Mit Abschluss des Akkreditierungsverfahrens darf sich die Pädagogische Hochschule Thurgau fortan als akkreditierte Hochschule bezeichnen.
Einerseits leistet die PHTG damit den geltenden gesetzlichen Anforderungen an Hochschulen genüge. Andererseits verfügt sie weiterhin über Zugang zu Bundesbeiträgen. Im Zentrum des Akkreditierungsverfahrens stand die Qualitätsentwicklung der Hochschule.
«Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens nehmen wir mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis», sagt Hochschulratspräsident Prof. Dr. Sebastian Wörwag zum positiven Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats. «Die PHTG konnte während ihres Akkreditierungsverfahrens überzeugend aufzeigen, dass der Hochschulbetrieb sehr gut aufgestellt ist und die Hochschule im nationalen Vergleich bestens dasteht.»
Wie Rektorin Prof. Dr. Priska Sieber ausführt, beruht die Qualitätsentwicklung der Hochschule zum einen auf dem täglichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PHTG für eine zielorientierte Umsetzung des kantonalen Leistungsauftrages. «Zum anderen besteht durch die weiterentwickelte Organisationsstruktur mit geklärten Mitwirkungsmöglichkeiten für das Personal und für die Studierenden ein grosses Potential für eine zukunftsweisende Hochschulentwicklung.»
Grosse Bedeutung für die Thurgauer Hochschule
In der Schweiz ist die Bezeichnung «Hochschule» durch das Hochschulförderungs- und - koordinationsgesetz (HFKG) gesetzlich geschützt. Sämtliche nach bisherigem Recht anerkannten kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen unterstehen seit 2015 der Akkreditierungspflicht. Demnach sind die Hochschulen verpflichtet, periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie ihrer Dienstleistungen zu überprüfen und für ihre langfristige Qualitätsentwicklung zu sorgen.
Bei der institutionellen Akkreditierung handelt es sich um ein mehrstufiges Prüfverfahren. Die Kernstücke sind: Erstens, die Erstellung eines Selbstbeurteilungsberichts durch die Hochschule anhand von 18 Qualitätsstandards und, zweitens, die kritische Überprüfung der Qualitätsstandards durch eine externe Expertengruppe. Die Expertengruppe wird vom Schweizerischen Akkreditierungsrat eingesetzt und von einer Akkreditierungsagentur auf ihre Aufgabe vorbereitet. Der dritte und abschliessende Verfahrensschritt ist der Akkreditierungsentscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats.
Nachdem die PHTG im Februar 2021 ihren Selbstbeurteilungsbericht eingereicht hatte, fanden die Gespräche mit den externen Gutachterinnen und Gutachtern Ende April 2021 statt. Pandemiebedingt mussten die zweitägigen Gesprächsrunden mit über 60 Beteiligten virtuell geführt werden. Nach Fertigstellung des Gutachterberichts im Juli 2021 sprach der Schweizerische Akkreditierungsrat am 24. September 2021 einen positiven Akkreditierungsentscheid für die PHTG mit nur einer Auflage.
Positives Urteil der Expertengruppe
«Das Konstruktive an der PHTG, ihre vertrauensvolle, dialogorientierte und kooperative Kultur und nicht zuletzt das hohe Engagement der Mitarbeitenden fördern die kontinuierliche Entwicklung», stellt die externe Gutachtergruppe in ihrem Bericht fest. Die PHTG habe das Thema Qualitätsentwicklung systematisch und zielgerichtet verfolgt und das umfangreiche Akkreditierungsverfahren zur Weiterentwicklung der Hochschule positiv nutzen können.
Das markanteste Merkmal der PHTG, welches die Gutachterinnen und Gutachter deutlich hervorheben, sei die binationale Zusammenarbeit der Thurgauer Hochschule mit der Universität Konstanz. Diese Form der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sei einmalig und hat Vorbildwirkung für andere Hochschulen. Die Thurgauer Hochschule nutze die vielfältige Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz geschickt, sowohl für Innovationen im Bildungsbereich als auch zum Vorteil der Region und ihres waschsenden akademischen Stellenwertes. Insbesondere dem Wirken der langjährigen Rektorin wird in diesem Punkt Hochachtung ausgesprochen, da sie es verstanden habe, die «zarten Anfänge» einer eher informellen Zusammenarbeit systematisch zu institutionalisieren, stabile Strukturen zu schaffen und funktionierende Qualitätsprozesse zu etablieren.
Verfahrensergebnisse zur Qualitätssteigerung nutzen
Im Zuge des Akkreditierungsverfahrens hat die PHTG ihre Qualitätsentwicklung systematisch auf den Prüfstand gestellt. Die Stärken und Schwächen der Hochschule wurden intern evaluiert und, wo es nötig war, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung in einem «Aktionsplan» der Hochschule festgehalten. Auch in den Gesprächsrunden mit den externen Gutachterinnen und Gutachtern haben sich konkrete Verbesserungsmöglichkeiten ergeben, die vor allem die schlankere Gestaltung des Qualitätssicherungssystems betreffen.
Wie der Schweizerische Akkreditierungsrat in seinem Entscheid feststellt, besteht im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ein besonderer Handlungsbedarf. Hier muss die PHTG in den nächsten zwei Jahren aufzeigen und dokumentieren, wie sie in diesem Bereich «Ziele definiert sowie diese Ziele im Qualitätssicherungssystem abbildet und umsetzt».
Die Ergebnisse des Verfahrens bestärken die PHTG darin, ihre Qualitätsentwicklung zielbewusst voranzubringen. Da die Thurgauer Hochschule Qualitätsentwicklung als eine ihrer kontinuierlichen Aufgaben im Rahmen der Hochschulentwicklung betrachtet, wird sie die Auflage des Akkreditierungsrats dazu nutzen, sich im Bereich der nachhaltigen Entwicklung weiter zu profilieren und das Thema stärker als bisher in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
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