Das Polizeigesetz des Kantons St.Gallen wird derzeit überarbeitet. Verzichtet werden soll darin auf ein gesetzliches Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund, das vorab diskutiert wurde. Das ist die Empfehlung der vorberatenden Kommission an den Kantonsrat.
Das Ziel der Überarbeitung: Das kantonale Polizeigesetz müsse transparent und effizient à jour gebracht werden. Das betrifft zum Beispiel das Thema Häusliche Gewalt und Stalking. Mit dem Nachtrag zum Polizeigesetz werden die polizeilichen Instrumentarien bei Häuslicher Gewalt und Stalking und die erkennungsdienstliche Behandlung erweitert sowie die Bestimmungen der elektronischen Datenbearbeitungssysteme aktualisiert. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf den Entwurf der Regierung einzutreten.
Ein weiterer Punkt betrifft den Extremismus. Hier muss eine Motion zur Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung sowie eine Motion zum Verbot zur Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischen Hintergrund gesetzlich umgesetzt werden.
Die vorberatende Kommission befürwortet die Einführung einer Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking, beschliesst aber einige Änderungen. Die Koordinationsgruppe hat zum Ziel, Hochrisikofälle zu identifizieren und der zuständigen Behörde die Anordnung von Massnahmen zum Schutz gefährdeter Personen zu empfehlen. Für die Beschaffung von Informationen können mitwirkende Personen vom Berufsgeheimnis entbunden werden. Die vorberatende Kommission beantragt, dass die Koordinationsgruppe mit je einer Vertretung der Stadtpolizei und der Stiftung Opferhilfe ergänzt werden soll, die Koordinationsgruppe ihre Empfehlungen kurz begründen muss und die Information der Behörde an die betroffenen Personen durch eine Kann-Formulierung zu ersetzen. Weiter beantragt sie, dass keine Privatpersonen beigezogen werden dürfen und lediglich in Fällen, die keinen Aufschub gestatten, sind mitwirkende Personen, die dem ärztlichen Berufsgeheimnis unterliegen, gegenüber der Koordinationsgruppe von Gesetzes wegen vom Berufsgeheimnis entbunden.
Weiter beriet die vorberatende Kommission das Veranstaltungsverbot. Die vorberatende Kommission teilt die Einschätzung, dass extremistische Anlässe, die mit den schweizerischen Grundwerten unvereinbar sind, wenn immer möglich verhindert werden sollen. Sie ist aber nicht der Ansicht, dass dies mit der vorgeschlagenen Regelung und unter Berücksichtigung der zeitlich knappen Frist möglich ist. Sie beantragt deshalb, auf eine gesetzliche Bestimmung gänzlich zu verzichten. Ein Minderheitsantrag, der eine alternative Verbotsumschreibung forderte, wurde abgelehnt.
Die vorberatende Kommission unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen der datenschutzrechtlichen Grundnormen und der Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung. Mit der Erweiterung kann die Polizei ausserhalb eines Strafverfahrens Personen mit verdächtigen Gegenständen anhalten und dadurch allenfalls Täter von vergangenen oder künftigen Delikten mittels erkennungsdienstlicher Massnahmen identifizieren. Zur Diskussion führte lediglich, welche Anhaltspunkte für die Beschaffung der erkennungsdienstlichen Unterlagen gelten sollen und wie lange die Unterlagen aufbewahrt werden dürfen. Einen Antrag, der die Bestimmung gänzlich streichen wollte, wurde ebenso abgelehnt, wie ein Antrag, der den Zeitrahmen auf sechs Monate ausdehnen wollte.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2020 in zweiter Lesung.
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