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Neustrukturierung Asyl

Kanton Thurgau werden weniger Asylsuchende zugeteilt

Gemäss dem Auftrag des Regierungsrates analysierte eine Projektgruppe die Auswirkungen der Neustrukturierung Asyl des Bundes auf den Kanton Thurgau.

Staatskanzlei Thurgau am 17. September 2018

Die wichtigsten Veränderungen betreffen das Migrationsamt, welches vier- bis fünfmal mehr Ausreisen von abgewiesenen Asylsuchenden direkt ab dem Bundesasylzentrum Kreuzlingen organisieren muss. Im Gegenzug werden dem Kanton Thurgau weniger Asylsuchende zugeteilt.

Der Kanton Thurgau übernimmt als Standortkanton des EVZ Kreuzlingen des Staatssekretariates für Migration (SEM) seit langer Zeit Verantwortung in der Umsetzung der Verbundaufgabe Asyl. Das Schweizer Stimmvolk hiess am 5. Juni 2016 die Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren und damit eine Neustrukturierung des Asylbereichs gut, welche nun am 1. März 2019 in Kraft tritt. Die Thurgauer Regierung zeigte sich bereit, bei der Umsetzung dieses Gesetzesauftrags eine aktive Rolle einzunehmen und mit ihrer langjährigen Erfahrung als Standortkanton zum guten Gelingen der Neustrukturierung beizutragen.

EVZ Kreuzlingen wird zum BAZoV der Asylregion Ostschweiz

Um die Beschleunigung der Asylverfahren umzusetzen, wurde die Schweiz in sechs Asylregionen eingeteilt, wobei die Kantone Graubünden, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Ausserhoden, Innerhoden und der Kanton Thurgau die Asylregion Ostschweiz bilden. Das derzeitige Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Kreuzlingen wird in der Asylregion Ostschweiz die Funktion des Bundesasylzentrums ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) wahrnehmen. Für den Kanton Thurgau bedeutet dies, dass er künftig auch Ausreisen von abgewiesenen Asylsuchenden organisieren muss, die bislang die anderen Ostschweizer Kantone organisierten.

Zusätzlicher Stellenbedarf im Migrationsamt

Um dieses Mehr an Ausreisen ab dem BAZoV Kreuzlingen durchzuführen, benötigt das Migrationsamt zusätzliche Mitarbeitende. Insgesamt wird mit elf neuen Stellen gerechnet. Die Rekrutierung erfolgt jedoch schrittweise und ausgerichtet an den tatsächlichen Fallzahlen. Zur Sicherstellung von genügend Administrativhaftplätzen werden zusätzliche Plätze beim Kanton Zürich im Flughafengefängnis angemietet.

Funktionale Ausrichtung der Asylunterbringung

Da Asylsuchende künftig bis zu 140 Tage in den Bundeszentren untergebracht sind, reduziert sich bei den Kantonen der Bedarf an Unterkunft und Betreuung von Asylsuchenden. Dies hat Auswirkungen auf die Durchgangsheime, die im Kanton Thurgau von der Peregrina-Stiftung betrieben werden. Die Zahl der unterzubringenden Asylsuchenden sinkt, jedoch kann die Anzahl Personen, deren Ausreise nicht möglich ist und die deshalb im Kanton Nothilfe beziehen, tendenziell ansteigen. Aufgrund der veränderten Ausgangslage werden die Durchgangsheime künftig stärker funktional ausgerichtet, d.h. Asylsuchende und Nothilfebeziehende getrennt untergebracht. Geprüft wird zudem, Asylsuchende mit Bleibeperspektive neu bis zum Asylentscheid in Durchgangsheimen unterzubringen. Zudem wird spezifiziert, welche Integrationsvoraussetzungen bei einem Übertritt in die Gemeinden gegeben sein müssen.

