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Thurgau

Energiekonzept für zehn Jahre

Im Thurgau wird Energiekonzept für die Zeit bis zum Jahr 2030 aufgelegt.

Die Ostschweiz am 24. Mai 2020

Der Thurgauer Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine Botschaft vor zum «Energiekonzept Kanton Thurgau für die Periode 2020 bis 2030» und unterbreitet ihm eine Bilanz zum «Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz» von 2007 bis 2015 zur Kenntnis.

In den vergangenen zehn Jahren seien wichtige Weichenstellungen in der nationalen Energie- und Klimapolitik vorgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Sie öffnen den Weg in eine Energieversorgung, die unabhängiger vom Import von fossilen Energieträgern wird, effizienter mit Energie umgeht, vermehrt auf erneuerbare, einheimische Ressourcen setzt und daher immer dezentraler wird. Die Umsetzung der politischen und gesellschaftlichen Ansprüche erfordert eine klare Strategie – auch auf Stufe Kanton. Der bisherige strategische Rahmen, das «Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz» von 2007 bis 2015, erfordert deshalb ein Anschlusskonzept, das der Regierungsrat nun für die Periode 2020 bis 2030 vorlegt. Er ist überzeugt, dass zehn Jahre ein angemessener Zeitrahmen für ein kantonales Energiekonzept sind. Diese Zeit wird benötigt, um Massnahmen zu beschliessen, umzusetzen und in ihrer Wirkung zu messen. Im Jahr 2025 soll eine Zwischenbilanz erstellt werden.

Das übergeordnete energiepolitische Ziel der Förderung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung bleibt nach wie vor gültig. Folgende Ziele wurden im neuen Konzept formuliert: Der Verbrauch fossiler Energien für Wärmeanwendungen soll bis 2030 gegenüber dem Jahr 2015 um rund einen Viertel und für Mobilität um rund einen Drittel zurückgehen. Die Produktion erneuerbarer Wärme soll um 60 Prozent zunehmen. Die Produktion erneuerbarer Elektrizität soll bis 2030 ebenfalls stark ausgebaut werden. Die im «Konzept für eine Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie» noch zurückhaltend festgesetzten Ausbauziele der erneuerbaren Stromproduktion für das Jahr 2020 wurden dank dem deutlichen Zubau von Solarstromanlagen bereits im Jahr 2015 übertroffen, weshalb das Zwischenziel «Produktion erneuerbare Elektrizität» angepasst wird. Im Bereich der Stromeffizienz soll angesichts des gewollten Ersatzes von fossilen Energien im Wärme- und Verkehrsbereich durch Elektrizität, in Abweichung zum Konzept «Thurgauer Strommix ohne Kernenergie», keine Reduktion des Stromverbrauchs, sondern eine Stabilisierung auf heutigem Niveau erreicht werden.

Der Regierungsrat beabsichtigt, insgesamt 18 Massnahmen umzusetzen. Er stützt sich dabei auf die Beurteilung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aus dem Amt für Umwelt, dem Amt für Raumentwicklung, dem Strassenverkehrsamt, der Steuer- und Finanzverwaltung, des Grundbuch- und Notariatsinspektorats sowie der Abteilung Energie. Die Arbeitsgruppe hat sich unter anderem auf die Erkenntnisse des Schlussberichts vom 23. Oktober 2017 zur Umsetzung des «Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz» von 2007 bis 2015 gestützt.

Mit Effizienzsteigerungen im Gebäudebereich und dem vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie im Gebäude kann der Verbrauch fossiler Energieträger im Jahr 2030 um rund 400 GWh gesenkt werden. Dies entspricht 13 Prozent in Bezug auf den Verbrauch fossiler Energie für Wärmeanwendungen im Jahr 2015. Insgesamt resultiert eine Reduktion der CO2-Emissionen um rund 115 000 Tonnen bis im Jahr 2030. Auch der vermehrte Einsatz von erneuerbarem Strom trägt zur CO2-Reduktion bei.

Einige der vorgeschlagenen Massnahmen werden Kostenfolgen haben. Mit der Beratung und Genehmigung des Budgets wird der Grosse Rat jährlich Einfluss auf die Umsetzung der Massnahmen nehmen können. Stand heute würden die kantonalen Aufwendungen für das Energieförderprogramm von rund 7 Millionen Franken pro Jahr auf ungefähr 8 Millionen Franken pro Jahr ansteigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit den neuen Bundesregelungen wie der Erhöhung der CO2-Abgabe mehr Bundesmittel für das Förderprogramm zur Verfügung stehen werden und dadurch der Kantonsanteil stabil bleiben wird. Die Unterstützung durch den Bund mit Globalbeiträgen ist bereits bis zum Jahr 2025 geregelt.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass der Einfluss des Kantons Thurgau auf das globale Klima gering ist. Dennoch ist er überzeugt, dass auch der Thurgau seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Zudem erhöht der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz die Versorgungssicherheit und stärkt die einheimische Volkswirtschaft.

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