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Zeyer zur Zeit

Freiwilliger Zwang?

Das ist ein Oxymoron, oder weniger griechisch: ein Widerspruch in sich selbst. So wie es keinen schwarzen Schimmel geben kann, gibt es keinen freiwilligen Impfzwang. Es gibt überhaupt keinen.

«Die Ostschweiz» Archiv am 12. Oktober 2021

Rechtsstaatlichkeit ist unsere letzte Verteidigungslinie gegen Willkür und Barbarei. Damit halten wir die Büchse der Pandora verschlossen, auf dass nicht alle Übel der Welt entweichen. Das Bemühen um Rechtsstaatlichkeit ist wie alles Menschenwerk unvollkommen.

Auf der Welt gibt es nur kleine Inseln von Rechtsstaaten – in einem Meer von Willkür, von Potentatenherrschaft, Diktaturen, Regimes. Gesteuert von partikulären Machtinteressen, Ideologien oder – noch schlimmer – religiösen Wahnvorstellungen folgend.

Die Schweiz ist eine solche Insel. Sie ist keine Diktatur, kein Unrechtsstaat, hier herrschen keine verborgenen Eliten, keine Hinterzimmer-Mächtigen, keine Bilderberg-Versammlungen. All das gehört ins Märchenland der Verschwörungstheorien und masslosen Übertreibungen.

Rechtsstaatlichkeit ist aber auch kein Zustand, der – einmal erreicht – auf ewig anhält und garantiert ist. Es gibt bedauerliche Zwischenfälle. Der Kniefall vor dem US-Rechtsimperialismus im sogenannten Steuerstreit war so einer. Die Schweiz opferte nicht in erster Linie ihr Bankgeheimnis, sondern ihre Rechtssouveränität, indem sie die Gültigkeit von US-Gesetzen innerhalb der Schweizer Landesgrenzen akzeptierte und sie sogar Schweizer Bestimmungen überordnete.

Das hatte auch nicht mit dem Kampf gegen Schwarzgelder und Steuerhinterziehung zu tun. Das war ein bedenklicher Sündenfall, denn ein Kleinstaat hat nicht viel mehr als die bedingungslose Verteidigung seiner Rechtssouveränität, um sich gegen Gelüste und Ansprüche von mächtigen Grossstaaten zu verteidigen.

Noch schlimmer ist’s, wenn innerhalb der Schweiz an rechtsstaatlichen Prinzipien herumgeschraubt wird. Eines dieser Grundprinzipien lautet: grenzenlose Freiheit kann es nicht geben. Aber jede Einschränkung, jede Ausübung von Zwang muss legitimiert sein. Durch ein Gesetz, durch eine Verordnung. Die, im Land der direkten Demokratie, einer Volksabstimmung unterworfen werden kann.

Das hat nichts mit dem Kampf gegen eine Pandemie zu tun; schleichende Erosion des Rechtsstaats erfolgt immer aus den angeblich edelsten und besten Absichten.

Die einfache Idee eines Referendums: Wir Staatsbürger haben das Machen von Gesetzen ans Parlament und die Ausführung an die Regierung delegiert. Während die Justiz über ihre Einhaltung wacht. Mit guter Absicht kennt die Schweiz kein Verfassungsgericht. Die Überwachung der Bundesverfassung funktioniert in der Schweiz anders. Das Volk kann sie verändern, ergänzen, oder aber ein bereits vom Parlament beschlossenes Gesetz ablehnen. Genau das geschieht zurzeit mit dem sogenannten Covid-Gesetz, über das am 28. November abgestimmt wird.

Jeder mag sich seine Meinung bilden, ob es im Kampf gegen die Pandemie sinnvoll ist oder dem Staat zu grosse Kontrollmöglichkeiten einräumt. Darüber kann und soll gestritten werden.

