Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz ausgewertet. Eine Mehrheit begrüsst, dass die familienergänzende Kinderbetreuung durch staatliche Beiträge an Eltern unterstützt wird. Der Regierungsrat unterbreitet ihn dem Kantonsrat.
Der Regierungsrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die repräsentative Bevölkerungsbefragung «Familienmonitoring Appenzell Ausserrhoden» hatte 2017 gezeigt, dass die finanzielle Unterstützung der ausserfamiliären Kinderbetreuung ein breites Anliegen ist. Der Regierungsrat setzte sich deshalb im Regierungsprogramm 2020–2023 das Ziel, bis 2023 gesetzliche Grundlagen sowie ein Finanzierungsmodell für erwerbskompatible Tagesstrukturen zu schaffen. Die Finanzierung in Appenzell Ausserrhoden soll auf eine verbindliche und damit auch nachhaltige gesetzliche Basis gestellt werden.
Dieses Ziel wurde vom Regierungsrat zeitlich stark priorisiert, weil der Kanton und die Gemeinden von Bundessubventionen bis zu 5 Millionen Franken profitieren können, wenn das Kinderbetreuungsgesetz wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt nun, dass das Kinderbetreuungsgesetz grundsätzlich begrüsst und das vorgeschlagene Subventionsmodell (Subjektfinanzierung durch Beiträge an Eltern) bejaht wird.
Die Kosten für die öffentliche Hand werden auf jährlich 4,28 Millionen Franken geschätzt. Teilweise wurde Kritik am Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden geäussert. Der Regierungsrat hält am Vorschlag 75 Prozent Gemeinden und 25 Prozent Kanton fest, will die Vollzugsstelle neu aber beim Kanton statt bei den Gemeinden ansiedeln. Vereinzelt wurde eingebracht, dass die Subjektfinanzierung mit einer verpflichtenden Objektfinanzierung (direkte Beiträge an Betreuungseinrichtungen) zu ergänzen sei. Der Regierungsrat sieht davon ab; die Gemeinden sind aber auch nach Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes frei, entsprechende Unterstützungen an Einrichtungen vorzusehen.
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