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Situation am Bahnhof Wil

«Bottellón» am Bahnhof Wil: Das alles könnte Lukas Reimann blühen

Ein mögliches Alkoholverbot beim Bahnhof Wil lässt die Emotionen hochgehen. Der SVP-Politiker Lukas Reimann rief gar zu einem Bottellón auf. Doch da würde das eine oder andere Fettnäpfchen auf ihn warten.

Manuela Bruhin am 31. Juli 2019

«Sollten sich die Pläne für ein Trinkverbot konkretisieren, organisieren wir ein Bottellón auf dem Wiler Bahnhofsplatz, welches die Wiler Sommerfeste in den Schatten stellt.» - So lautet die Antwort des SVP-Politikers Lukas Reimann auf ein mögliches Alkoholverbot am Bahnhof in Wil.

Der Stadtparlamentarier Erwin Böhi fordert in einem politischen Vorstoss, dass auf dem Bahnhofareal in Wil kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Damit will er jene Personen vertreiben, welche er als Ursache für das ganze Problem ansieht. Dies sorgt bei einigen Politikern jedoch für rote Köpfe. So auch bei Lukas Reimann. «Mit mir wird es niemals ein Trinkverbot in Wil geben», so seine Meinung. Mit einem Aufruf zum öffentlichen Alkoholkonsum lehnt er sich jedoch weit aus dem Fenster – vielleicht zu weit?

Von Littering bis Belästigung

«Ein Politiker, welcher ein Bottellón organisiert. Wie geil ist das denn?» - Zwar erntet der SVP-ler für seine Aussage bei Facebook vermehrt positives Feedback seitens der Kommentatoren. Der Aufruf zu einem Bottelón ist grundsätzlich nicht strafbar, sagt Beatrice Giger, Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft St.Gallen. «Würde indes tatsächlich ein Bottellón durchgeführt, wären einige Straftatbestände des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes zu prüfen.»

Beispielsweise Littering: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Kleinabfälle ausserhalb von Abfallbehältnissen im öffentlich zugänglichen Raum wegwirft oder zurücklässt, wird mit einer Busse bestraft. Diese droht ebenfalls demjenigen, welcher andere durch Lärm oder auf andere Weise grob belästigt. Heikel wäre auch, wenn unter den Bottellón-Teilnehmern Jugendliche wären. Denn: Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Selbstredend ist, dass die Abgabe von gebrannten Wassern, also beispielsweise Schnaps oder Liköre, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist.

Wer kontrolliert?

Auch die Kontrolle eines möglichen Alkoholverbots würde die Verantwortlichen vor einige Herausforderungen stellen. Denn: Die Polizei habe dafür keine Kapazitäten. «Wird ein solches Verbot umgesetzt, muss es natürlich entsprechend kontrolliert werden», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Wer also das Kontrollorgan übernimmt, müsste durch politische Prozesse geklärt werden. Möglich wären beispielsweise Sicherheitsdienste oder die Stadt Wil selber.

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Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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