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Huber & Senn

Die unterschiedlichen Etappen eines Medienskandals

Krisenkommunikation bedeutet häufig, gegen Windmühlen zu kämpfen. Und gegen eine um sich greifende Ignoranz vieler Medienschaffender. Das Problem: die meisten Medientitel berichten nicht mehr, was ist. Nein, «Geschichten» müssen her. «Storytelling» ist die neue Währung des Journalismus.

Huber & Senn am 07. Juni 2020

Update: Am Ende des Textes befindet sich eine Gegendarstellung der Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG

Und diese Geschichten folgen einer einfachen Dramaturgie: Da gibt es Heros und Zeros, Helden und Nieten. Schwarz oder weiss. Für Zwischentöne ist kein Platz. In der Krisenkommunikation (und im normalen Leben) ist das ein grosses Problem, denn die Realität ist meist differenzierter und nicht nur schwarz/weiss, sondern voller Farben und Grautöne.

Betrachten wir das am Beispiel der Berichterstattung des «Tagesanzeiger» über das Unispital Zürich. Gleich drei Chefärzte sind dort - innerhalb von kurzer Zeit -gemäss Tagi, «fragwürdiger Machenschaften» überführt worden. Ein hervorragendes Feld für Journalisten, um publizistisch so richtig dreinzuschlagen und einen empörenden Skandal «aufzudecken».

Etappe 1 – einseitige Faktenauswahl

Das verläuft in der Regel dann in mehreren Etappen: Zunächst werden die Fehlbaren oder Zeros, in diesem Fall die Ärzte, selbst skandalisiert. Ihr Fehlverhalten wird in den dramatischsten Tönen geschildert. Die Zeros werden dargestellt als üble Abzocker, Egomanen, welche über Leichen gehen und nur das eigene Portemonnaie im Blick haben. (David gegen Goliath-Geschichten sind immer ein Renner)

Aber sind sie das wirklich? Wir kennen keinen der betroffenen Ärzte persönlich. Als bislang feststehend erscheint uns, dass einer von ihnen, der Kieferchirurg, ein löchriges System bestmöglich für sich ausgenützt hat. Das mag unschön erscheinen, aber am Ende hat nicht er die Regeln gemacht. Aber die Sache wird ja noch untersucht.

Im Falle des Chefarztes der Gynäkologie läuft die Untersuchung noch. Wir sind also gut beraten, von einer Verurteilung abzusehen, bis die Fakten auf dem Tisch sind. Was die meisten Redaktionen aber natürlich anders sehen.

Bleibt der Direktor der Herzchirurgie. Der soll, so die Medienberichte, an Erfindungen, die er gemacht hat, partizipieren und sogar Millionen verdient haben. Ob dem so ist, wissen wir nicht. Belastbare Zahlen hat keiner der Medientitel geliefert. (Aber die Neiddebatte ist damit natürlich wieder gefüttert) Aber auch falls dem so wäre: Ist das ein Problem? Wäre es denn besser, wenn er als Erfinder einer wichtigen medizinischen Innovation nichts daran verdienen würde und das ganze Geld den Investmentbankern, Spekulanten und Managern derjenigen Firma zugutekommen würde, welche die Erfindung dann vermarktet?

Am Ende müssen wir alle ein Interesse an innovativen Ärzten haben, die sich Gedanken machen, wie bislang nicht therapierbare Krankheiten behandelt werden können. Wie gross ist die Motivation für einen Arzt noch, sich an Erfindungen heranzuwagen, wenn er am Ende nichts davon hat?

Klar braucht es Regeln: die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss selbstverständlich und immer oberste Priorität haben. Und die medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein: Es darf nicht sein, dass ein Arzt einfach möglichst jedem sein selbst erfundenes Implantat einsetzt, nur weil er daran Geld verdient. Genau das wurde dem Zürcher Chefarzt der Herzchirurgie vorgeworfen – die Untersuchung hat ihn von diesem massiven Vorwurf aber entlastet. Er habe, so der Bericht, sein eigenes Produkt eher weniger als erwartet eingesetzt. – Das war natürlich in der Zeitung nicht zu lesen, es würde das Bild des raffgierigen Arztes zerstören und damit die Geschichte kaputt machen.

