Aus der Zuzwiler Bevölkerung ist beim Departement des Innern eine aufsichtsrechtliche Anzeige bezüglich Hochwasserschutz eingegangen. Die Gemeinde wehrt sich.
Der Rechtsdienst des Departements des Innern hat den Gemeinderat Anfang Woche eingeladen, zu einer aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 26. Juli 2019 bis Ende August 2019 Stellung zu nehmen. Die Gruppierung, welche die Anzeige gemacht hat, fordert laut dem aktuellen Mitteilungsblatt, dass die geplante Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 zum Hochwasserschutz aufzuheben sei. Begründet wird die Anzeige damit, dass der Gemeinderat mit seinem Zeitplan die Meinungsbildung bei der Stimmbevölkerung verhindere. Der Gemeinderat hält allerdings am bisherigen Fahrplan fest, wie sie im «Zuzwil aktuell» weiter schreibt.
Anlässlich der öffentlichen Information vom 25. Juni 2019 habe der Gemeinderat den Auftrag aus der Bürgerversammlung vom März 2018 zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Hochwasser-Entlastungsstollen erfüllt. Zusammen mit verschiedenen Fachplanern und Vertretern des kantonalen Amtes für Wasser und Energie habe er detailliert über die Abklärungen informiert. Dabei habe er angekündigt, dass die Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 über die Sanierung des Dorfbachs (Hochwasserschutzprojekt) Stellung nehmen können.
Einzelne Bürgerinnen und Bürger haben den Wunsch geäussert, dass auch die Unterlagen des reduzierten Bauprojekts «Gerinneausbau» baldmöglichst veröffentlicht werden. Der Gemeinderat hat das Vorprojekt «Gerinneausbau» zusammen mit Vertretern des Amtes für Wasser und Energie im August 2017 vorgestellt. Anlässlich von zwei Sprechstunden – die damals auch gut besucht wurden – hatte die Bevölkerung Gelegenheit, sich über die Details zu informieren.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, so steht es in der Mitteilung weiter, legt der Gemeinderat die Abstimmungstermine fest und hat sie spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag im amtlichen Publikationsorgan bekannt zu geben. Die Stimmberechtigten seien mit entsprechenden Unterlagen – spätestens drei Wochen vor der Abstimmung – zu bedienen. Der Gemeinderat werde die Unterlagen der beiden Varianten Ende August 2019 veröffentlichen.
Zusammen mit dem Stimmmaterial für die Abstimmung vom 20. Oktober 2019 erhalten die Stimmberechtigten eine Abstimmungsbotschaft zur Sanierung des Dorfbachs, Abschnitt «Thur» bis «Im Hag» (Hochwasserschutzprojekt) – Grundsatzentscheid inklusive Baukredit mit entsprechendem Stimmzettel. In der zweiten Hälfte August 2019 wird die Abstimmungsbotschaft im Gemeinderat verabschiedet und dann zusammen mit den Projektunterlagen der beiden Varianten für die interessierte Bevölkerung auf www.zuzwil.ch aufgeschaltet.
Vorgesehen ist, dass Mitte September 2019 beide Varianten im Gelände abgesteckt werden. Zudem werden an den «Absteckungspunkten» die entsprechenden Profile aufgezeigt. Vorgängig wird bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Zustimmung für das «Betreten des Grundstücks» eingeholt.
Gemeinsam mit den Fachpersonen informiert der Gemeinderat am Mittwoch, 25. September 2019, 19 Uhr, in der Turnhalle 1 über die beiden Varianten zum Hochwasserschutz in der Gemeinde. Weiter ist geplant, dass für Interessierte «Feldbegehungen» mit den Projektverantwortlichen angeboten werden.
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