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Kapitalerhöhung

Es geht los: St.Galler Kantonalbank vergibt zusätzliche Aktien

Die St.Galler Kantonalbank hat mit der Umsetzung ihrer Kapitalerhöhung begonnen. Am 15. Mai beginnt die Bezugsfrist für die neuen Namenaktien, und sie endet am 23. Mai 2019. In die Hand nehmen muss man für eine Aktie voraussichtlich zwischen 415 und 440 Franken.

Die Ostschweiz am 13. Mai 2019

Die ordentliche Generalversammlung der St.Galler Kantonalbank hat am 24. April 2019 die Schaffung von genehmigtem Kapital im Betrag von höchstens CHF 89'353'460 beschlossen und damit den Verwaltungsrat ermächtigt, jederzeit bis zum 24. April 2021 in diesem Umfang das Aktienkapital zu erhöhen. 

Diese Gelegenheit wird nun ohne grosse Verzögerung auch gleich genutzt. Der VR hat beschlossen, das Aktienkapital von aktuell CHF 390'139'820, eingeteilt in 5'573'426 Namenaktien, durch Ausgabe von bis zu 420'240 neuen Namenaktien zu erhöhen. Danach wird der Nennwert der Namenaktien von CHF 70 um CHF 10 auf CHF 80 pro Namenaktie erhöht. 

Falls die Kapitalerhöhung vollständig ausgeschöpft wird, erhöht sich das Aktienkapital der Gesellschaft auf CHF 479'493'280. «Durch diese Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalbasis der Bank weiter gestärkt und der strategische Handlungsspielraum für nachhaltiges Wachstum sichergestellt», so die Kantonalbank in einer Mitteilung. Ebenso soll damit «allfällig steigenden regulatorischen Eigenmittelanforderungen frühzeitig begegnet werden.»

Kanton St.Gallen bleibt Mehrheitsaktionär

Das Bezugsrecht ist den bisherigen Aktionärinnen und Aktionären vorbehalten. Der Kanton St. Gallen hat auf seine Bezugsrechte im Voraus verzichtet und wird sich nicht am Bezugsangebot beteiligen. Damit könnte sich der Anteil des Kantons von aktuell 54,8% bis auf das gesetzliche Minimum von 51,0% reduzieren. 

Der Bezugspreis der neuen Aktien soll nahe dem Marktprei platziert sein, welcher voraussichtlich zwischen CHF 415 und CHF 440 liegen wird. Das Bezugsverhältnis wurde auf 6:1 festgelegt, das heisst: sechs Bezugsrechte berechtigen zum Bezug einer neuen Namenaktie zum Bezugspreis. Nicht alle Aktionäre kommen damit in den Genuss. 

Sollten Namenaktien «übrig» bleiben, wird es zu einer freien Aktienplatzierung kommen, bei der Private und institutionelle Investoren zuschlagen können. Auch bisherigen Aktionärinnen und Aktionären, die derzeit weniger als sechs Namenaktien halten, wird die Gelegenheit gegeben, mindestens eine neue Namenaktie zu erwerben. 

Die Bezugsfrist für die neuen Namenaktien dauert vom 15. bis zum 23. Mai 2019, 12.00 Uhr. Wer das Bezugsrecht bis dann nicht wahrgenommen hat, muss damit leben, dass es entschädigungslos verfällt.

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