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Gastbeitrag

Das süsse Gift der Subvention

Bundesrat und Parlament wollen ausgewählte Medien mit Milliardensubventionen «fördern». Das ist falsch. Und gefährdet die Unabhängigkeit der «vierten Macht» im Staat. Ein Gastbeitrag von Philipp Gut.

Philipp Gut am 14. September 2020

Nun also auch der Nationalrat. Nach dem Ständerat sagte auch die Grosse Kammer ja zum umfangreichen Medienförderungspaket des Bundesrats. Dieses sieht für die nächsten zehn Jahr 178 Millionen Franken jährlich vor. Das macht insgesamt fast 2 Milliarden. Die Journalisten sind sonst schnell mit Kritik an den Bauern und der subventionierten Landwirtschaft zur Hand – jetzt aber wollen sie selbst das süsse Gift der Subvention in ihren Adern spüren.

Wo bleibt die Wächterfunktion?

Dabei ist es besonders gefährlich, wenn Medien am Staatstropf hängen. Sie sind die «vierte Macht» im Staat, die Regierung, Parlament und auch Justiz kritisch auf die Finger klopfen, wenn es nötig ist. Diese wichtige Wächterfunktion können sie aber nicht mehrwahrnehmen, wenn sie vom Staat finanziert werden. Denn wer zahlt, befiehlt.

Profiteure sind die Grossverlage

Zudem würden vom Geldsegen vor allem die Grossverlage wie die TX Group (Tamedia), Ringier Axel Springer oder CH Media / NZZ profitieren. Die grossen Verlagshäuser haben sogar während der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2020 Dutzende Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet. Trotzdem scheuen sie sich nicht, beim Bund die hohle Hand zu machen. Das ist ziemlich dreist gegenüber alle jenen Bürgern, die täglich hart schuften und am Ende mit ihren Steuern auch noch die reichen Verlage unterstützen müssen.

Gratis-Medien ausgeschlossen

Falsch ist die Milliardensubvention für die Medien aber auch deshalb, weil sie nur ausgewählten Medien zugutekommt. Alle Gratis-Zeitungen und alle Gratis-Online-Portale sind von der Förderung ausgeschlossen. Das verzerrt den Wettbewerb. Die bestehenden Zeitungsmonopole werden zementiert. Und vor allem zielt es am Konsumverhalten der Leserinnen und Leser vorbei. Laut Umfragen sind nur 10 Prozent der Leute bereit, für Online-Informationen zu bezahlen.

Keine Grundlage in der Verfassung

Fraglich ist schliesslich auch, ob für die Presse- und Online-Förderung überhaupt eine verfassungsmässige Grundlage besteht. Gemäss Art. 93 Bundesverfassung ist der Bund einzig zuständig für Radio und TV – und nicht für die Presse.

Aus allen diesen Gründen ist das Medienförderungspaket falsch und gefährlich. Die Vielfalt der Schweizer Medienlandschaft steht auf dem Spiel. Und das Wichtigste, das ein Print- oder Online-Produkt auszeichnet: seine Unabhängigkeit.

Disclaimer: «Die Ostschweiz» ist als kostenloses Onlinemedium von den geplanten Fördermassnahmen des Bundes ausgeschlossen.

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Autor/in
Philipp Gut

Dr. Philipp Gut ist Journalist, Historiker und Bestsellerautor («Jahrhundertzeuge Ben Ferencz»). Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Unternehmen, Organisationen und Persönlichkeiten.

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