Etappe 2 – der Skandal

Kommen wir nächsten Etappe der Skandalisierung. Jetzt muss ein Held her: In dieser Geschichte ist es der Whistleblower, ein leitender Arzt der Herzchirurgie, der seinen Chef angeschwärzt hatte. Dass der Mann diesen Mut hatte, gegen seinen Chef aufzugehren, macht ihn im Artikel schon per se zum Helden – unabhängig davon, ob an den Vorwürfen wirklich was dran ist. Darin einfach eine Intrige unter Ärzten zu sehen, verbietet sich schon deshalb, weil es die Geschichte kaputt machen würde.

Noch heldenhafter wird der Whistleblower dadurch, dass er – gemäss Tagesanzeiger – fristlos entlassen wurde. Das Problem beginnt mit einem Detail: Die behauptete fristlose Entlassung war gar keine. Sondern eine ordentliche, wie das Universitätsspital bestätigt. Aber keine Sorge, eine solche journalistische Ungenauigkeit lässt eine gute Geschichte noch längst nicht platzen und die Journalisten dürften darauf vertrauen, dass wohl auch der Presserat darin keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht erkennen würde, sondern lediglich eine verzeihliche Ungenauigkeit.

Dass der Whistleblower von seinem Arbeitgeber selbst als Risiko für die Patient/innen gesehen wird und deshalb mit einem Operationsverbot belegt worden ist, räumt der Tagesanzeiger in seinem Artikel übrigens ungeniert ein. Allerdings nur in einem bestimmten „Framing“, wie das neudeutsch genannt wird. Framing heisst, dass vor der Präsentation der Fakten bereits ein Interpretationsrahmen angeboten wird. Konkret gesagt, der Journalist insinuiert seine persönliche Meinung den Lesern, ohne dass dies zu stark auffällt.

In unserem Fall besteht das Framing darin, dass der Leserschaft vermittelt wird, dass das Spital bis vor kurzem noch sehr zufrieden war mit den Leistungen des Whistleblowers und die Vorwürfe gegen ihn erst dann auftauchten, nachdem er seine Beschuldigungen ausgesprochen hatte. In diesem Rahmen ist dann völlig klar, dass die Vorwürfe gegen ihn nichts anderes als Ausreden sein können. Um das noch zu unterstreichen, legt der Whistleblower die Vorwürfe gegen ihn gleich höchstselbst auf den Tisch: «Man werfe ihm vor, für einen Todesfall (mit-) verantwortlich zu sein, oder man habe ihn mit einer Operationssperre belegt.»

Etappe 3 – Die Heldensaga

Da steht er nun also, der strahlende Whistleblower-Held. Auch auch jetzt wieder: Diejenigen Fakten, die Zweifel aufkommen lassen würden, werden ausgeblendet. Der Untersuchungsbericht hält beispielsweise fest, dass der Whistleblower sein Dossier mit den Anschuldigungen noch während der laufenden Untersuchung in der halben Welt herumgeschickt hat. Etwa an die Zürcher Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli. Das ist noch halbwegs verständlich, gehört das USZ doch in ihr Aufgabengebiet. Dann ging das Dossier aber – immer gemäss Untersuchungsbericht – auch an Leute wie Bundesrat Alain Berset oder Daniel Koch.

Ja richtig, diesen Daniel Koch. Den Corona-Delegierten des Bundes. Was der mit Herzoperationen am Unispital zu tun haben soll? Spätestens ab diesem Moment müssten auch Medienschaffende hellhörig werden, denn solches Verhalten lässt sich rational nicht mehr erklären. Hat sich ihr Held vielleicht in etwas verrannt? In eine Verschwörungstheorie hineingesteigert? Stehen das Operationsverbot und die weiteren Schritte des Spitals gegen den Whistleblower vielleicht in diesem Zusammenhang? Aber kein Journalist wird sich diese Frage stellen. Denn das würde die Geschichte in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen – der Heldenstatus zerstört.

