reporter. Die sich rein zufällig zu dieser Zeit vor dem richtigen Hotel befanden. Oder die Hausdurchsuchung beim ehemaligen deutschen Postchef Klaus Zumwinkel. Da stand der Übertragungswagen des ZDF schon vor der Tür, als die Beamten eintrafen.

Was tun?

Was kann Krisenkommunikation in solchen Situationen überhaupt ausrichten? Nun, wie alle diese Fälle zeigen, ist es häufig ganz schwierig noch zu reagieren, wenn die Büchse der Pandora erst mal offen ist. Unsere heutigen Empfehlungen zielen deshalb unisono darauf, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und solche Fälle nicht nur theoretisch durchzuspielen. Viele unserer Kunden sind schon wegen einer solchen Krisenvorbereitung nicht in die Medien gekommen oder konnten den Schaden im Rahmen halten.

Dazu gehört zunächst, sich als Person abzusichern für den Fall, ob ein rascher Rücktritt von einem Amt nicht der sicherste aller denkbaren Optionen wäre. Und zwar auch finanziell abzusichern. In vielen Fällen wäre der Schaden am Ende wesentlich geringer ausgefallen, hätte die betroffene Person sofort die Konsequenzen gezogen, als die ersten kritischen Vorwürfe auftauchten. Beispiel dafür sind der ehemalige Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand, CS-Chef Thiam oder auch der ehemalige Armeechef Roland Nef. Ein konsequenter Abgang zur richtigen Zeit hätte viele Negativschlagzeilen erspart. Das Positiv-Beispiel: Der sofortige Rücktritt von Oskar Grübel, als seinerzeit einer seiner Londoner Mitarbeiter Milliarden in den Sand gesetzt hatte.

Mechanismen der Skandalisierung

Oft geschieht hingegen das Gegenteil: Die Angeschuldigten beginnen sich verzweifelt zu verteidigen. Weil sie an die gerechte Sache glauben, weil sie überzeugt sind, nichts falsch gemacht zu haben – und weil sie die Mechanismen der Skandalisierung nicht kennen.

Wer knackigen Journalismus machen will, der muss personalisieren. So geht die Regel, und genauso wird es heute betrieben. Die Story rund um die Credit Suisse und die Banker Tidjane Thiam, Iqbal Khan und Urs Rohner wurde deshalb zur verrücktesten Kommunikationsschlacht in der Schweiz. So wurden sie über Wochen zu Gejagten. Und am Ende geschah das Vorhersehbare: Thiam wurde fallengelassen. Das gilt in der Wirtschaft, aber vielmehr noch in der Politik. Wir können uns an keinen Fall erinnern, in dem ein politischer Vorgesetzte bei einer medialen Hetzjagd das Rückgrat hatte, sich vor seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin zu stellen. Spätestens wenn die Damen und Herren Politiker selbst in Bedrängnis zu geraten drohen, ist es aus mit der Rückendeckung. Das macht für die Gefallen oft einen beruflichen Wiedereinstieg schwierig. Und hat nicht selten auch noch fatale Konsequenzen für Privat- und Familienleben.

Vorbereitung

Zum Zweiten: nochmals Vorbereitung. Etablieren Sie ein Risikomanagement-System mit Frühwarnung. Damit Sie rechtzeitig erkennen, wenn irgendwo etwas auf Sie zukommt. Dazu ist es nötig, sich zunächst über mögliche Risiken klar zu werden. Kunstfehler gehören beispielsweise bei jedem Arzt dazu. Wirtschaftliche Fehlentscheide mit hohen Kostenfolgen bei jedem Manager (VW). Oder Compliance-Verstösse (Bank Bär, EY). Ein Krisenhandbuch könnte helfen.

Aber auch mögliche Probleme aufgrund von Arbeitskonflikten, frustrierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allenfalls sogar solchen, von denen Sie sich im Unfrieden trennen mussten, sind Situationen, die heute ein Unternehmen vorbereitet haben muss. Die reformierte Kirche der Schweiz hat eben gezeigt, wie man mit einer solchen Krise schlecht möglichst umgeht und einen hohen Reputationsschaden verursacht.

Liebschaften und andere Misstritte

Oft genug erleben wir es auch, dass gerade Personen in hohen Chargen sich nicht bewusst sind, wie angreifbar sie sind aufgrund einer intimen Liebschaft oder einer, sagen wir, zu sehr optimierten Steuererklärung. Der Blick von aussen tut hier Wunder. Die Kosten dafür, ein solches Risikomanagement mit Spezialisten aufzuziehen, sind überschaubar im Vergleich zu dem, was an Kosten entstehen, wenn man nicht auf eine Krise vorbereitet ist.

Machen Sie sich fit, um Ihre Sache vertreten zu können, falls das notwendig wird. Egal, ob die „Bühne“ ein TV-Studio oder ein Gerichtssaal ist: Wenn Sie nie gelernt haben, ihre Sache in einer gewinnenden Art und Weise zu vertreten, haben Sie schon verloren. Denn auf der anderen Seite haben sie (und wir) es mit engagierten Aktivisten und empörte Agitatoren aus dem Journalismus zu tun. Und der Reiz des Boulevards wird zunehmen übermächtig und immer häufig verfallen die Medienschaffenden in überhitzte Massenhysterie.

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Autor/in
Huber & Senn

Roger Huber (1964) und Patrick Senn (1969) sind ehemalige Ostschweizer Journalisten, die lange Jahre bei nationalen Medientiteln gearbeitet haben. Heute unterstützen Sie Organisationen und Führungskräfte in der Krisenkommunikation und sind Gründungsmitglieder des Verbandes für Krisenkommunikation vkk.

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