Die Universität St. Gallen (HSG) stellt ihre Lehr- und Präsenzveranstaltungen ab dem 16. März 2020 vollständig auf Online-Formate um. Das gilt voraussichtlich bis zum Ende der Vorlesungszeit am 24. Mai 2020.
Die Vorlesungen auf Bachelor-, Master- und Doktorats-Stufe finden somit für den Rest des laufenden Frühlingssemesters 2020 ausschliesslich digital statt. Das teilt die HSG mit. Das Öffentliche Programm der Universität St.Gallen fällt für den Rest des Semesters aus. Die HSG folgt damit den aktuellen Erkenntnissen in Bezug auf die Ausbreitung des Coronavirus’ sowie den neusten Vorgaben des Bundesrates von heute Freitag.
Der Lehrbetrieb an der HSG wird damit nun vom parallelen Präsenz- und Onlineunterricht - gemäss der Weisung vom 12. März 2020 - vollständig auf den Online-Unterricht umgestellt. Alle Studierende sind aufgefordert, ab Montag, 16. März 2020, ihr Studium ausschliesslich online fortzuführen.
Für Dozierende ist neu das Webconferencing-Tool «Zoom» in allen Räumen verfügbar. Vorlesungen können so live übertragen und aufgezeichnet werden. Aufgezeichnete Veranstaltungen bleiben 30 Tage abrufbar. Für Lehrveranstaltungen bis 100 Teilnehmende steht auch weiterhin «Conferences» im «Studynet» der HSG zur Verfügung.
Bis zum Ende des laufenden Frühlingssemesters finden zudem keine Vorlesungen im Rahmen des Öffentlichen Programms der Universität St.Gallen mehr statt.
Die Bibliothek bleibt geöffnet, sollte aber hauptsächlich zur Ausleihe genutzt werden. Das Lernplatzangebot in der Bibliothek wird um 50 Prozent verkleinert und die Öffnungszeiten auf den Betrieb wie im Zwischensemester verkürzt (8 bis 19 Uhr). Der Co-Working-Space der Studentenschaft, «TheCo», wird die Anzahl Plätze reduzieren und der Gastrobereich wird geschlossen. Die Mensa bleibt mit einem stark reduziertem Sitzplatzangebot geöffnet. Das Programm des Unisports wird ab Montag bis Ende Vorlesungszeit vom 24. Mai 2020 ausgesetzt und die Sporthalle wird geschlossen.
Die HSG empfiehlt Studierenden grundsätzlich den Aufenthalt auf dem Campus auf ein Minimum zu reduzieren und generell sämtliche Schutzmassnahmen zu berücksichtigen.
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