Etappe 4 - Verschwörung

Grosses Thema ist dafür, dass dem Helden von Spital ein Maulkorb angelegt werden sollte. Konkret: Das Spital verlangte von ihm, dass er sich nicht in der Öffentlichkeit zu seinen Vorwürfen äussern dürfe. Hier kommt ein zusätzlicher Frame ins Spiel, der Verschwörungsframe. Und wir stehen bei der nächsten Etappe der Skandalisierung: Dutzende von Filmen und TV-Serien sind darauf aufgebaut. Der Held muss sich nicht nur gegen seinen Widersacher, den Chefarzt, durchsetzen. Sondern gegen alle, denn richtig gut wird die Geschichte erst, wenn sich die ganze Spitalführung mit dem fehlbaren Chefarzt verschworen hat. Am besten wäre es für die Geschichte natürlich, wenn nicht nur der Chefarzt am wirtschaftlichen Erfolg seines Implantats beteiligt wäre, sondern die ganze Direktion und am bestem auch noch der Spitalrat. Dann wäre die Verschwörung perfekt. Leider gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Aber so endet natürlich kein Hollywood-Klassiker.

Etappe 5 –Vertuschung

Also kommt der Teil der Geschichte, der immer kommt: Die Vertuschung. Da steht dann beispielsweise in einem der Artikel, dass das Spital den Untersuchungsbericht nicht veröffentlichen wollte („erst auf Druck unserer Zeitung“) oder dass die Spitalleitung sich von Anfang an hinter den fehlbaren Chefarzt gestellt habe. Oder, wie an anderer Stelle behauptet, dass die Spitalleitung „monatelang zugschaut“ habe. Und wie sieht es in der Realität aus?

Lehnen wir uns einen Moment zurück und atmen durch. Zunächst zum Ablauf: Der Whistleblower hatte sein Dossier am 12. Dezember 2019 bei der Spitaldirektion abgegeben. Wann genau der Auftrag für die Untersuchung erging, lässt sich aus dem Bericht nicht schlüssig beantworten. Bereits am 30. Dezember lag allerdings ein Untersuchungsplan vor, wie die beauftragten Kanzleianwälte vorgehen wollten. Das sind drei Wochen, in denen auch noch die Weihnachtsfeiertage lagen. «Monatelang zugeschaut»? Mitnichten. Aber «umgehend gehandelt» würde halt nicht so richtig zu einer Vertuschungsaktion passen.

Mitte Februar erhielt die mit der Untersuchung betraute Kanzlei die Unterlagen. Am 21. April 2020 das Spital den Untersuchungsbericht. Erstellt unter den erschwerenden Corona-Bedingungen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Spitalleitung nie zu der Angelegenheit geäussert. Erst jetzt hielt die Spitalleitung zwei Dinge fest:

1.) Die Vorwürfe, der Chefarzt habe Patienten gefährdet, indem er ohne Not seine Implantate eingesetzt hatte, sei entkräftet worden.

2.) Es gebe in der Dokumentation und der Publikation über die Operationen erhebliche Mängel, die sofort anzugehen und zu korrigieren seien. –

Der Vorwurf, das Spital hätte sich von Anfang an hinter den Chefarzt gestellt? In Rauch aufgelöst.

Und die Sache mit dem Maulkorb? Zunächst: Aus dem Bericht lässt sich entnehmen, dass die untersuchende Anwaltskanzlei erst ins Arztgeheimnis eingebunden werden musste. In dem Dossier befanden sich also durch das Arztgeheimnis geschützte Patientendaten. Zweitens: Wie skandalös ist es, wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass sein Mitarbeiter eine hausinterne Abklärung nicht nach Aussen trägt? Und schon gar nicht, währenddem die Untersuchung noch läuft?

Viel Aufregung um nichts. Das war und ist ein völlig normaler Vorgang und entspricht den gesetzlichen Regeln, die einerseits die Weitergabe von Patientendaten verbietet und andererseits eine Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber beinhaltet.

Der Vorwurf des illegitimen Maulkorbs wäre vielleicht dann angebracht, wenn die Untersuchung zum Schluss gekommen wäre, es seien Dutzendweise Patientinnen und Patienten durch die Hand des Chefarztes ums Leben gekommen, das Spital hätte davon aber nichts wissen wollen und lasse den Chefarzt weiterwursteln, als ob nichts gewesen wäre. Nur: Das ist nicht passiert.

