Bei der Kreuzbleiche in St.Gallen haben Sprayer bald eine legale Möglichkeit, zu üben. Sie ist allerdingsbefristet
Die Sprayerinnen und Sprayer der Stadt haben lange darauf gehofft, nun wird der Wunsch Wirklichkeit. . Be der Kreuzbleiche entsteht eine legale Übungsmöglichkeit, vorerst befristet für 3 Monate. Die Eröffnung findet am Freitag, 21. Juni statt.
Die Offene Jugendarbeit Zentrum der Stadt St.Gallen realisiert im Kreuzbleiche-Areal, zwischen der Reithalle und dem Skatepark, eine vorerst temporäre Plattform für Street-Art und Graffiti. Bislang haben verschiedene Graffiti-Projekte stattgefunden, dies jedoch im Rahmen von Auftragsarbeiten mit vorgängigem Bewilligungsverfahren, Graffiti-Jams oder einmaligen Aktionen, bei welchen die Werke nach dem Anlass wieder im Keller verschwunden sind.
Ab dem 21. Juni bis Ende September können die Künstlerinnen und Künstler nun ohne Voranmeldung auf einer 40 Meter langen Holzwand ihre Kunst aus der Spraydose verwirklichen. Damit entsteht eine lebendige Plattform, denn die Bilder dürfen immer wieder übersprayt werden. Mit einer Einschränkung: Das Werk soll das Vorhergehende übertreffen, so sieht es der Kodex der Szene vor. Nach einer dreimonatigen Testphase wird das Projekt ausgewertet und die Möglichkeiten für ein definitives Angebot geprüft.
Die Eröffnung findet am Freitag, 21. Juni um 18 Uhr statt. Der Anlass ist öffentlich. Nach einer kurzen Ansprache werden die verschiedenen Künstlerinnen und Künstler zur Spraydose greifen. Der Anlass wird von einem DJ musikalisch umrahmt. Danach steht die Plattform jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr und am Sonntag von 9 bis 21 Uhr zur freien Nutzung zur Verfügung.
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