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Wartau

Freies Bauland soll auf den Markt kommen

Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt vom Kanton die Baulandhortung zu bekämpfen. In Wartau werden Grundeigentümer in persönlichen Gesprächen auf die vorgesehene «Baulandmobilisierung» hingewiesen. Von einer Enteignung will man absehen.

Ralph Dietsche am 06. Dezember 2020

Wer ein passendes Grundstück für sein neues Eigenheim sucht, kennt das Problem: Es ist zwar genügend Bauland vorhanden, aber ein grosser Teil davon ist entweder am falschen Ort oder nicht verfügbar. Sprich die Eigentümer horten die Grundstücke als Spekulationsobjekt, für die eigenen Nachkommen oder damit sie selbst freie Sicht behalten. Aus solchen oder ähnlichen Gründen werden mancherorts Grundstücke während Jahrzehnten keiner zonenkonformen Nutzung zugeführt. Das revidierte Raumplanungsgesetz setzt diesem Vorgehen einen Riegel. Gemeinden dürfen, solange in der Gemeinde noch Bauland gehortet wird, keine Neueinzonungen vornehmen. Damit wird den Gemeinden faktisch die Entwicklungsmöglichkeit entzogen.

Grundeigentümer werden sensibilisiert

In Wartau wurde die Herausforderung frühzeitig erkannt. Seit geraumer Zeit werden Besitzer von gehortetem Bauland kontaktiert, sensibilisiert und mit ihnen das Gespräch gesucht. «Unser Ziel ist es einerseits die Grundeigentümer zu informieren, die Absichten der Bodenbesitzer zu erfahren und allenfalls gemeinsam geeignete Lösungen zu finden», erklärt Gemeindepräsident Andreas Bernold. Letztendlich ist es das Ziel, freies Bauland auf den Markt zu bringen oder dieses im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen dem vorgesehenen Zweck zuzuführen. Mit dem gewählten Vorgehen haben die betroffenen Grundeigentümer genügend Zeit sich selbst Gedanken zu machen. Dadurch erhofft sich der Gemeinderat, dass es nicht zu Härtefällen kommt. «Letztlich sieht der Gesetzgeber Möglichkeiten von einer Rückzonung bis hin zur Enteignung vor. Genau dies wollen wir mit der frühzeitigen Information verhindern. Es wäre für alle Betroffenen die unangenehmste Lösung», sagt Andreas Bernold. Er hofft das Wort «Enteignung» möglichst nie in den Mund nehmen zu müssen und ergänzt, «aus heutiger Sicht des Gemeinderates kann eine Enteignung keine Lösung sein.»

Zonenplan als Entwicklungsinstrument

Grosse Einzonungen von ganzen Gebieten für den Bau von Einfamilienhäusern und Wohnquartieren dürfte es in den nächsten Jahren in Wartau kaum geben. Die Entwicklung der Gemeinde wird in erster Linie nach Innen stattfinden. Als Grundlage und Arbeitsinstrument wird aktuell ein Papier zur Strategie der Siedlungsentwicklung erarbeitet. Dieses beruht auf den Erkenntnissen und Absichten, welche zusammen mit der Bevölkerung in Zukunfts-Workshops erarbeitet wurden. Daraus resultieren wird der kommunale Richtplan. Der Entwurf soll im Dezember im Gemeinderat behandelt und anfangs nächstes Jahr beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden. «Wenn alle Prozesse so vorwärts gehen wie geplant, ist im Herbst 2021 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung vorgesehen, bei der Interessierte mitwirken können», blickt Andreas Bernold in die Zukunft.

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Autor/in
Ralph Dietsche

Ralph Dietsche ist Geschäftsführer und Inhaber der Kommunikationsagentur radikom GmbH mit Sitz in Rüthi.

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