Der illegale Hundeimport und die Tollwut bedrohen Mensch und Tier. Darauf macht der Kanton St.Gallen aufmerksam. Die Information über die Herkunft eines Hundes beim Erwerb schaffe Sicherheit. Ein aktueller Fall zeigt das besonders dramatisch.
Die Eidgenössische Zollverwaltung, die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte des Kantons St.Gallen und der kantonale Veterinärdienst stossen regelmässig auf illegal in die Schweiz eingeführte Hunde. Das geht aus einer Mitteilung hervor.
Werden Hunde gesetzeswidrig aus Tollwutrisikoländern importiert, bergen sie demnach grosse Gefahren für Mensch und Tier. Oft müssen die Behörden dann schnell handeln. Der kantonale Veterinärdienst rät dringend, auf die transparente Herkunft der Tiere beim Hundekauf zu achten.
Im Mai 2019 hat die Eidgenössische Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) des Kantons St.Galler einen vermeintlichen Hundehändler bei der Einreise in die Schweiz kontrolliert. Er stand unter Verdacht, wiederholt kranke und lebensschwache Welpen illegal aus einem Tollwutrisikoland in die Schweiz importiert und hier verkauft zu haben.
Bei der Kontrolle im Mai wurden drei Welpen entdeckt, die der Händler in einer kleinen Transportbox im Fussraum des Beifahrersitzes verstaut hatte. Der Hundeimporteur hatte auch dieses Mal die Welpen nicht beim Zoll angemeldet, zudem verfügte er über keine Import- und Handelsbewilligung.
Illegaler Import birgt Gefahren
Da der Hundehändler mehrere tierseuchen- und zollrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten hat und die Welpen aus einem Tollwutrisikoland stammten, wurde das Gefahrenpotential betreffend Tollwut (siehe unten) als hoch eingestuft. Die Tiere wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eingezogen, eingeschläfert und auf Tollwut untersucht. Eine Diagnose dieser leicht übertragbaren Krankheit ist nur am toten Tier möglich.
Das Vorgehen bei illegalen Heimtierimporten aus Tollwutrisikoländern in die Schweiz oder in die EU ist durch die geltenden Rechtsvorschriften klar festgelegt und lässt den Vollzugsorganen nur wenig Handlungsfreiraum. Nebst der Tollwutproblematik birgt ein illegaler Hundeimport noch weitere Gefahren wie unerkannte Verhaltensstörungen oder das Einschleppen von weiteren Infektionskrankheiten und Parasiten.
Gesundheit des Menschen an erster Stelle
Im Fokus der Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit der Tollwut steht der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, insbesondere die Verhinderung einer Infektion mit Tollwut und die Gewährleistung der Tollwutfreiheit. Die Einreise aus Tollwutrisikoländern von Hunden, Katzen oder Frettchen, die weniger als 7 Monate alt sind, verstösst gegen die Tierseuchengesetzgebung.
In Asien und Afrika ist Tollwut bei Tieren immer noch weit verbreitet. Die Krankheit führt auch bei zahlreichen Menschen zum Tode. Zu den geographisch nahe bei der Schweiz gelegenen Tollwutrisikoländern gehören Marokko und Tunesien sowie die Türkei, Kosovo, Albanien und Serbien. In diesen Gebieten besteht ein Risiko, dass sich Mensch oder Tier mit Tollwut infizieren. Beispiele zeigen, wie gross die Gefahr einer Tollwuterkrankung ist. Kürzlich verstarb eine Norwegerin, die sich auf den Philippinen durch einen Kratzer eines Hundewelpen angesteckt hatte. Im Jahr 2018 infizierte sich ein Brite in Marokko, 2017 eine US-Amerikanerin in Indien sowie ein 10-jähriger Franzose in Sri-Lanka. Sie alle verstarben, nachdem sie sich mit Tollwut infiziert hatten.
Hundewelpen müssen sozialisiert werden
Für eine gute Verhaltensentwicklung ist bei Welpen in der Prägephase der Kontakt zum Muttertier, zum Menschen und auch zu Artgenossen notwendig. Deshalb legt das Schweizerische Tierschutzgesetz fest, dass Welpen frühestens im Alter von acht Wochen von ihrer Mutter getrennt werden dürfen. Oftmals wird bei illegalen Hundeimporten nicht einmal dieses Mindestalter eingehalten. Eine mangelnde Sozialisierung der Hunde kann zu schwersten Verhaltensstörungen führen. Beispiele dafür sind abnorme Aggressionsbereitschaft, Angstbeissen, Schreckhaftigkeit oder Selbstverstümmelung.
