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Gastbeitrag

Gewusst? Unternehmen sind verpflichtet, Personaldossiers zu führen, in denen sie Informationen über beschäftigte Personen sammeln und

Was gehört in ein Personaldossier und wie müssen diese in der Schweiz aufbewahrt werden?

Kathrin Moosmann am 01. Juni 2023

Im Gesetz findet sich der Begriff Personaldossier nicht direkt. Es gibt allerdings gewisse gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, denen man in der Praxis übli-cherweise durch Führung eines Personaldossiers nachkommt.

Arbeitgebende dürfen lediglich Personendaten von Mitarbeitenden bearbeiten, die in un-mittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Art. 328b OR). Zum gewöhnlichen Inhalt eines Personaldossiers gehören z.B. Personalien und Adressdaten, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge und Reglemente, Arbeitsunterbrüche wie Krank-heiten, Unfall etc. inkl. Nachweise, Ferien, Lohn- und Versicherungsdaten, Mitarbeiterbeur-teilungen, Abmahnungen und Verweise, wichtige Korrespondenzen und Aktennotizen etc. Die Frage nach der Aufbewahrungsdauer für dieses Personaldossier kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen sowie die Verjäh-rungsfristen von Ansprüchen von Arbeitnehmenden zu beachten. Die meisten monetären Ansprüche von Arbeitnehmenden verjähren nach fünf Jahren. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid geklärt, dass der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeug-nisses erst nach 10 Jahren verjährt. Das bedeutet, dass alles, was für die Ausstellung eines Zeugnisses wichtig ist und benötigt wird, für den Fall der Fälle 10 Jahre aufbewahrt zu werden hat. Ebenso müssen Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsberichte und Revisionsberichte für den Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR). Da einige dieser Unterlagen auch im Personaldossier abgelegt sind, sind auch die Vorschriften der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) zu beachten. Nach dieser können u.a. Belege schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden, soweit dadurch die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen und Sachverhalten gewährleistet ist und wenn sie jederzeit wieder lesbar gemacht werden können. Zudem sind die Grundsätze der ordnungsgemässen Datenverarbeitung einzuhalten. Hier stossen viele Unternehmen, die von der bisherigen Papierform derzeit daran sind, alle Unterlagen inkl. Personaldossiers zu digitalisieren, oftmals an ihre Grenzen. Ein einfaches PDF reicht oft nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen oder in Prozessen als optimales Beweismittel zu dienen.

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen können. Hier sind vier Schritte, um eine rechtssichere Aufbewahrung von Personaldossiers zu gewährleisten:

  1. Sammeln von Informationen

Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen klar benannt werden, um die rechts-konforme Aufbewahrung durchführen zu können. Eine Sensibilisierung reduziert signifikant die Unsicherheiten und Risiken. Hierfür eignet sich eine Analyse der aktuellen Lage im Unternehmen: Welche Prozesse existieren bereits heute? Wo liegt das Personaldossier heute? Wer hat Zugriff auf die Personaldossiers? Wie werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. die Vernichtung, heute umgesetzt? Welche Kosten entstehen für das Unternehmen?

  1. Beratung durch Archivierungsexperten

Um sich als Unternehmen aus der komplexen Situation zu befreien, sollten Experten herangezogen werden, welche mit den Fachabteilungen eine kosteneffiziente Lösung erarbeiten. Es gibt viele technische Lösungen mit unterschiedlichen Vor- und Nach-teilen. Das Spektrum reicht vom einfachen Informationsträger bis zum zertifizierten, digitalen Archiv mit digitalen Assistenten zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

  1. Der Blick in die Zukunft

Neben den genannten Risiken ist es auch wichtig, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Die Entwicklung neuer Technologien führt tendenziell zu kostengünstigeren Produkten und Dienstleistungen zur Aufbewahrung von Personaldossiers. Damit Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren können, sollte sichergestellt werden, dass die Daten einfach und kostengünstig migriert werden können, d.h. bei Bedarf automatisiert in ein neues System übertragen werden. Jedoch kann eine Migration von Daten aufgrund technischer Hürden oft unwirtschaftlich sein, weshalb viele KMU verschiedene Lösungen parallel einsetzen und somit unnötige Kosten generieren.

  1. Zeitnahe Handlung empfehlenswert

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und den steigenden Datenschutzanforderungen steigt die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Lösung. Je länger gewartet wird, desto grösser wird der Berg an Altlasten. Funktionen, wie die «automatisierte Löschung» am Ende der Archivierungsfrist, verbessern die Effizienz. Beim Aufbau der Aufbewahrungsstruktur ist es zu empfehlen, Dokumente mit personenbezogenen In-halten zu kennzeichnen, um diese schnell und effizient wiederfinden zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufbewahrung von Personaldossiers in der Schweiz ein komplexes Thema ist, das viele rechtliche Anforderungen mit sich bringt. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, um die Daten ihrer Mit-arbeitenden sicher und geschützt aufzubewahren. Die Konsultation von rechtlichen sowie technischen Experten kann für viele Schweizer KMU die Aufwände signifikant verringern. Durch sorgfältige Planung und Umsetzung können Unternehmen die Rechtssicherheit gewährleisten und langfristig Kosten einsparen.

Co-Autoren: Kathrin Moosmann (Muri Partner Rechtsanwälte, Weinfelden) und Thomas Hepp (CTO OriginStamp AG, Kreuzlingen

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Autor/in
Kathrin Moosmann

Kathrin Moosmann ist als Rechtsanwältin bei der Muri Partner Rechtsanwälte AG in Weinfelden tätig.

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