Etappe 6 – Stur bis zur Zensur

Damit zur nächsten Etappe: Ist eine Geschichte erst einmal etabliert, wird sie durch alle Böden verteidigt. Wenn einer als Held feststeht, muss er das auch bleiben. Beim Tagesanzeiger zeigte sich das beispielsweise darin, dass alle Leserkommentare, die eine alternative Sicht auf die tatsächlichen Fakten aufzeigten, entweder gar nicht erst publiziert oder dann nach kurzer Zeit wieder gelöscht wurden. Wir haben es mehrmals probiert und wurden mit unseren Kommentaren nie aufgeschaltet.

Oftmals setzt zu diesem Zeitpunkt das ein, was in unserer Branche als Rudeljournalismus bekannt ist: Andere Zeitungen schreiben ab. Natürlich ohne den geringsten Faktencheck (dafür fehlt die Zeit). So durfte dann beispielsweise die Krankenschwester und Geschäftsleiterin der Zürcher Patientenstelle, Erika Ziltener, zu den Vorfällen der ZEIT ein prominentes Interview geben.

Darin empört sie sich nicht nur über die fristlose Kündigung, die, wie dargelegt, gar keine war.

Sie weiss noch viel mehr zu berichten: «Man muss sich vorstellen, was diese Person (der Whistleblower, die Red.) alles erlitten hat, wie oft die Person intern aufgelaufen ist. Der Gang an die Öffentlichkeit war das letzte Aufbegehren.» - Wie oben gezeigt sind die Vorwürfe des Whistleblowers innerhalb weniger Tage einer externen Untersuchung zugeführt worden. Wir haben deshalb bei Ziltener nachgefragt, wie sie zu ihren Behauptungen komme. Eine Antwort haben wir nicht erhalten.

Wir wagen die These: Ziltener hat keine Ahnung von den tatsächlichen Vorgängen und Fakten und sich auch nicht bemüht, diese zu recherchieren. Aber wer will sich schon die Chance auf ein grosses Interview in der ZEIT entgehen lassen?

Und weil ihre Kritik so gut in die Geschichte passte, durfte sie ihre Sicht der Dinge dann auch im Tagesanzeiger noch zum Besten geben…

Meist kommen wir zu spät

Was kann man als Unternehmen tun, ob derlei manipulativer Berichterstattung zu entkommen? Aus der Ferne ist eine Analyse kaum machbar. Zu viele Unwägbarkeiten sind da. Wir sprechen hier von Amtsgeheimnissen, Patientengeheimnissen, von Persönlichkeitsrechten und weiteren Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt.

Empfehlenswert ist, solche Fälle zu antizipieren, bevor sie geschehen. Und die entsprechenden Prozesse bereitzuhalten: Wie gehen wir vor, wenn ein Whistleblower auftritt? Oder auch: Was tun wir, wenn sich ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin, über eine sexuelle Belästigung beklagt? Was wir oft feststellen: Solche Szenarien sind nur an-, aber nicht zu Ende gedacht. Bei der sexuellen Belästigung beispielsweise sieht das Reglement vor, dass jede Meldung untersucht wird.

Aber wie genau? Durch wen? Hat eine Hinweisgeberin den Anspruch auf juristische Unterstützung in dem Verfahren? Von uns bezahlt?

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, und genau die Details gehen in der konkreten Krisenbewältigung oft unter, wenn rundherum schon die Rauchpetarden einschlagen.

Deshalb plädieren wir für eine Krisenvorbereitung, in der auch solche komplexen Situationen vollständig und bis in die Details durchgespielt werden. Dann könne solche schwierigen Fälle überlebt werden.

Gegendarstellung

Gemäss ZGB 28g) hat «jede Person, über welche in periodisch erscheinenden Medien Tatsachendarstellungen publiziert werden, Anspruch auf Gegendarstellung, wenn sie in ihrer Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist.» Wir publizieren auf Begehren der Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG im Folgenden diese Gegendarstellung, die Bezug nimmt auf diesen Artikel.