Vorgehen beim Erwerb eines Hundes
Besteht Interesse an einem Hund, so gilt: «Augen auf beim Hundekauf». Ein spontaner Kauf ist oft problematisch. Der Käufer sollte vor dem Hundekauf folgende Fragen beantworten können: Kommt der Hund aus einer seriösen Zucht? Um was für ein Tierheim handelt es sich? Steht hinter einem Hundeimport eine seriöse Organisation? Es empfiehlt sich, die Hundezucht beziehungsweise das Tierheim zu besuchen, um den Hund kennenzulernen und sich ein Bild über den Herkunftsort und die Züchter zu machen.
Nicht reagieren sollte man auf dubiose Inserate im Internet. Dahinter stehen oft unseriöse Händler oder selbsternannte (Tierschutz-)Organisationen, die aus ihrer Tiervermittlung Profit schlagen. Die Tiere können sogar aus sogenannten «Vermehrungsstationen» stammen, in denen Hunde unter sehr schlechten Lebensbedingungen zur «Welpenproduktion» gehalten werden.
Die eidgenössischen und kantonalen Behörden versuchen mit den vorhandenen Mitteln in Zusammenarbeit mit der EU das etablierte internationale Hundehandel-Netzwerk zu bekämpfen. Ohne das nötige Bewusstsein und die Mithilfe der Bevölkerung besteht aber keine Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation.
Ein seriöser Züchter macht in seinen Inseraten diverse Angaben zum angebotenen Tier, erfragt Informationen vom Käufer und gibt auch Informationen über sich selber preis. Unabdingbar bei einem seriösen Geschäft ist zudem, dass ein Kennenlernen von Tier und Käufer vor dem Kauf angeboten wird.
Eine empfehlenswerte Hilfestellung bei der Vorbereitung eines Hundekaufs ist beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV unter www.hundekauf.ch zu finden.
Tollwut
Tollwut ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung der Säuger, die mit Verhaltensveränderungen, Muskelkrämpfen und Lähmungserscheinungen einhergeht. Sie hat eine Inkubationszeit von zehn bis 90 Tagen und verläuft nach dem Auftreten der ersten Symptome stets tödlich. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit variiert stark. Die Frühsymptome sind unspezifisch (generelles Unwohlsein, Kopfschmerzen, Fieber, Jucken sowie Schmerzempfindlichkeit im Bereich der Biss- oder Kratzwunden) und werden daher oft übersehen oder falsch interpretiert. Eine Behandlung ist jedoch nur vor dem Auftreten der ersten Symptome möglich. Andernfalls entwickelt sich die Krankheit progredient weiter und es kommt zur Lähmung des Atemzentrums, wodurch der Tod eintritt.
Vorkommen
Tollwut kommt weltweit vor, mit Ausnahme von Neuseeland, Antarktis, Grossbritannien, Irland und weiteren Inseln. Die Schweiz, alle EU-Länder sowie gut 50 weitere Staaten wie zum Beispiel Norwegen, Kanada und die USA gelten als amtlich anerkannt frei von Tollwut.
Ansteckung und Verbreitung
Die Ansteckung erfolgt über Schleimhaut-Kontakt oder wenn Speichel von tollwütigen Tieren auf verletzte Haut kommt. Am häufigsten geschieht die Ansteckung über Biss- oder Kratzverletzungen.
Die Krankheit beim Menschen
Erste Symptome sind generelles Unwohlsein, Fieber, Muskelschmerzen sowie Sensibilitätsstörungen am Ort der Bissverletzung. Später kommen unwillkürliche Bewegungen, Krämpfe, Wutanfälle sowie Atem- und Schluckkrämpfe hinzu.
Die Krankheit beim Tier
Frühsymptome sind Verhaltensveränderungen, Fieber oder Juckreiz an der Bissstelle. Später kommen je nach Verlaufsform Hyperaktivität, erhöhte Beissbereitschaft, Schluckbeschwerden und vermehrter Speichelfluss sowie Verdauungsstörungen hinzu. Der Tod tritt nach Auftreten der ersten Symptome innerhalb von vier bis zehn Tagen ein.
Was tun?
Die Tollwut ist eine auszurottende Seuche und meldepflichtig. Jede Person, die ein Wildtier oder herrenloses Haustier beobachtet, das sich tollwutverdächtig verhält, ist verpflichtet, die Polizei, die Jagdpolizei oder den Tierarzt zu benachrichtigen. Tollwutverdächtige Wildtiere und erkrankte Haustiere müssen sofort getötet werden. In Tollwutrisikoländern ist der Kontakt zu herrenlosen Tieren (zum Beispiel Hunden am Strand) unbedingt zu vermeiden.
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