Am vergangenen Wochenende berichteten verschiedenen nationale Medien wie etwa der «TagesAnzeiger», SVP-Kantonsrat Bruno Dudli habe in den sozialen Medien dazu aufgefordert, «über alle möglichen Kanäle gegen das BAG zu schiessen.» Nun reagieren die Grünen.
In der Juni-Session des St. Galler Kantonsrats wurde über eine Motion der GRÜNE-Fraktion zur Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf kommunaler Ebene debattiert. «Dies vor dem Hintergrund, dass sich ein solches Recht in verschiedenen Kantonen – auch in der Ostschweiz – bereits bewährt hat», schreiben die Grünen in einer Mitteilung.
Die St. Galler Regierung sprach sich in ihrer Stellungnahme für die Gutheissung der Motion aus.
«In der Parlamentsdebatte stellte der Sprecher und Vizepräsident der SVP-Fraktion, Kantonsrat Schmid aus Grabs, die Frage in den Raum, ob die Regierung mit ihrer positiven Würdigung der Motion ‘den Verstand’ verloren habe. Was natürlich impliziert, dass neben der Regierung und der motionierenden Fraktion auch jene Kantone und Gemeinden mit kommunalem Ausländerstimmrecht nicht bei klarem Verstand sind», so die Grünen weiter.
Am vergangenen Wochenende berichteten verschiedenen nationale Medien wie etwa der TagesAnzeiger, Kantonsrat Bruno Dudli aus Oberbüren habe in den sozialen Medien dazu aufgefordert, «über alle möglichen Kanäle gegen das BAG zu schiessen.» Namentlich wurde dabei die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit erwähnt. Gemäss Angaben des interviewten Kantonsrats sei der Aufruf nach einem Telefonat und damit quasi im Auftrag von Regierungsrat Kölliker erfolgt.
«Die beschriebenen Vorkommnisse stellen den Kantonsrat in ein schlechtes Licht und zeugen von mangelndem Gespür der betreffenden Ratsmitglieder für die Grenzen des politischen Anstandes. Andersdenkenden den Verstand abzusprechen ist undemokratisch. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Mitglieder der St. Galler Regierung, Mitglieder unseres Rates oder auch andere demokratisch legitimierte politische Behörden in der Schweiz geht. Auch der Schiessaufruf in sozialen Medien gegen Behördenvertreter ist ein Affront ausserhalb jeder demokratischen Gepflogenheiten», schreiben die Grünen in ihrer Stellungnahme.
Gemäss Art. 36 Abs. 2 Bst. b des Geschäftsreglements obliege es dem Präsidium, Ratsmitglieder zur Ordnung zu mahnen, welche durch ihre Äusserungen oder ihr Verhalten die Würde des Rates, einzelner Mitglieder, anderer Behörden oder von Mitbürgern verletzen.
Die Grünen bitten das Präsidium um Beantwortung folgender Fragen:
Teilt das Präsidium die Auffassung, dass es sich bei der Äusserung von Kantonsrat Schmid-Grabs um einen Anwendungsfall von Art. 36 Abs. 2 Bst. b des Geschäftsreglements handelt?
Ist Art. 36 Abs. 2 lit. b des Geschäftsreglements auch auf Äusserungen und Verhaltensweisen ausserhalb des Rates, wie jene von Kantonsrat Dudli-Oberbüren, anwendbar?
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