Die Regierung des Kantons St.Gallen nimmt per 1. April 2019 das Geburtshaus St.Gallen auf die Spitalliste Akutsomatik auf.
Damit werde eine Angebotslücke in der stationären ausserklinischen Geburtshilfe geschlossen, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung. Die Betreiber des künftigen Geburtshauses werden aufatmen, für sie war stets klar gewesen, dass die Aufnahme auf die Spitalliste eine Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb ist.
Der stationäre Aufenthalt in einem Geburtshaus ist seit 1. Januar 2012 eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Mit der Aufnahme auf die Spitalliste erfolgt die Abrechnung analog zum Spitalaufenthalt. «Damit sind gleichlange Spiesse geschaffen», heisst es in der Mitteilung weiter.
Seit der Schliessung des Geburtshauses Artemis in Steinach 2011 besteht für die St.Galler Frauen eine Angebotslücke im Bereich der Geburtshilfe. Die Geburt in einem Geburtshaus ist aktuell innerhalb des Kantons nicht möglich. St.Galler Frauen können nur zwischen einer Geburt im Spital und einer Hausgeburt wählen. Mit der Eröffnung des Geburtshauses St.Gallen wird sich das nun ändern.
Im Herbst 2018 reichten vier Hebammen beim Gesundheitsdepartement die Unterlagen ein für die Aufnahme des Geburtshauses St.Gallen auf die Spitalliste Akutsomatik 2017. Das Geburtshaus St.Gallen bietet werdenden Eltern ab dem 1. April 2019 in der Stadt St.Gallen in unmittelbarer Nähe zum Kantonspital St.Gallen und dem Ostschweizer Kinderspital die geburtshilfliche Grundversorgung an. Diese umfasst die ambulante und stationäre Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Das Geburtshaus richtet sich an gesunde Frauen mit tiefem Risiko für Geburtskomplikationen und hat zum Ziel, die normale physiologische Geburt zu fördern. Die fachliche Betreuung sowie die organisatorische Leitung liegen in der Verantwortung von Hebammen. Die Versorgung der Frauen wird von den diensthabenden Hebammen während 365 Tagen über 24 Stunden sichergestellt.
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