Zum Beitrag "Die unterschiedlichen Etappen eines Medienskandals" vom 7. Juni 2020, der von Roger Huber und Patrick Senn verfasst wurde und ausführlich die «Berichterstattung des ‘Tagesanzeiger’ über das Unispital Zürich» kritisiert, ist Folgendes festzuhalten:

1. Der Beitrag behauptet, in den Medienberichten sei geschrieben worden, der Direktor der Herzchirurgie habe an seinen Erfindungen “Millionen verdient”, wobei “[b]elastbare Zahlen” durch diese Berichte nicht geliefert worden seien. Diese Inhaltsangabe ist falsch. Der Tages-Anzeiger hat nie geschrieben, dass “Millionen verdient” worden seien, sondern dass das Universitätsspital bezüglich einer Erfindung eine “finanzielle Abgeltung” für den Direktor bestätigt hatte, ohne einen Betrag zu nennen.

2. Der Beitrag führt aus, dass der Chefarzt der Herzchirurgie sein selbst erfundenes Implantat “eher weniger als erwartet eingesetzt” hatte und fährt fort: “Das war natürlich in der Zeitung nicht zu lesen, es würde das Bild des raffgierigen Arztes zerstören und damit die Geschichte kaputt machen.” Dieser Vorwurf ist falsch. Der Tages-Anzeiger hat genau diesen Punkt in einem Artikel thematisiert (erschienen am 23. Mai 2020 auf tagesanzeiger.ch).

3. Der Beitrag führt ironisch aus, dass der Whistleblower in dieser Affäre dadurch noch “heldenhafter” werde, “dass er – gemäss Tagesanzeiger – fristlos entlassen wurde”, was jedoch nicht stimme, da es sich um eine ordentliche Entlassung gehandelt habe. Auch dieser Vorwurf ist falsch. Der Tages-Anzeiger schrieb nicht von einer fristlosen Entlassung, sondern korrekt von einer “Kündigung mit sofortiger Freistellung”.

4. Im Beitrag wird ausgeführt, der Whistleblower habe die Vorwürfe gegen ihn höchstselbst auf den Tisch gelegt, worauf im Beitrag als Beleg in Anführungszeichen folgende Aussage zitiert wird: «Man werfe ihm vor, für einen Todesfall (mit-) verantwortlich zu sein, oder man habe ihn mit einer Operationssperre belegt.» Auch dieses Zitat ist falsch. Ein solches Zitat ist gemäss der Schweizer Mediendatenbank (SMD) weder bei den Medientiteln von Tamedia noch in irgendeiner anderen Zeitung zu finden.

5. Im Beitrag wird ausgeführt, dass der Whistleblower sein Dossier auch an Daniel Koch, den Corona-Delegierten des Bundes geschickt habe, sodass sich insbesondere die Frage stelle, ob sich der Whistleblower “in etwas verrannt” und in “eine Verschwörungstheorie hineingesteigert” hätte, worauf der Beitrag fortfährt: “Aber kein Journalist wird sich diese Frage stellen. Denn das würde die Geschichte in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen – der Heldenstatus zerstört.” Auch dieser Vorwurf ist falsch. Die Journalisten von Tamedia hatten sich diese Frage während ihrer Recherche tatsächlich gestellt und dabei festgestellt, dass der Whistleblower Herrn Koch nicht sein Whistleblower-Dossier zukommen liess, sondern – im März 2020 – eine Corona-bezogene Meldung betreffend verschiebbare Operationen, die Prof. Maisano während der bundesrätlich verordneten Operationsbeschränkungen im Rahmen seiner CAS-Kurse durchgeführt habe.

6. In Beitrag, der sich wie erwähnt auf die “Berichterstattung des ‘Tagesanzeiger’” bezieht, wird zudem ausgeführt, es sei behauptet worden, die Spitalleitung habe “monatelang zugeschaut” (so wörtlich als Zitat in Anführungszeichen), was jedoch nicht stimme. Auch dieses Zitat ist falsch. Tamedia hat nie geschrieben, dass die Spitalleitung “monatelang zugeschaut” habe.

Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG, Juni 2020

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Autor/in
Huber & Senn

Roger Huber (1964) und Patrick Senn (1969) sind ehemalige Ostschweizer Journalisten, die lange Jahre bei nationalen Medientiteln gearbeitet haben. Heute unterstützen Sie Organisationen und Führungskräfte in der Krisenkommunikation und sind Gründungsmitglieder des Verbandes für Krisenkommunikation vkk.

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