Das neue Thurgauer Polizeigesetz soll der Polizei das Recht geben, präventiv in Handys, Laptops und andere elektronische Geräte Einsicht zu nehmen sowie Hotels, Restaurants und Erotikbetrieben ohne Verdachtsmomente präventiv zu durchsuchen. Das versösst gegen Bundesrecht.
Das neue Thurgauer Polizeigesetz soll der Polizei das Recht geben, präventiv in Handys, Laptops und andere elektronische Geräte Einsicht zu nehmen sowie Hotels, Restaurants und Erotikbetrieben ohne Verdachtsmomente präventiv zu durchsuchen. Die Fraktion der FDP hat sich in der ersten Lesung des Grossen Rates gegen diese Eingriffe in die Privatsphäre erfolglos gewehrt. Ein Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Prof. Dr. Regina Kiener (Universität Zürich) und Rechtsanwalt und Privatdozent Dr. Arthur Brunner (Universität Zürich) bestätigen nun den Standpunkt der FDP, dass diese Bestimmungen gegen Bundesrecht verstossen. Die FDP-Fraktion wird entsprechend weiter gegen diese Bestimmungen angehen.
Zu reden gaben an der Grossratssitzung vor allem die Paragrafen 47 (Absatz 3) und 48a (Absätze 1 und 2). Schon an der Sitzung meldete unter anderem die FDP-Fraktion schwere Bedenken gegen diese Bestimmungen an. Dennoch wurden sie angenommen. Bei anschliessenden Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Justizbehörden wurden die Bedenken der FDP-Fraktion bestätigt.
Daraufhin beauftragte sie Prof. Dr. Regina Kiener und Rechtsanwalt und Privatdozent Dr. Arthur Brunner mit einem Kurzgutachten zur Klärung, ob die neuen Bestimmungen mit Bundesrecht, insbesondere mit der Bundesverfassung und der Strafprozessordnung, vereinbar seien.
Das Gutachten kommt zum eindeutigen Schluss, dass die neuen Bestimmungen nicht bundesrechtskonform sind.
Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Gutachten wird sich die FDP-Fraktion weiterhin dafür einsetzen, dass die problematischen Bestimmungen gestrichen werden. Die FDP ist überzeugt, dass jedem staatlichen Handeln – somit auch dem Handeln der Polizei – Grenzen gesetzt werden müssen und dieses überprüfbar sein muss. Mit den im Entwurf enthaltenen Bestimmungen ist dies nicht der Fall. Sie hat aber auch Verständnis für das Ansinnen der Polizei, zur Gefahrenabwehr vornehmlich im Bereich Menschenhandel über griffige Instrumente zu verfügen. Daher wird die FDP-Fraktion im §25 entsprechende Anpassungen beantragen.
«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.