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Hilfe bei juristischen Problemen durch Massnahmen

«Es ist unglaublich, mit welcher Rechtskeule da ausgeholt wird»

In Coronazeiten haben mit einem Mal viele Menschen mit der Justiz zu tun, die ihr Leben lang nie in Berührung mit den Strafbehörden waren. Der neue Verein «Vereinte Rechtshilfe» will ihnen zur Seite stehen: Mit Informationen, Vorlagen für Schriftverkehr und Unterstützung durch Rechtsanwälte.

Stefan Millius am 15. Mai 2021

«Unser Verein ‘Vereinte Rechtshilfe’ kann und will nicht länger zuwarten, um zu erleben, wie unsere in der Schweizer Bundesverfassung garantierten Grundrechte durch die sogenannten Covid-19 Massnahmen der Exekutive nun seit über einem Jahr anhaltend verletzt werden.» So heisst es einleitend auf der Webseite des noch jungen Vereins. Als Gruppe von unabhängigen Menschen wolle man die staatlichen Massnahmen auf den Prüfstand stellen und so herausfinden, «ob diese Massnahmen der Exekutive vor der Judikative Stand halten.»

Die Idee: Wer aufgrund der Coronamassnahmen juristische Probleme bekommen hat, beispielsweise eine Anzeige oder Wegweisung, ein Strafbefehl oder eine Kündigung, soll sich an den Verein wenden können. Nach Sichtung der Unterlagen wird der Vorstand des Vereins aktiv, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Beispielsweise, indem er Standardvorlagen zur Verfügung stellt, mit denen ein Strafbefehl angefochten werden kann oder aber durch die Vermittlung eines spezialisierten Rechtsanwalts für individuelle Fälle. Mit der Zeit und einer wachsenden Zahl von Fällen soll so auch eine informative Bibliothek mit Urteilen und Dokumenten entstehen, die jedem zugänglich sind.

Roland Bauer ist Präsident von «Vereinte Rechtshilfe». Er kam durch eigene Betroffenheit auf die Idee. Als er im vergangenen Dezember mit seiner Familie ohne Gesichtsmaske im Zug unterwegs war, kassierten er und seine Frau je einen Strafbefehl in der Höhe von 550 Franken – oder wahlweise drei Tage Gefängnis. Das Attest zur Maskenbefreiung, das er vorlegte, wurde nicht akzeptiert, die Transportpolizei machte kurzen Prozess.

Das Geschehene hat ihn erschüttert. Er sei nicht per se gegen jede Massnahme, so Bauer, und er trage auch mit, was Sinn mache. Doch die Wirksamkeit der Maske sei anerkanntermassen fraglich, und als Vater zweier kleiner Kinder wolle er in der Lage sein, mit diesen ohne Maske zu kommunizieren. «Wie sollen unsere Kinder ohne Mimik im Alltag unsere Sprache lernen?», fragt sich Bauer.

Zudem seien die Strafen bei Verletzung der Coronaverordnungen unverhältnismässig. Eine Busse kann bis zu 10'000 Franken betragen, der Spielraum, den die einzelnen Beamten haben, werde aus seiner Sicht oft willkürlich genutzt. «Und es gibt da draussen sehr viele Menschen, denen es so ergangen ist wie mir.»

Die meisten davon dürften vor Corona nie mit der Justiz konfrontiert gewesen sein. Viele Betroffene entscheiden sich, den Strafbefehl einfach zu akzeptieren und die Busse zu entrichten. Vor allem, weil sie den Aufwand scheuen, sich dagegen zu wehren und auch gar nicht wissen, wie sie das anstellen sollen. Hier will die «Vereinte Rechtshilfe» ansetzen. Man wolle die Menschen animieren, sich zu wehren, so Bauer und sie im gleichen Atemzug bei der Umsetzung unterstützen. Dies auch mit dem Ziel, «gegenüber der Staatsgewalt ein Zeichen zu setzen von Volkes Seite.» Denn es gehe nicht an, dass rechtschaffene Leute, die sich für ihre Grundrechte einsetzen, auf unverhältnismässiger Basis wie Kriminelle behandelt werden. Bauer: «Beim Durchlesen meines eigenen Strafbefehls habe ich es kaum gefasst, mit welcher Rechtskeule da ausgeholt wird.»

Den ersten Schritt müssen also die Betroffenen machen, indem sie den Verein kontaktieren und ihm alle relevanten Informationen zu ihrem Fall zur Verfügung stellen. Ein Pool aus Anwälten, der derzeit aufgebaut wird, steht danach zur Verfügung. An den entstehenden Kosten sollen sich die Ratsuchenden – wenn es ihnen finanziell möglich ist – fallabhängig beteiligen. Das mit gutem Grund. «Wir wollen die Menschen nicht dazu animieren, unser Angebot missbräuchlich zu nutzen, sondern denen helfen, die ohne bösen Willen in diese Lage gekommen sind», erklärt Roland Bauer.

Viele Fälle dürften in einer ersten Phase schon allein durch bereits existierende Standardformulare ins Rollen gebracht werden, da inzwischen schon viele Menschen in der Schweiz den Rechtsweg gegen Strafbefehle und Bussen oder auch die immer häufiger werdenden Wegweisungen eingeschlagen haben und es entsprechende Vorlagen bereits gibt. Darüber hinaus hoffen Bauer und seine Vorstandskollegen, dass früher oder später ein Urteil als Präzedenzfall dienen kann, der die Unverhältnismässigkeit der Strafauflage aufzeige. Bauer: «Es wird nicht einfach, aber wir müssen es versuchen.»

Auf diesem Weg arbeitet der Verein mit anderen massnahmenkritischen Organisationen wie beispielsweise den «Freunden der Verfassung» zusammen, will aber auch prominente Persönlichkeiten an Bord holen, welche die aktuelle Politik kritisieren. Roland Bauer hofft, dass das Angebot des Vereins schnell bekannt wird und die Bereitschaft steigt, sich gegen die verhängten Strafen zu wehren. «Wir ermuntern die Betroffenen, nicht zu bezahlen und Schritte einzuleiten, denn aus unserer Erfahrung ist das meiste, was derzeit geschieht, schlicht rechtswidrig und verdient es, angefochten zu werden.»

Spendenkonto:

IBAN: CH48 0076 1646 7536 3200 1

Vereinte Rechtshilfe, 6275 Ballwil / Aargauische Kantonalbank

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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