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Direkte Demokratie

Giacometti-Initiative: Obligatorische Abstimmung bei dringlichen Gesetzen

Eine Volksinitiative aus der Westschweiz verlangt, dass künftig über dringliche Bundesgesetze immer eine obligatorische Abstimmung stattzufinden hat. Dies stärkt die direkte Demokratie und dämmt staatlichen Machtmissbrauch ein.

Artur Terekhov am 14. Mai 2022

Von der Deutschschweizer Medienöffentlichkeit weitgehend unbeachtet, sammelt ein Westschweizer Komitee schon seit Ende Januar 2022 Unterschriften für eine Volksinitiative mit dem Titel „Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze“, kurz auch „Giacometti-Initiative“ genannt. 

Namensgeber des Volksbegehrens ist also nicht der Jurist und Unternehmer Alexandre Zindel, welcher massgeblich hinter dem Volksbegehren steht, sondern der bekannte einstmalige Zürcher Staatsrechtsprofessor mit Bündner Wurzeln Zaccaria Giacometti. Dessen ausgeprägt liberale und machtkritische Haltung vertrat jener nämlich auch während des Zweiten Weltkriegs als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Mit seinem Wirken leistete er einen bedeutenden Beitrag gegen autoritäre Tendenzen, die es nach dem Zweiten Weltkrieg auch in der Schweiz gab. 

So kehrte der Bundesrat bekanntlich erst unter dem Druck einer Volksinitiative zum Normalzustand zurück; das eigentlich nur für die Kriegszeit gedachte Vollmachtenregime für den Bundesrat wurde erst per Ende 1952 aufgehoben. Auch ist es nicht zuletzt Giacomettis Engagement zu verdanken, dass das Schweizer Stimmvolk 1949 ein Gesetz mit 75% Nein-Stimmen verwarf, welches zum Kampf gegen Tuberkulose ein periodisches und obligatorisches Röntgen – also Präventivbestrahlung für „höhere Ziele“ – für die Bevölkerung vorgesehen hätte.

Die heutige Giacometti-Initiative knüpft ebenso an der Gefahr staatlichen Machtmissbrauchs in besonderen Zeiten – eben nicht nur in Kriegssituationen, sondern auch aufgrund von Gesundheitspräventionismus – an und fordert im Wesentlichen die Neueinführung eines Art. 140 Abs. 1 lit. d in der Bundesverfassung. Demnach soll künftig über jedes vom Parlament für dringlich erklärte Bundesgesetz zwingend eine obligatorische Volksabstimmung stattfinden und zwar innert 100 Tagen nach der Schlussabstimmung im Parlament. Zum Vergleich mit dem Status Quo: Dringliche Bundesgesetze unterstehen aktuell nur dem fakultativen Referendum, treten aber gleichwohl sofort mit dem Parlamentsbeschluss in Kraft, ohne dass – wie bei normalen Bundesgesetzen üblich – zuerst eine allfällige Referendumsabstimmung abgewartet würde.

So trat in den letzten zwei Jahren das für dringlich erklärte Covid-Gesetz unmittelbar mit der Parlamentsabstimmung in Kraft. Weil aber zunächst Unterschriften für ein Referendum gesammelt werden mussten, fanden die beiden Abstimmungen erst ca. 8 bis 9 Monate nach dem zugrunde liegenden Parlamentsbeschluss statt.

Genau dies möchte das neue Volksbegehren nun verhindern. Durch die Einführung einer obligatorischen Abstimmung bei dringlich erklärten Bundesgesetzen – welche stets auch wichtige und praxisrelevante Themen betreffen, ansonsten man ja keine Dringlicherklärung vornehmen würde – entfiele künftig die Unterschriftensammlung und es müsste in jedem Fall eine Abstimmung ca. 3 Monate – also beim nächstmöglichen Abstimmungstermin – nach dem Parlamentsbeschluss stattfinden. Es ergibt sich von selbst, dass dadurch die Volksrechte gestärkt werden sowie die demokratische Akzeptanz von parlamentarischen Gesetzen erhöht wird. Die heutige Abweichung vom Regelfall (sofortige Inkraftsetzung dringlicher Bundesgesetze) würde ergo durch eine weitere Abweichung vom Regelfall kompensiert, indem nämlich ausnahmsweise nicht nur über eine Änderung der Verfassung, sondern auch jene eines Gesetzes obligatorisch abgestimmt werden müsste.

Dadurch dürfte die aktuelle überproportionale Macht von Bundesrat und Parlament wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden, indem – was ante Covid zum Glück ohnehin selten vorkam – Fehlanreize behoben würden, Gesetze dringlich zu erklären, von welchen man bereits im Vornherein weiss, dass sie im Volk auf starken Widerstand stossen. Es geht einmal mehr um die Vermeidung zu hoher Machtkonzentration und damit auch autoritärer Machtausübung zulasten der Bevölkerung.

Auf der Website des Initiativkomitees www.giacometti-initiative.ch sind unter anderem Suzette Sandoz, eine liberale Altnationalrätin und Rechtsprofessorin aus Lausanne, sowie der Zürcher Rechtsprofessor Andreas Kley aufgeführt, der in der gesamten Covid-Phase stets wach und kritisch geblieben ist. Somit ist mit Spannung zu erwarten, ob und wie bald die nötigen Unterschriften zusammenkommen, wenn das Anliegen auch in der Deutschschweiz vermehrt diskutiert wird.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Artur Terekhov

MLaw Artur Terekhov ist selbstständiger Rechtsvertreter in Oberengstringen ZH.

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