Unbestritten muss aber bleiben: Es gibt in der Schweiz keine Impfpflicht. Sie könnte per Gesetz eingeführt werden, sicherlich. Aber es gibt kein solches Gesetz, also gibt es auch keine Pflicht. Wo es keine Pflicht gibt, gibt es höchstens Freiwilligkeit. Und die Freiheit, sich nicht freiwillig impfen zu lassen.

Das mag man als fahrlässig, unverantwortlich, gefährlich beschimpfen. Man kann in der zugespitzten Auseinandersetzung beliebig viele Beispiele, Erklärungen, Argumente anführen, wieso jeder, der sich nicht impfen lässt, ein Trottel sei. Ein Idiot. Ein sich selbst und andere gefährdender Volldepp.

Dennoch bleibt das Impfen freiwillig. Wer trinkt und raucht, vor allem im Übermass, gefährdet damit auch sich selbst und andere. Dennoch ist es erlaubt, Abstinenz ist freiwillig. Wer säuft und qualmt, braucht dafür keine «guten Gründe» anzuführen. Er darf auch nicht zur Abstinenz gezwungen werden. Natürlich wird ein besoffener Autofahrer sanktioniert. Aber saufen bleibt erlaubt.

Einen Nicht-Geimpften vom gesellschaftlichen Leben auszuschliessen, ihm die Teilhabe durch kostenpflichtige Tests zu erschweren, ritzt den Rechtsstaat. Genau wie Versammlungsverbote und andere Einschränkungen dieser Art.

Unter den Gegnern des Covid-Gesetzes gibt es Vollpfosten und Verirrte, genau wie unter den Befürwortern. Befürworter und Gegner unterscheiden sich aber nicht dadurch, dass alle Gegner blöd, unverantwortlich, rechtsnational oder sonst wie beschädigt sind. Genau aus diesem Grund gerät die linke Schickeria in Schnappatmung, wenn eine der Ihren, konkret Sibylle Berg, sich mit wohlerwogenen Gründen für das Referendum und gegen das Gesetz ausspricht.

Mit wem sie sich da ins Lotterbett lege, entblödet sich der Salonlinke Patrick Frey nicht zu fragen. «Oh je, Sibylle» japst der nicht so komische Komiker Mike Müller. Auch hier geht es nicht darum, ob Berg eine verwirrte Abweichlerin ist – oder zu Recht opponiert. Es geht darum, dass alle Behauptungen, mangelhafte Durchimpfung verlängere die Pandemie, richtig oder falsch sein können und diskutiert werden müssen.

Über die Tatsache, dass es keinen Impfzwang gibt und daher die Ausübung dieses Rechts keine unverhältnismässigen Sanktionen nach sich ziehen darf, kann es keine Diskussion geben.

Hier steht nicht die Bekämpfung der Pandemie mit richtigen oder falschen Mitteln zur Debatte. Sondern ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Wird der wieder beschädigt, ist das viel schlimmer als sogar eine Verlängerung der pandemischen Zustände.

Da gibt es für einmal keine Grauzone. Sondern nur klare Kante. Lauthals wurde in den subventionshungrigen Massenmedien schon mehr oder minder unverblümt ein Impfzwang gefordert, zumindest die Anwendungen aller denkbaren Massnahmen, sozusagen ein Impf-«whatever it takes». Schon einen Schritt weiter ist Peter Indra, immerhin Chef des Amts für Gesundheit in der Zürcher Gesundheitsdirektion. Der fantasiert, eine «gutmütige Diktatur» sei eine gute Methode, um die Pandemie zu bewältigen.

Nach der fatalen Devise: bist du nicht willig, freiwillig einzusehen, was für dich das Beste ist, dann braucht’s halt ein wenig Zwang. Das nannte schon der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Hayek den «Weg zur Knechtschaft». Solche Beamte beweisen, wie nötig ein klares Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und gegen Obrigkeitswillkür ist.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
«Die Ostschweiz» Archiv

«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund einer halben Million Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG.

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