Beim Versand der Steuererklärungen 2020 im Kanton Thurgau ist der Druckerei ein Fehler unterlaufen. Betroffen ist etwa die Hälfte der Steuerzahler. Diese kriegen nun wieder Post mit den korrekten Unterlagen. Den Kanton kostet der Fehler nichts.
Panne bei der Steuererklärung 2020 im Thurgau: Viele Steuerzahler erhalten derzeit ungewöhnlich viel Post vom Steueramt.
Grund sind fehlerhafte Unterlagen. Konkret war im ersten Anlauf des Versands das Formular Steuererklärung 2020 auf den Seiten 2 und 3 fehlerhaft, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das die betroffenen Steuerzahler erhalten haben. «Anstelle der korrekten Formularseiten 2020 wurden die Formularseiten Stand 2019 für den Druck verwendet», heisst es aus der Thurgauer Staatskanzlei auf Anfrage. Auf den fehlerhaften Seiten wurden die Erfassungsspalten mit falschen Jahreszahlen benannt, und die Jahrgänge bei den Kinderabzügen waren nicht korrekt - dort fanden sich irrtümlich die für die Steuerperiode 2019 gültigen Jahrgänge.
«Etwas mehr als der Hälfte der im Thurgau steuerpflichtigen natürlichen Personen wurde dieses fehlerhafte Formular versandt», bestätigt Thomas Walliser Keel vom Informationsdienst der Staatskanzlei. Nicht alle haben das rechtzeitig gemerkt: Es seien bereits Steuererklärungen mit den fehlerhaften Steuererklärungsformularen eingetroffen. Wie viele es sind, kann nicht genau eruiert werden. Denn das Steuererklärungsverfahren erfolgt dezentral bei den Gemeinden.
Glück hatte, wer seine Steuererklärung online ausfüllte. Die Software eFisc vom Kanton sei vom Fehler nicht betroffen, so Walliser Keel. Und: «Für Personen, welche die Steuererklärung von Hand ausfüllen, ist grundsätzlich ein korrektes Ausfüllen auch mit den Fehldrucken möglich.» Die Formulare wiesen zwar falsche Jahreszahlen auf, aber die Felder für die Einkommens- und Abzugspositionen seien bis auf eine Ausnahme identisch. Zudem erkenne das Veranlagungsprogramm allfällig aus dem Fehldruck entstandene Fehler.
Der Fehler wurde laut dem Informationsdienst rund zwei Tage nach Versand der Steuererklärungen bemerkt. Danach habe man umgehend Abklärungen getroffen, wo der Fehler entstanden ist. Dabei zeigte sich: Das von der Steuerverwaltung Thurgau erteilte Gut zum Druck war korrekt. Thomas Walliser Keel: «Die Druckerei verwendete beim Druck für die Seiten 1 und 4 der Steuererklärung die korrekten Druckplatten 2020, für die Seiten 2 und 3 jedoch irrtümlich die Druckplatten des Vorjahres.» Die Druckerei werde dieses Problem im Rahmen der betriebseigenen Qualitätsprüfung angehen.
Bleibt die Frage, was die Panne den Steuerzahler kostet. Denn durch den nochmaligen Versand entstehen Ausgaben. Gute Nachricht: Da der Fehler nicht bei der Steuerverwaltung, sondern bei der Druckerei lag, sind die Kosten für den Neudruck sowie die Versandkosten laut der Staatskanzlei durch die Druckerei übernommen worden.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.