Nein, es ist keine Ostschweizer Geschichte. Aber der Fall könnte sich auch hier abspielen. In der Gemeinde Seegräben im Kanton Zürich wurde einem Mieter gekündigt. Grund: Die Gemeinde muss Asylsuchende und Flüchtlinge unterbringen.
Das besagte Kündigungsschreiben macht aktuell in den sozialen Medien die Runde – und führt zu heftigen Kommentaren.
Einem Herrn Steiner wird von Seiten der Gemeindeverwaltung Seegräben das Mietverhältnis gekündigt.
Im offiziellen Dokument, dessen Echtheit uns von «Die Ostschweiz» von Seiten der Gemeinde bestätigt wurde, steht als Grund: «Die Gemeinde Seegräben ist verpflichtet Asylsuchende und Flüchtlingen aufzunehmen und unterzubringen. Aufgrund der hohen Migrationszahlen wurden die Gemeinden durch den Kanton angewiesen Wohnraum zu Verfügung zu stellen, um zusätzliche Schutzsuchende aufzunehmen zu können.»
Trotz intensiver Suche von Seiten der Gemeinde in den vergangenen Wochen habe sich keine freie Wohnung über den freien Markt finden lassen können. «Das sehr knappe Wohnungsangebot in unserer Gemeinde hat den Gemeinderat deshalb dazu bewogen, die gemeindeeigene Wohnung zukünftig hierfür zu nutzen.»
Auf Anfrage von «Die Ostschweiz» bestätigt Gemeindepräsident Marco Pezzatti den Sachverhalt. Ihm seien die Hände gebunden. Man habe von Bund und Kanton eine Vorgabe erhalten. Die Quote gelte es zu erfüllen. Bei einer Gemeinde wie Seegräben, welche rund 1400 Einwohnerinnen und Einwohner zählt, bedeutet das die Unterbringung von 13 bis 14 Personen.
«Wir haben alles mögliche versucht, um eine andere Lösung zu erzielen», sagt Pezzatti. Und er mahnt, dass die Quote schon bald nochmals erhöht werden dürfte und es für kleinere Gemeinden dann nochmals dramatischer werden könnte. «Wir sind als Gemeinde das letzte Glied nach Bund und Kanton. Wir müssen ausführen, was entschieden wird.»
Nachfolgend das offizielle Kündigungschreiben.
Marcel Baumgartner (*1979) ist Chefredaktor von «Die Ostschweiz».
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.