Der Kanton St.Gallen lockert ab dem 11. Mai die Einschränkungen für Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen.
Bis zu diesem Datum bleiben die aktuell gültigen Einschränkungen bestehen. Sie dienen dem Schutz derjenigen Personen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko haben. Das Gesundheitsdepartement prüft nun für die Zeit nach 11. Mai 2020 die Lockerungsmöglichkeiten. Sie werden davon abhängen, wie das Coronavirus sich in den kommenden Wochen ausbreitet.
Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Bei ihnen kann das Coronavirus einen schweren Verlauf nehmen. In Spitälern ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten, einerseits um geschwächte Patientinnen und Patienten und andererseits das Gesundheitspersonal zu schützen. Das Gesundheitsdepartement hatte deshalb am 14. März 2020 entschieden, Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen stark einzuschränken. Erlaubt sind seither nur noch Besuche von Personen, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Angehörige von palliativen Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimen.
Kantone koordinieren Vorgehen
Die Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz hat nun beschlossen, gemeinsam den Termin der Lockerung auf den 11. Mai zu setzen. Das sind die Kantone Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Glarus und St.Gallen. Für die Zeit nach dem 11. Mai prüft das St.Galler Gesundheitsdepartement derzeit die konkreten Lockerungsmöglichkeiten. Denn die aktuellen Einschränkungen sind einschneidend. Der soziale Kontakt ist ein wichtiges Element für das Wohlbefinden der betroffenen Personen. Das Gesundheitsdepartement bittet Familien und Freunde um Verständnis und darum, für den Moment weiterhin auf die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten auszuweichen, seien das Telefonanrufe, Videochats oder Sprachmitteilungen. Dies ist ein effizienter Schutz für die besonders gefährdeten Personen.
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