Medienförderung, ob direkt oder indirekt, verletzt die Unabhängigkeit der Medien und untergräbt deren Glaubwürdigkeit.
Die Debatte über das Mediensubventionsgesetz, über das am 13. Februar an der Urne entschieden wird, nimmt Fahrt auf. Bei einem Ja würden vor allem den vier grossen Medienkonzernen jährlich 178 Mio. Franken in die bereits vollen Taschen fliessen. Ein Teil davon direkt, ein Teil indirekt. Während die staatliche Einflussnahme bei direkten Subventionen unbestritten ist, versuchen die Verleger, die indirekten Subventionen als medien- und staatspolitisch unbedenklich darzustellen. Marc Walder, CEO von Ringier fragt scheinheilig: «Von wem sollen die Medien konkret abhängig werden?». Nachfolgend die Antwort dazu.
Zuerst gilt es dazulegen, was direkte und indirekte Medienförderung ist. Bei der indirekten Förderung bezahlt der Bund einen Teil der Posttaxen für die Zeitungszu-stellung, schickt das Geld also an die Post. Bei der direkten Medienförderung dagegen werden die Millionen direkt an die Verleger überwiesen.
Damit sind wir beim Sprichwort: «Wer zahlt, befiehlt.» Eine Redewendung, die wohl von niemandem in Abrede gestellt wird, da wir alle diese Realität schon erlebt haben. Dass die Verleger nun versuchen, dem Stimmvolk weiszumachen, dass dieses Sprichwort für sie nicht gilt, ist wohl der verzweifelte Ausdruck fehlender Argumente für den geplanten Raubzug auf die Staatskasse.
Eine Hand wäscht die andere
Mit einem Beispiel aus dem Alltag wird klar, was «Wer zahlt, befiehlt» mit Bezug auf die Medienförderung bedeutet. Nehmen wir einen Mieter, der sich in seiner Wohnung wohl fühlt, aber mit dem Mietzins kaum zurechtkommt. Wenn der Vermieter ihm nun jeden Monat diskret 200 Franken in die Jackentasche steckt, dann wird sich der Mieter mit Bestimmtheit sehr genau an die Hausordnung halten. Denn auch wenn mit dem Zustupf des Vermieters keine Bedingungen verbunden sind, man will es sich mit seinem Gönner ja nicht verscherzen. So wäscht die eine Hand die andere, der Mieter hat seine Wohnung auf sicher und der Vermieter einen pflegeleichten, willfährigen Mieter.
Genauso ist es bei der indirekten Medienförderung. Mit den Millionen aus der Staatskasse sind wohl keine direkten Auflagen verbunden, aber man wird in den Verlagen alles tun, um dem Geldgeber zu gefallen. Erst recht, wenn der Zustupf vorerst auf sieben Jahre beschränkt ist und man natürlich auch nach den sieben Jahren weiter von den Millionensubventionen profitieren will.
Verleger stellen direkte Medienförderung an den Pranger
Mit der Argumentation der Verleger, die indirekte Medienförderung sei unproblematisch, deklarieren sie gleichzeitig die direkte Medienförderung als staats- und medienpolitisch problematisch. Etwas, was allen Bundesrätinnen und Parlamentariern bewusst ist, die Wettbewerbskommission klar festgehalten hat und bereits zum Absturz des von Bunderätin Leuthard geplanten Gesetzes über die Förderung elektronischer Medien geführt hat. Zu diesem Fiasko Leuthards 2018 schrieb «Année Politique Suisse» in einem Rückblick: «Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei.»
Nehmen wir nochmals das Beispiel des Mieters und Vermieters. Wenn der Vermieter immer am Monatsende an die Tür klopft und die 200 Franken verbunden mit einem konkreten «Wunsch» übergibt, dann wird der Mieter auch diesen erfüllen, da er ja auch im nächsten Monat auf die Unterstützung angewiesen ist. Dass eine solche «Medienförderung» in einem demokratischen Staat keinen Platz hat, ist klar. Und selbst wenn man den Verlegern bei den indirekten Subventionen noch auf den Leim geht, die direkte Medienförderung bleibt verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch inakzeptabel.
Aus Gier eigene Glaubwürdigkeit verkaufen
Wer, wenn nicht die Verleger, sollten wissen, dass Glaubwürdigkeit der wichtigste Wert eines Mediums ist. Bei all den rechtlichen Argumenten rund um die direkte und indirekte Medienförderung ist unbestritten, dass staatliche Förderung der Glaubwürdigkeit der betroffenen Medien schadet. Denn selbst wenn diese Gelder eine Verlagsleitung oder deren Redaktion - was unwahrscheinlich ist – nicht beeinflussen würden, nach aussen bleibt ein schaler Nachgeschmack. Und dieser wiederum ritzt die Glaubwürdigkeit. Erst recht, wenn die Verlage Rekordergebnisse ausweisen, gleichzeitig aber Redaktionen zusammenstreichen, Mitarbeitenden Abgeltungen streichen und das mediale Angebot laufend weiter ausdünnen.
Doch auch hier hat Augenwischerei keine Chance, denn die Leserinnen und Leser erfahren tagtäglich, wie die Angebote der grossen Medienkonzerne uniformer werden, während sich junge und innovative Medienprojekte profilieren. Dass gerade diese neuen, meist kostenlosen Angebote von den Subventionen ausgeschlossen werden sollen, zeigt, wessen Geistes Kind das «Massnahmenpaket zugunsten der (grossen) Medien» ist.
alt Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen, ist Verwaltungsratspräsident der Ostschweizer Medien AG (Herausgeberin von «Die Ostschweiz») und Präsident des Referendumskomitees.
Peter Weigelt (*1956) ist Unternehmer. Er war für die FDP zwischen 1995 und 2006 Mitglied des Nationalrats. Weigelt ist Verwaltungsratspräsident der Ostschweizer Medien AG und lebt in St.Gallen.
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