Die von der Stiftung KlangWelt Toggenburg eingesetzte Task Force legte ein überarbeitetes Konzept vor, welches das Klanghaus mit erweitertem Angebot stärker in die Tourismusregion einbetten soll.
Zudem wird die Stiftung das Klanghaus im Rahmen eines neuen Finanzierungsmodells künftig auf eigene Kosten betreiben. Die vorberatende Kommission unterstützt das neue Konzept zum Klanghaus Toggenburg.
Die erste Vorlage zum Bau des Klanghauses Toggenburg verfehlte im März 2016 in der Schlussabstimmung des Kantonsrates das erforderliche qualifizierte Mehr. Die Regierung setzte in der Folge eine regionale Task Force ein, um das Projekt zu überarbeiten. Die Regierung hat die überarbeitete Botschaft im August 2018 verabschiedet.
Das überarbeitete Finanzierungskonzept setzt an den Bau- und Betriebskosten an. So werden die Gesamtkosten für das Bauprojekt um 1 Million Franken auf 23,3 Millionen Franken gesenkt. Es wird auf die Kunst am Bau und die Solaranlage verzichtet, zudem übernimmt die Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann die Erstellung der öffentlichen Ersatzparkplätze. Die Stiftung Klangwelt Toggenburg trägt 1 Million Franken an die Baukosten bei, sodass für den Kanton Kosten von 22,3 Millionen Franken verbleiben. Gegenüber der ersten Vorlage bedeutet dies für den Kanton einen grösseren, dafür aber einmaligen Kreditbedarf.
Die vorberatende Kommission begrüsst, dass die Stiftung Klangwelt Toggenburg das Klanghaus neu auf eigene Kosten betreiben will. Finanzielle Basis dazu sind rund 6,3 Millionen Franken von privaten Dritten, wovon 5,3 Millionen Franken in einen Fonds eingelegt werden, der zur Deckung von eventuellen Betriebsdefiziten verwendet werden kann. Die Stiftung Klangwelt Toggenburg konnte innert kurzer Zeit massgebliche Drittmittel, auch aus der Region, gewinnen und es besteht die Aussicht auf weitere Beiträge. Die vorberatende Kommission unterstützt einen Antrag, der die Mindestdeckung des Stiftungsfonds im Kantonsratsbeschluss festschreibt.
Die vorberatende Kommission unterstützt weiter das Bestreben der Regierung, dass das Klanghaus für die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen soll. Das Klanghaus steht künftig nicht nur Musikgruppen, sondern auch für Firmen und Gruppenanlässe offen und kann als Veranstaltungsort genutzt werden. Zu Diskussionen führte insbesondere das Mobilitätskonzept, das eine Verlagerung der bestehenden Parkplätze und somit keine Privatparkplätze beim Klanghaus, sondern einen Bustransport der Besuchergruppen vorsieht.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2019 in zweiter Lesung. Genehmigt der Kantonsrat die Vorlage, werden die Stimmberechtigten voraussichtlich am 30. Juni 2019 darüber abstimmen.
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