Betriebskonzept BAZoV Kreuzlingen

Das SEM erarbeitet das Betriebskonzept für das BAZoV. Das Sicherheitsdispositiv wird mit den betroffenen Stellen (Kapo TG, Stadtrat Kreuzlingen; Departement Sicherheit, SEM-Sicherheitsverantwortliche Aussenstellen BAZ und Leitung Asylregion Ostschweiz) erarbeitet. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird das SEM mit den beteiligten Akteuren vor Ort eine Informationsveranstaltung durchführen.

Beschulung im BAZoV Kreuzlingen

Da sich schulpflichtige asylsuchende Kinder künftig länger in den Strukturen des Bundes befinden, muss ihre Beschulung sichergestellt werden. Das Amt für Volksschule erarbeitet momentan mit dem SEM ein Beschulungskonzept. Voraussichtlich werden zwei Lehrpersonen für die Bildung der Kinder im BAZoV verantwortlich sein, wobei sich Kanton und SEM die Kosten hälftig teilen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Thurgau

Im Rahmen des Projektes wurden mittels einer Modellrechnung die finanziellen Auswirkungen des Bundesasylzentrums für den Kanton Thurgau ermittelt. Kurzfristig fallen im Kanton für das Budget 2019 absehbare Mehrkosten von bis zu Fr. 1.3 Mio. an, namentlich im Bereich der Rückkehrorganisation, der Miete von Haftplätzen und der Beschulung im BAZoV. Mittel- und langfristig fallen dagegen geringere Kosten in der Sozialhilfe und in den Regelstrukturen an, weil der Thurgau als Kompensation für seine Aufgaben als Standortkanton des BAZoV weniger vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge übernehmen muss. Von dieser Entlastung profitieren überwiegend die Gemeinden, während der Kanton die Mehrkosten zu tragen hat. Über alles gerechnet hat der Thurgau (Kanton und Gemeinden) als BAZoV-Standortkanton einen Kostenvorteil von 5.8 Mio. Fr. pro Jahr. Da der Thurgau bereits heute als EVZ-Standort eine Kompensation erhält, ergeben sich finanziell insgesamt gegenüber der heutigen Situation keine grossen Änderungen. Einzig die Kosten-Verteilung ändert wie oben erwähnt zu Lasten des Kantons (+ 1.3 Mio. Fr. pro Jahr). Die anfallenden Kosten werden einem präzisen Monitoring unterstellt. Sollten diese höher als erwartet ausfallen oder die Rahmenbedingungen im Verlaufe der nächsten Jahre ändern, behält sich der Kanton Thurgau vor, entsprechende Korrekturen beim SEM zu verlangen.

Zusammensetzung Projektgruppe:

Vertreter der Bereiche Migrationsamt, Sozialamt, Kantonspolizei, Amt für Justizvollzug, Generalstaatsanwaltschaft, Amt für Gesundheit, Amt für Volksschule, Finanzverwaltung, Verband Thurgauer Gemeinden sowie der Stadt Kreuzlingen.

Die interne Leitung wurde durch den Leiter Migrationsamt, Camillus Guhl besetzt. Die externe Projektleitung wurde von der Firma Ecoplan AG begleitet.

Zusammensetzung übergeordneter Lenkungsausschuss:

Cornelia Komposch, Chefin Departement für Justiz und Sicherheit, Dr. Jakob Stark, Chef Departement für Finanzen und Soziales, Stephan Felber, Generalsekretär DJS, Mario Brunetti, Generalsekretär DFS, Camillus Guhl, Leiter Migrationsamt.

Schlussbericht zu den Projektarbeiten:

Der Schlussbericht «Umsetzung der Neustrukturierung im Asylbereich – Anpassungsbedarf 2019 und Stossrichtungen für längerfristige Optimierungen» gibt ausführlich Auskunft über die Projektarbeiten, enthält die detaillierte Modellrechnung und führt das weitere Vorgehen aus.

Der Schlussbericht ist hier zu finden.

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