Die St.Galler Regierung erteilt den Projektauftrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Universität St.Gallen. Ab 2023 könnte das neue Gesetz in Vollzug treten.
Die heutige gesetzliche Grundlage für die Universität St.Gallen stammt aus dem Jahr 1988. Nun soll sie umfassend überarbeitet werden. Den entsprechenden Auftrag hat die St.Galler Regierung diese Woche erteilt.
Die «bereits seit längerem geplante Überarbeitung des Universitätsgesetzes» werde damit beschleunigt, schreibt die Regierung.
Als Grund wird zum einen angeführt, dass sich die Universitätslandschaft im In- und Ausland in den vergangenen 30 Jahren tiefgreifend verändert habe. Zudem, und das dürfte massgeblich für das gesteigerte Tempo verantwortlich sein, hätten «die Vorkommnisse des letzten Jahres die Schwächen des heutigen Systems von Compliance undGovernance aufgezeigt.»
Damit bezieht sich die Regierung wohl zum einen auf die nach wie vor anhaltende Spesenaffäre, aber auch auf die Schlagzeilen, die der amtierende Unirektor mit einem Verwaltungsratsmandat gemacht hatte.
Auch nicht zufällig dürfte die Absicht sein, dass man die Stellung der universitären Institute klären wolle. Diese hatten - das zeigt die Spesenaffäre - ein gewisses Eigenleben entwickelt, das einerseits durchaus gewünscht ist, weil sich die Universität zu einem Teil selbst finanziert, das aber wohl zu grosse Ausmasse angenommen hat.
Die Regierung weist darauf hin, dass das geltende Universitätsgesetz einige Male punktuell angepasst, aber nie einer grundsätzlichen Gesamtschau unterzogen wurde. Sie nennt das Ganze denn auch eine «Reform».
Geführt wird das Projekt vom Kanton. Im Lead steht das Bildungsdepartement, der Lenkungsausschuss wird von dessen Vorsteher Stefan Kölliker geleitet. Ebenfalls mit dabei ist sein Regierungskollege Benedikt Würth, der aber - wenn seine Ständeratsambitionen wahr werden - nicht sehr lange mit von der Partie sein würde.
Projektleiter ist der emeritierte Professor Paul Richli, der ehemalige Rektor der Universität Luzern. Hier hält die Regierung explizit fest, dass es sich um einen von der Universität St.Gallen unabhängigen, externen Mann handle.
Ausgangspunkt des Projektauftrags war eine dringliche Motion mehrerer Parteien aus der Novembersession 2018. Diese hatte eine Frist von drei Jahren, die man damit einhalte, so die Regierung. Denn schon 2021 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen, der dann in die Vernehmlassung geht.
2022 dürfte dann der Kantonsrat die entsprechende Vorlage beraten. Läuft alles nach Plan, wäre das neue Universitätsgesetz im Jahr 2023 in Kraft.
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